Übergang vom Ref in erste Stelle, viele Fragen

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miscantus
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Übergang vom Ref in erste Stelle, viele Fragen

Beitrag von miscantus »

Hallo liebes Forum,

ich habe nun mein 2.Staatsexamen in der Tasche und in 3 Wochen endet das Ref für mich.
Leider habe ich noch keine feste Stelle für danach, da sich mein Anerkennungsverfahren sehr hingezogen hat, und ich mich erst seit letzter Woche offziell bewerben darf. Ich will nach NRW wechseln.

Meine Fragen betreffen nun den Übergang vom Ref in die erste Stelle (31.1.letzter Ref Tag, 1.2. neue Stelle).
Ich habe ein Stellenangebot, jedoch beginnt die Stelle erst am 14.2., d.h. ich hätte 2 Wochen Luft zwischen Ref und Stelle, was bedeutet das für mich? Muss ich mich arbeitslos melden, mich für die 2 Wochen gesetzlich krankenversichern lassen?

Eine weitere Frage: wenn man in NRW eine Vertretungsstelle annimmt, dann ist man doch Angestellter, kein Beamter, richtig?
Und als Angestellter muss man sich gesetzlich krankenversichern lassen?

Wann muss man in NRW zum Amtsarzt, wenn man eine neue Stelle beginnt? Und da muss man nur hin, wenn man verbeamtet ist, und als Angestellter gar nicht, oder?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Danke euch schon mal!
LG miscantus

phstudent
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Registriert: 09.12.2010, 17:49:36
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Re: Übergang vom Ref in erste Stelle, viele Fragen

Beitrag von phstudent »

Also für die Übergangszeit würde ich mal bei der KV nachfragen. Du bist ja nicht die erste der das passiert, daher haben i.d.R. alle Krankenversicherer Übergangstarife.

Arbeitslos melden macht ja nur Sinn wenn du irgendwelche Ansprüche hast. Da du im Ref Beamter warst, könnte das schwierig werden. Ansonsten stellt sich mir auch die Frage ob sich der Papierkrieg für die 2 Wochen lohnt.

Tijuana84
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Registriert: 18.02.2010, 19:39:57

Re: Übergang vom Ref in erste Stelle, viele Fragen

Beitrag von Tijuana84 »

miscantus hat geschrieben: Ich habe ein Stellenangebot, jedoch beginnt die Stelle erst am 14.2., d.h. ich hätte 2 Wochen Luft zwischen Ref und Stelle, was bedeutet das für mich? Muss ich mich arbeitslos melden, mich für die 2 Wochen gesetzlich krankenversichern lassen?
Ich weiß nicht, ob du dich arbeitslos melden MUSST, aber geh doch einfach zum Arbeitsamt und schildere denen dort deine Situation.
Du musst durchgängig krankenversichert sein. Wenn du dich arbeitslos meldest, bezahlt das - soweit ich informiert bin - der Staat für dich. Ansonsten musst du dich freiwillig versichern lassen und das bezahlst du.
miscantus hat geschrieben:Eine weitere Frage: wenn man in NRW eine Vertretungsstelle annimmt, dann ist man doch Angestellter, kein Beamter, richtig?
Und als Angestellter muss man sich gesetzlich krankenversichern lassen?

Richtig.
miscantus hat geschrieben:Wann muss man in NRW zum Amtsarzt, wenn man eine neue Stelle beginnt? Und da muss man nur hin, wenn man verbeamtet ist, und als Angestellter gar nicht, oder?
Du musst für die Verbeamtung auf Probe zum Amtsarzt. Das ist die Voraussetzung. Und zwar dort, wo du gemeldet bist. Als Angestellter für eine Vertretungsstelle musst du nicht zum Amtsarzt.

