Erstattung Gebühren Amtsarzt

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Tyrion
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Erstattung Gebühren Amtsarzt

Beitrag von Tyrion »

Hallo zusammen!

Ich hab irgendwo gelesen, dass man bei einer "erfolgreichen" amtsärztlichen Untersuchung die Gebühren (54,95€) erstattet bekommt.

Nur von wem? Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Weiss da jemand mehr?

chilipaprika
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Re: Erstattung Gebühren Amtsarzt

Beitrag von chilipaprika »

in NRW? von der Bezirksregierung, die dich einstellt.

Amtsarzt
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Re: Erstattung Gebühren Amtsarzt

Beitrag von Amtsarzt »

Sehr interessant.
In Niedersachsen müssen die Landkreise und kreisfreien Städte diese Untersuchungen nach entsprechender rechtlicher Regelung diese Untersuchung kostenfrei erbringen. Die Einschränkung von Tyrion für nicht erfolgreiche Untersuchungen ist bemerkenswert. Ist die Entscheidung getroffen, dass aufgrund fachlicher( und ggf. charakterlicher) Eignung ein Bewerber eingestellt werden soll, so hat im Tarifrecht der Arbeitgeber unabhängig vom Ergebnis stets die Kosten für die Einstellungsuntersuchung zu tragen. Ich frage mich, ob eine abweichende Regelung eines Bundeslandes bei Beamtungen wirklich rechtlich Bestand hätte. Es wäre bedauerlich, wenn die schwächere Position der Bewerber hier ausgenutzt worden sein sollte.
Eine ähnliche Stituation besteht bei Schülerpraktika, die von den Schulen verlangt werden und bei denen vor Beginn eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung wegen bestimmter Gefährdungen aufgrund der ArbMedVV verlangt wird. Die Kosten haben rechtlich die Arbeitgeber zu tragen. Lt. unbestrittenen Ausführungen des LASI bleibt in diesen Fällen stets die Schule der "Arbeitgeber". Da die Schulen allerdings keinen Budget dafür erhalten, wird den Schülern ein Wisch für die Arbeitsmediziner in die Hand gedrückt wird, was zu erbringen ist und dass die Untersuchungen (rechtswidrig!!!) von den Schülern zu zahlen sind. Hinterfragt der Arbeitsmediziner diese Ausführungen, wird plötzlich argumentiert, dass entweder die Gefährdung nur sehr kurzfristig erfolge (was bei den Auswahlkriterien für die Durchführung der Untersuchung doch eigentlich zum Ausdruck zu bringen wäre - hoffentlich halten sich bei der Gefährdung auch die Viren und Bakterien an solche Vorschriften) oder die Praktikanten die gefährdenden Tätigkeiten ja gar nicht ausüben sollten. Nur, warum dann überhaupt die Untersuchung ???, Besonders kurios wird es dann, wenn ein Bundesland, das ja auch die Schulen finanziert, bestimmte Vorsorge-Leistungen für gewerbliche Bedienstete einer Branche kostenfrei erbringt, die gleichen Leistungen gegenüber den dort tätigen eigenen Schülerpraktikanten liquidiert. Habe dies zur Sprache gebracht und bin auch auf Verständnis gestoßen bei den Kollegen. Ändern konnten die es jedoch nicht. Politikerwahnsinn!!!
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

phstudent
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Re: Erstattung Gebühren Amtsarzt

Beitrag von phstudent »

Also in BW zahlt man die Untersuchung so oder so selbst.

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