Wie schon geschrieben wurde: Willkommen in der Realität. Der Kabarettist Volker Pispers hat mal sehr treffend gesagt, an bestimmten Schulen würde der Lehrer von den Schülern mit dem Satz "Geh doch zu Hause, du alte Scheiße" begrüßt. Die Realität ist an manchen Schulen schlimmer, wie du jetzt gemerkt hast.its-me88 hat geschrieben:dann habe ich an der HS unterrichtet und ich habe im Leben noch nie so etwas Schlimmes erlebt: die SuS haben mich in einer Tour ganz übel beleidigt, mich sogar bedroht, als ich sie zurecht gewiesen habe usw. Unterricht war nicht möglich.
Nein, zumindest nicht über die Kündigungsfrist hinaus, die in deinem Fall beiderseits zwei Wochen betragen dürfte. Die Landesschulbehörde kann dir aber selbstverständlich signalisieren, dass man dich nie wieder – weder im Angestellten- noch im Beamtenverhältnis – einstellen wird, wenn deine mangelnde Eignung oder der mangelnde Wille für den Schuldienst bereits offensichtlich geworden ist. Sprich: Kündigst du diese Stelle ohne nachvollziehbare persönliche Gründe (schwere Krankheit, Pflege von Angehörigen, Schwangerschaft), dann brauchst du in Niedersachsen nicht mehr nach einer Beschäftigung als Lehrer suchen.its-me88 hat geschrieben:aber die können mich doch nicht zwingen, an einer Schule zu arbeiten, an der ich nicht arbeiten möchte, oder?