Fauxpass
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Re: Übergang vom Ref in erste Stelle, viele Fragen

Beitrag von Fauxpass »

Du musst dich nicht arbeitslos melden. Arbeitslosengeld I würde es eh keines geben, da du als Beamter nichts in die Kasse eingezahlt hast. Allerdings kannst du ALG 2 beantragen (Hartz IV). Du musst, solange du nach Beendigung des Beamtenverhältnisses arbeitslos bist, privat versichert bleiben. Das Amt übernimmt aber die Kosten für den Basistarif. Also überlege, ob sich das für die zwei Wochen lohnt! Denn übernommen werden nur die Kosten für zwei Wochen (also der halbe Betrag), auch ist das alles enorm viel Papieraufwand mit Beratungsgesprächen usw.

Wenn du deine Stelle im Angestelltenverhältnis antrittst, musst du dich gesetzlich krankenversichern.

nrw31
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Re: Übergang vom Ref in erste Stelle, viele Fragen

Beitrag von nrw31 »

miscantus hat geschrieben: Wann muss man in NRW zum Amtsarzt, wenn man eine neue Stelle beginnt?
In NRW im Regelfall nur bei der Verbeamtung auf Probe, d.h. vor erstmaligem Stellenantritt. Es gibt keinen automatischen erneuten Termin für die Lebenszeitverbeamtung, ein solcher wird nur bei entsprechenden Fehlzeiten angeordnet, ist also eine Ausnahme.
miscantus hat geschrieben: Eine weitere Frage: wenn man in NRW eine Vertretungsstelle annimmt, dann ist man doch Angestellter, kein Beamter, richtig?
Und als Angestellter muss man sich gesetzlich krankenversichern lassen?
Richtig. Sehr wichtig: Unbedingt die PKV mit so genannter Anwartschaft für die spätere Verbeamtung sichern. Dann benötigst du keine erneute Gesundheitsprüfung und bekommst die bekannten Konditionen, egal welche Erkrankungen dich während der Vertretungszeit ereilen.
Fauxpass hat geschrieben: Allerdings kannst du ALG 2 beantragen (Hartz IV). Du musst, solange du nach Beendigung des Beamtenverhältnisses arbeitslos bist, privat versichert bleiben. Das Amt übernimmt aber die Kosten für den Basistarif. Also überlege, ob sich das für die zwei Wochen lohnt! Denn übernommen werden nur die Kosten für zwei Wochen (also der halbe Betrag), auch ist das alles enorm viel Papieraufwand mit Beratungsgesprächen usw.
Dazu kommt: Wenn anzurechnendes Einkommen bzw. Vermögen vorhanden ist, könnte es sein dass du für die zwei Wochen letztlich überhaupt nichts bekommst. Ein Antrag würde sich also nur lohnen, wenn du wirklich praktisch mittellos bist. Auch bei zwei Wochen Arbeitslosigkeit zwar nicht auszuschließen, aber erfahrungsgemäß nur selten der Fall...

Kantakou
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Re: Übergang vom Ref in erste Stelle, viele Fragen

Beitrag von Kantakou »

miscantus hat geschrieben: Ich habe ein Stellenangebot, jedoch beginnt die Stelle erst am 14.2., d.h. ich hätte 2 Wochen Luft zwischen Ref und Stelle, was bedeutet das für mich? Muss ich mich arbeitslos melden, mich für die 2 Wochen gesetzlich krankenversichern lassen?
Würde mich auf jeden Fall arbeitslos melden, allerdings wenn das Ref endet muss man das schon 3 Monate vorher machen, weil so ein Ref-Ende ja absehbar ist. Das Ende ist ja von Anfang an bekannt. Kann also sein, dass du in den ersten 2 Wochen eh eine Sperre hast, wenn du dich nicht rechtzeitig gemeldet hast. Einen Versuch ist es aber Wert, sich jetzt noch schnell zu melden und auf "Unwissenheit" zu plädieren.

Warst du Beamter auf Widerruf, gibts übrigens kein ALG I (außer dein Ref war nur ein Jahr lang und du hast vorher bis zum Beginn des Refs 1 Jahr gearbeitet). Du musst dann direkt zum Jobcenter wg. ALG II.

