Die Abordnung muss dir formal bekannt gegeben werden. Das kann aber auch mündlich durch deinen direkten Vorgesetzten (meist der Schulleiter) geschehen.
Ein Einspruchsrecht hast du nicht. Ausnahme: Bei Schwerbehinderten muss der Personalrat der Abordnung zustimmen und sie darf nicht gegen den Willen der/des Abzuordnenden vorgenommen werden.
Der Sinn dahinter ist, dass sich kaum jemand freiwillig abordnen lassen würde, weil er als Beamter ja auch dann seinen vollen Sold bekommt, wenn er an seiner Dienststelle nicht voll beschäftigt werden kann. Allein schon das Aufteilen der Dienstzeiten an verschiedene (räumlich getrennte) Dienststellen nervt, ganz zu schweigen davon, dass man an einer anderen Schulform eingesetzt wird, für die man nicht ausgebildet ist.
Abordnung ohne Einverständnis rechtlich möglich?
Re: Abordnung ohne Einverständnis rechtlich möglich?
Ich habe die einschlägigen Gesetze im Post darüber zitiert: Nein, in den ersten beiden Jahren der Abordnung musst du nicht gefragt werden.