Bewerbungsgespräch - was ist zulässig?

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Haidegger
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Bewerbungsgespräch - was ist zulässig?

Beitrag von Haidegger »

Hallo allerseits,

kurze Frage: Darf man mich im Rahmen eines Auswahlgespräches fragen, ob ich die Stelle sofort (also ohne die dreitägige Bedenkzeit) annehmen würde? Aus bestimmten Gründen rechne ich mit der Frage, allerdings würde sie mich in eine unangenehme Lage bringen.

Gruß & Dank

Amtsarzt
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Re: Bewerbungsgespräch - was ist zulässig?

Beitrag von Amtsarzt »

Da sonst niemand antwortete, meine Auffassung als Nichtjurist:
Siehe grundsätzlich nationaler Ethikrat „Prädiktive Gesundheitsinformationen bei Einstellungsuntersuchungen (2005) Seite 29-30
http://www.ethikrat.org/archiv/national ... lungnahmen
bzw., wer es lieber rechtlich im Originaltext mag, im Bundesdatenschutzgesetz:
§ 32 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
(1) Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn (!!!) dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist…
(2) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, ohne dass sie automatisiert verarbeitet oder in oder aus einer nicht automatisierten Datei verarbeitet, genutzt oder für die Verarbeitung oder Nutzung in einer solchen Datei erhoben werden.


Die Gretchen/Hänschen-Frage ist folglich, ob die unverzügliche Entscheidung wirklich erforderlich ist, um eine Entscheidung einer Zusage zu fällen, d.h. ob es ohne diese Auskunft wirklich nicht (zumutbar) geht. Wer als Arbeitgeber/Inn keine 3 Tage abwarten kann bzw. wenn die Arbeitsaufnahme innerhalb dieser 3 Tage erfolgen soll, der darf so etwas aus meiner Sicht schon fragen. Wer aber nicht fragen darf und trotzdem fragt, der fragt aus meiner Sicht unzulässig. Antwortet jemand unzutreffend auf unzulässige Fragen, so ist das aus meiner Sicht nicht strafbar oder auch nur ordnungswidrig. Gab es nicht auch solche Urteile bei Fragen nach Schwangerschaft?

Selbst wenn Sie die Stelle bekommen sollten aufgrund Ihrer Zusage, was sollte man -abgesehen von moralisch ethischen Vorhaltungen- dagegen sagen können, wenn Sie plötzlich eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gem. § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG begehren? Der Dienstherr (die Dienstfrau) behält sich seinerseits doch ebenfalls eine Probezeit vor, während der diese(r) über ein dauerhaftes Dienstverhältnis entscheidet.
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

Kantakou
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Re: Bewerbungsgespräch - was ist zulässig?

Beitrag von Kantakou »

Man kann dich das (in NRW zumindest) gerne fragen und du kannst sogar ehrlich antworten, die 3-tägige Bedenkzeit hast du trotzdem und sie DÜRFEN in der Zeit keinem anderen Bewerber die Stelle anbieten. Also ok, wenn ichs mir so überlege: solange du nicht hörst "Sie kriegen die Stelle, unterschreiben Sie hier!", also solange nach dir noch 3 Bewerber dran sind/das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, solltest du dich dazu immer "günstig" äußern. Denn solange haben die noch die Wahl zwischen allen Bewerbern. Du musst aber wenn du einmal das Einstellungsangebot hast (also ausgewählt wurdest) auf keinen Fall sofort unterschreiben sondern hast dann auf jeden Fall die 3-Tage Bedenkzeit, egal was du vorher "geflunkert" haben magst.

Valerianus
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Re: Bewerbungsgespräch - was ist zulässig?

Beitrag von Valerianus »

Die Frage ob man eine Stelle antritt ist keine Frage nach personenbezogenen Daten. Wenn man das so eng auslegt dürfte man z.B. auch auf die Frage "welche Tätigkeiten haben sie denn zuvor ausgeübt?" das Blaue vom Himmel lügen.
Non vitae, sed scholae discimus (Seneca)

Amtsarzt
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Re: Bewerbungsgespräch - was ist zulässig?

Beitrag von Amtsarzt »

Die Frage, welche Erfahrungen man im Beruf mitbringt, kann für die Auswahl durchaus bedeutsam sein.
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

Kodi
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Re: Bewerbungsgespräch - was ist zulässig?

Beitrag von Kodi »

Bleiben wir mal in der Praxis.
Auf die Frage nach der sofortigen Annahme gibt es während des Gesprächs nur eine Antwort: "Ja ich will an diese Schule und würde sofort unterschreiben". Alles andere kostet dich ziemlich sicher Platz 1.
Da dir niemand die Bedenkzeit nehmen kann, kannst du dann immer noch sagen, du hättest es dir gerade eben nochmal überlegt und würdest doch gerne die Bedenkzeit wahrnehmen, wenn du das Einstellungsangebot bekommst.

Das ist zwar extrem scheiße für die Schule, vor allem wenn du dann tatsächlich absagst, aber du solltest/kannst nicht die Fehler eines strukturell unfairen Bewerbungsverfahrens ausbügeln.

Kantakou
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Re: Bewerbungsgespräch - was ist zulässig?

Beitrag von Kantakou »

Ja eben, die Bedenkzeit steht dir zu und das weiß die Schule auch und da kann sie nix dran machen. Übrigens: die Stellen, die jetzt zum 1.11. vergeben wurden, waren alle zum 1.11. und angefangen zu arbeiten + bezahlt wurden die meisten von uns ab 9.11. oder erst 20.11., weil dann auf einmal der Papierkram noch so lange dauerte. Und das obwohl meine Schule mich z.B. eigentlich schon sofort brauchte und ich den Kram sofort unterschrieben hab, da ich eh auf nix anderes mehr warten wollte.
Wenn die das fragen, wollen sie also vermutlich doch eher wissen, wie motiviert du generell bist, an dieser Schule zu arbeiten. Und da kann ich aus eigener Erfahrung nur sagen, natürlich solltest du immer nur an diese tolle Schule wollen und am besten sofort usw... , ansonsten nehmen sie 100pro jemand anders. ;)
Bei meiner Schule wars aber so, als ich dann das Einstellungsangebot hatte (und ich wollte wirklich sofort anfangen, Zeit ist Geld ;)) haben die von sich aus gesagt, dass ich natürlich auch noch 3 Tage Bedenkzeit habe. Und auf meine Stelle gabs keine 5 Bewerber, da gings für die Schule eher darum wenigstens einen abzukriegen.

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