Wirklich lohnen tut sich das mit dem Hartz4 für 2 Wochen natürlich nicht, aber ein bisschen schon. Ich hab mich z.B. 3 Monate vorher arbeitslos gemeldet und war dann tatsächlich 9 Tage arbeitslos. Habe aber erstmal für einen Monat volles Hartz4 bekommen/KV lief weiter und jetzt kommts: ich muss von den 700€, die ich bekommen hab, nun trotz Gehaltseingang noch im gleichen Monat nur ca. 550 zurückzahlen, weil irgendwas für die Miete angerechnet wurde, also habe ich quasi für die 9 Tage arbeitslos vom Staat 150€ bekommen. Bin ja, froh, dass ich nicht mehr arbeitslos bin, aber in der Bewerbungszeit war ich schon knapp bei Kasse, den einen Monat habe ich nicht voll gearbeitet... also freue ich mich schon über das geschenkte Geld. :)

Außerdem weiß man in NRW nie, ob "Stelle ab 14.2." nicht heißt, dass man doch erst am 20.2. anfangen kann, weil irgendwelcher Papierkram noch verschickt wird. Meine Stelle war "ab 1.11." und angefangen hab ich am 9., ein Kollege sogar erst am 20.11. ...

Das Jobcenter müsste auch Beiträge übernehmen für die KV, wenn diese privat ist und du diese behalten möchtest bzw. das für dich mehr Sinn macht, als wieder in die GKV zu wechseln. Theoretisch kann man das nach der Beamtenzeit auf Widerruf schon machen, nur da du später ja vermutlich wieder Beamter sein willst, ist die Frage, ob das Sinn macht, damit kenn ich mich jetzt nicht so aus... ich war freiwillig gesetzlich versichert während des Refs und da lief alles automatisch mit dem Arbeitsamt und neuer Stelle usw.
nrw31 hat geschrieben: Dazu kommt: Wenn anzurechnendes Einkommen bzw. Vermögen vorhanden ist, könnte es sein dass du für die zwei Wochen letztlich überhaupt nichts bekommst. Ein Antrag würde sich also nur lohnen, wenn du wirklich praktisch mittellos bist. Auch bei zwei Wochen Arbeitslosigkeit zwar nicht auszuschließen, aber erfahrungsgemäß nur selten der Fall...
Das Vermögen darf relativ hoch sein, glaube 150€ mal Lebensalter plus 750€ hat der Berater mir da erklärt. Natürlich ist es ne Aufwand-Nutzen-Rechnung. Bei mir hat sichs auf jeden Fall gelohnt, weil ich wirklich von Mitte Oktober bis Ende November noch 300€ "besaß" und das wars. Ich musste quasi hingehen. Hatte aber ansonsten auch nicht viel zu tun, also war der Papierkram und die 2 Termine nicht schlimm.
miscantus hat geschrieben: Eine weitere Frage: wenn man in NRW eine Vertretungsstelle annimmt, dann ist man doch Angestellter, kein Beamter, richtig?
Und als Angestellter muss man sich gesetzlich krankenversichern lassen?
Nein, muss man nicht, aber die PKV wird wahrscheinlich dann teurer, weil du nicht mehr beihilfeberechtigt bist. Frag da deine PKV am besten, ob es Übergangsregelungen gibt wie z.B. auch bei der Rentenversicherung, wenn du noch weiter nach einer Beamtenstelle suchst. Ob GKV oder PKV kann sich aber erstmal grundsätzlich jeder aussuchen, egal welche Art Arbeit er hat, solange die PKV ihn aufnimmt.
miscantus hat geschrieben: Wann muss man in NRW zum Amtsarzt, wenn man eine neue Stelle beginnt? Und da muss man nur hin, wenn man verbeamtet ist, und als Angestellter gar nicht, oder?
Als Angestellter muss man nicht zum Amtsarzt. :)

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