Abordnung ohne Einverständnis rechtlich möglich?

Smack0r
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Abordnung ohne Einverständnis rechtlich möglich?

Beitrag von Smack0r »

Hallo, da ich in der Rubrik "Rechtliche Fragen" aus irgendeinem Grund keine Leserechte habe, schreibe ich meine Frage hier. Ich hätte eine Frage zu Abordnungen an eine andere Schulart ohne Einverständnis.

Ich habe Lehramt für Gymnasien studiert. Ich bin jetzt auf Probe an einer FOS/BOS verbeamtet worden. Ich bin nun also in Probezeit.
Vor Ende des Refs habe ich eine Liste erhalten, in der man seine Bereitschaft ankreuzen konnte, auch an der FOS/BOS zu arbeiten sowie seine Bereitschaft, auch an einer Wirtschaftsschule zu arbeiten. Ich habe FOS/BOS angekreuzt, Wirtschaftsschule aber nicht.

Jetzt bin ich an einer FOS/BOS, die zusammen mit einer Wirtschaftsschule denselben Schulleiter hat. Erst bei Dienstantritt habe ich erfahren, dass mein Stundenplan nun auch zu 50% Unterricht an der Wirtschaftsschule beinhaltet sowie einige Stunden an der FOS - an der BOS dafür gar nicht. Wie verhält sich das rechtlich? Kann ich
1. ohne Bereitschaftserklärung von der FOS/BOS überhaupt bzw. mit etwa ebenso vielen Stunden an die Wirtschaftsschule abgeordnet werden?
2. dorthin abgeordnet werden, obwohl ich in der Liste vom KuMi durch NICHTankreuzen bereits kundgetan habe, dass ich an der Wirtschaftsschule nicht unterrichten möchte? Denn momentan weiß das KuMi davon ja sicherlich gar nichts.

Wenn möglich, würde ich das für die Zukunft vermeiden, schon allein aufgrund der Doppelbelastung (z.B. werde ich ohne Berücksichtigung auf Stammschulregelungen an beiden Schulen als Vertretung eingesetzt, sämtliche Konferenzen sind für beide Schulen anwesenheitspflichtig, die Stundenpläne sind teilweise völlig zerklüftet, Material für die WS ist aus dem Ref nicht vorhanden).

PS, weitere Frage: habe ich auch den Wunsch, in Teilzeit zu arbeiten, bekundet. Ich habe bei Aushändigung meines Zeugnisses über die Probezeitverbeamtung noch ein Schreiben vom KuMi erhalten, in dem Stand, dass sie meinen Wunsch, in Teilzeit zu arbeiten, registriert haben und ihm entsprochen werde. Ich solle ihnen noch schreiben, wie viele Stunden gewünscht seien. Im Gespräch mit der Schulleitung eine Woche vor Dienstantritt wurde mir jedoch mitgeteilt, dass das nicht machbar sei, man brauche mich mit vollem Deputat. So als Probezeitbeamter habe ich also folgerichtig kleinlaut davon abgesehen und in Vollzeit angefangen. Hat hier die Schule Verfügungsgewalt oder "sticht" hier die Zusage des KuMi den Schulbedarf?

Rotschreiber
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Re: Abordnung ohne Einverständnis rechtlich möglich?

Beitrag von Rotschreiber »

Leider gibst du dein Bundesland nicht an.

In NRW wirst du einfach abgeordnet. Da fragt kein Mensch nach,, ob du damit einverstanden bist...

Stark
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Re: Abordnung ohne Einverständnis rechtlich möglich?

Beitrag von Stark »

Ist das denn formal eine echte Abordnung, wenn der Schulleiter der gleiche ist? Oder sind das nur zwei Abteilungen der gleichen Schule?
In vielen Bundesländern sind Abordnungen erst ab einer gewissen Dauer mitbestimmungspflichtig; zum Teil durch die betroffene Lehrkraft und zum Teil durch den zuständigen PR.
Wende dich an den PR deiner Schule und frag dort mal nach. Der müsste Bescheid wissen oder sich kundig machen. Alternativ kannst du auch im Beamtengesetz deines Bundeslandes nachlesen.

