Berücksichtigung der Erfahrungszeiten

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StudenTT
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Berücksichtigung der Erfahrungszeiten

Beitrag von StudenTT »

Hallo zusammen!

folgendes Thema beschäftigt mich: Ich bin seit September 2016 Beamter auf Probe in BW (berufliche Schulen). Zu Beginn wird die Eingruppierung in die entsprechende Besoldungsstufe vorgenommen, wobei sich diese nach den beruflichen Tätigkeiten vor der Einstellung bemisst.

Offiziell werden mir nur meine 9 Monate Zivildienst anerkannt. Das Referendariat wurde nicht zu den anerkennungsfähigen Zeiten dazugezählt, ebenso wenig wie die 6 monatige Probezeit meiner Doktorarbeit, welche mit Stipendien finanziert wurde (Begründung hierzu: Kein Arbeitsvertrag)

Nun meine Frage: Sieht jemand die Möglichkeit Einspruch gegen diesen Entscheid zu erheben?
Immerhin habe ich auf Vollzeit gearbeitet und zumindest während des Refs meine Sozialabgaben entrichtet.

Bitte um ein paar Rückmeldungen. Mir geht es in erster Linie darum festzustellen, ob ein etwaiger Einspruch überhaupt Erfolgsaussichten hat...

Angelena
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Re: Berücksichtigung der Erfahrungszeiten

Beitrag von Angelena »

Hey!
Immerhin wurde dir etwas anerkannt... Ich habe nach dem Referendariat zwei Jahre Vollzeit als Lehrerin gearbeitet an einer Privatschule (gleiche Schulform wie bei meiner jetzigen Planstelle; LA Gym). Zudem hab ich während des Studiums 8 Monate ebenfalls Vollzeit an einer ausländischen Grundschule als Assistenzlehrerin gearbeitet. Und mir wurde NICHTS anerkannt. Das verstehe ich bis heute nicht und ich warte momentan darauf, dass meine Sachbearbeiterin wieder aus dem Urlaub heimkehrt, damit sie mir die Gründe dafür erklären kann.
Also kannst du dich fast schon glücklich schätzen, dass der Zivildienst anerkannt wird (das habe ich auch von anderen Lehrkräften gehört). Dass das Referendariat anerkannt wird als Erfahrungszeit, würde mich sehr wundern. Immerhin ist das ja für jeden die Voraussetzung zur Planstelle. Bei der Frage zu deiner Doktorarbeit kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Aber wenn die ja bereits den Zuvildienst anerkennen, würde ich das mit dem Einspruch zumindest versuchen. Du hast ja schließlich nichts zu verlieren.
LG

nrw31
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Re: Berücksichtigung der Erfahrungszeiten

Beitrag von nrw31 »

StudenTT hat geschrieben:Das Referendariat wurde nicht zu den anerkennungsfähigen Zeiten dazugezählt
Die Laufbahnausbildung für die angestrebte Laufbahn selbst zählt nicht als Erfahrungszeit, das ist meines Wissens eine grundsätzliche Regelung, die in allen Ländern und beim Bund in allen Laufbahnen gilt. Das ist insofern rechtlich nicht angreifbar.
StudenTT hat geschrieben: ebenso wenig wie die 6 monatige Probezeit meiner Doktorarbeit, welche mit Stipendien finanziert wurde (Begründung hierzu: Kein Arbeitsvertrag)
Als berufliche Erfahrung können nur einschlägige berufliche Tätigkeiten angerechnet werden. Aber weder ist ein Stipendium das Entgelt für eine berufliche Tätigkeit, noch die Anfertigung einer Doktorarbeit eine praktische Tätigkeit im Lehramt. Eine Anerkennung wäre daher vollkommen unlogisch.

nrw31
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Re: Berücksichtigung der Erfahrungszeiten

Beitrag von nrw31 »

Angelena hat geschrieben: Immerhin wurde dir etwas anerkannt... Ich habe nach dem Referendariat zwei Jahre Vollzeit als Lehrerin gearbeitet an einer Privatschule (gleiche Schulform wie bei meiner jetzigen Planstelle; LA Gym).
Das erscheint zumindest fragwürdig. Vielleicht war es auch nur ein Bearbeitungsfehler. Einschlägige Berufserfahrung sollte grundsätzlich anerkannt werden, unabhängig davon ob sie im Öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft gemacht wurde. Dazu kommt noch, dass viele "Privatschulen" ja z.B. in kirchlicher Trägerschaft sind und man in der Praxis dann doch sehr nahe am Alltag einer staatlichen Schule ist. Letztlich ist es aber auch eine Ermessensentscheidung, ggf. würde ich hier dann aber mit der Personalvertretung/Lehrerverband/Gewerkschaft etc. Rücksprache halten...
Angelena hat geschrieben: Zudem hab ich während des Studiums 8 Monate ebenfalls Vollzeit an einer ausländischen Grundschule als Assistenzlehrerin gearbeitet.
Tätigkeiten vor dem 1 . Studienabschluss werden in vielen Fällen nicht anerkannt und auch das ist rechtlich grundsätzlich in Ordnung, da eine solche Tätigkeit durchaus als Teil von Studium/Ausbildung zu sehen ist. Dass es trotzdem häufiger zur Anerkennung solcher Zeiten kommt ist dann oft eine großzügige Ausnutzung des Ermessensspielraums zugunsten der Bewerber.

Ich würde daher die Anerkennung der Tätigkeit an der Privatschule anstreben, die Assistenzzeit erscheint dagegen eher Aussichtslos. Aber wenn du dich ohnehin beraten lässt kannst du auch das ansprechen...

Angelena
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Re: Berücksichtigung der Erfahrungszeiten

Beitrag von Angelena »

@nrw31: Das habe ich mir auch überlegt. Deshalb bin ich extrem überrascht. Aber ich werde dran bleiben und euch auf dem Laufenden halten...

lisamaus
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Registriert: 03.08.2008, 17:36:57

Re: Berücksichtigung der Erfahrungszeiten

Beitrag von lisamaus »

Ich habe in Bayern von 5 1/2 Jahren beruflich einschlägiger Tätigkeit 3 1/2 Jahre angerechnet bekommen. Für die ersten beiden Jahre gibt es einen §§, der besagt, dass erst Erfahrungszeiten über 2 Jahre anerkannt werden. Könnte erklären, warum Angelena nichts angerechnet bekommen hat.
Die Doktorarbeit sehe ich jetzt auch nicht als einschlägig an, das kann ich verstehen.

Über die Sinnhaftigkeit des §§ lässt sich meiner Meinung nach streiten, ich meine im öffentlichen Dienst gab es neulich so einen Fall, der sogar vor den Europäischen Gerichtshof ging. Aber zumindest muss man sich nicht grämen, dass ein Sachbearbeiter vielleicht falsch gearbeitet hätte...
Vier ist bestanden, bestanden ist gut und gut ist fast eine Eins!

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