Illi-Noize
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Re: Abordnung ohne Einverständnis rechtlich möglich?

Beitrag von Illi-Noize »

Rotschreiber hat geschrieben:Leider gibst du dein Bundesland nicht an.

In NRW wirst du einfach abgeordnet. Da fragt kein Mensch nach,, ob du damit einverstanden bist...
Wird wohl wegen der Schulformen "Bayern" sein.

dreistein
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Re: Abordnung ohne Einverständnis rechtlich möglich?

Beitrag von dreistein »

Ich kann nur für mein Bundesland (NDS) sprechen: Hier besteht bei einer Abordnungsdauer bis zu einem Schulhalbjahr nicht einmal ein Mitspracherecht der Personalvertretung.

Der Tenor deines Beitrags ist, dass du dich vor Abordnung geschützt glaubst, weil du bekundet hast, dass du nicht an der Wirtschaftsschule unterrichten möchtest. Das ist aber lediglich eine Abfrage, die dem KuMi als Orientierung dient, an welchen Schularten man Engpässe auf "freiwilliger" Basis ausgleichen kann. Besteht an einer Schulart Bedarf, der anderweitig nicht ausgeglichen werden kann, wird eben abgeordnet. Als Beamter kannst du übrigens überallhin abgeordnet werden, z. B. als Lehrer auch zur Polizei oder zum Finanzamt zum Aktenschleppen, wenn das nötig sein sollte. Vor Abordnung bist du in der Regel nur geschützt, wenn du schwerbehindert bist.

Stark
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Re: Abordnung ohne Einverständnis rechtlich möglich?

Beitrag von Stark »

dreistein hat geschrieben:Vor Abordnung bist du in der Regel nur geschützt, wenn du schwerbehindert bist.
In der Regel kann man auch als Personalrat nicht gegen seinen Willen abgeordnet werden. Das dient dem Schutz vor "Vergeltung", wenn man seiner Schulleitung unbequem geworden ist.

Falls es wirklich um Bayern geht:
§47 BayBG besagt, dass bei einer Abordnung bis zu zwei Jahren die Zustimmung des Beamten nicht notwendig ist. Der Beschreibung der Situation nach habe ich aber meine Zweifel, dass es sich formal wirklich um eine Abordnung handelt.
Nach §75 BayPVG muss der PR einer Abordnung zustimmen, wenn diese länger als drei Monate andauert. Seine Möglichkeiten sind aber auch da beschränkt.

Smack0r
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Re: Abordnung ohne Einverständnis rechtlich möglich?

Beitrag von Smack0r »

Ja, es ist Bayern. FOS/BOS und WS gibt es nur hier, soweit ich weiß - bin mir allerdings nicht sicher. Was ich allerdings zweifelsfrei sicher sagen kann, ist, dass es sich um eine Abordnung handelt. Wurde hierüber an einschlägiger Stelle zweifelsfrei informiert. Der Unterricht findet schulartfremd statt (nicht die Schulart der ausgewiesenen Planstelle). Die gemeinsame Schirmherrschaft unter einer Schulleitung ist irrelevant.
Was ich mittlerweile auch weiß, ist, dass man nur bis maximal zur Hälfte der Unterrichtspflichtzeiten abgeordnet werden kann und nur, wenn auf Dauer die Versorgung der Stelle, für die man einspringt, durch eigene Lehrkräfte abgegolten werden kann.

Ich weiß nur noch eins nicht: ob man einer solchen Abordnung formal widersprechen kann. Gehört habe ich, man müsse dieser zustimmen. Einschlägiges konnte ich noch nicht herausfinden. Gefragt bin ich dazu jedoch nicht worden. Eine formelle Abordnung wurde auch nicht bekannt gegeben. Weiß da jemand was?

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