Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle?

o0Julia0o
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Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle?

Beitrag von o0Julia0o »

hi, kann man in NRW einen Vertrag für eine Vertretungsstelle kündigen, wenn man eine andere Vertretungsstelle annehmen will? Die neue Stelle wäre das, was ich studiert habe (Gym), die bestehende (Grundschule).

Wenn ja, welche Fristen bestehen?

Stimmt es, dass man in der Probezeit (die im Vertrag steht) problemlos kündigen kann? Dass ich also eine andere Vertretungsstelle annehmen kann, wenn die Probezeit noch nicht abgelaufen ist?
Fall ja: Welche Fristen gibt es dort? Also bei 6 Monaten Probezeit im Vertrag z.B., kann ich dann nach 4 Monaten einen Tag vor Dienstbeginn nach den Ferien kündigen?

lieben Dank!

Sally2015
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von Sally2015 »

Ich habe das nicht mehr so ganz im Kopf. Es kann auch mittlerweile anders sein. Vor einem Jahr habe ich gehört, dass das nicht geht. Es geht wohl eine Bezirksregierung, die einem den neuen Vertrag nicht mehr ausstellt. Dadurch soll vermieden werden, dass eine Schule schon wieder komplett umplanen muss, weil die Vertretungslehrer wechseln. Die Information ist aber ohne Gewähr und zählt auch nicht für ganz NRW.
Am besten du erkundigst sich bei den zuständigen Einstellungsbüros oder den Gewerkschaften/Verbänden bzw. Personalräten.

MarlboroMan84
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von MarlboroMan84 »

In der Probezeit ja, nach der Probezeit ist keine Kündigung mehr möglich.

o0Julia0o
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von o0Julia0o »

o.k. - wozu sollte eine Probezeit auch sonst gut sein.

chilipaprika
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von chilipaprika »

Achtung, Probezeit bei einem Vertrag ohne sachlichen Grund: nur 6 Wochen. Bei Kündigungszeit 2 Wochen zu Monatsende kann es durchaus eng werden.
Ich würde einfach zu meinen Entscheidungen stehen und nicht von einer Stelle zu einer anderen Stelle hopsen. Schulartfremde Erfahrung kann auch gut sein.
Sieht auch nicht sooo super aus, wenn man sich dann auf eine Planstelle (oder weitere Vertretungsstelle) bewirbt und die Schule sieht, dass man schon mal einfach so oder gar gar mehrmals früher weggegangen ist. Dann kann die Schule sofort denken: tut sie auch bei uns.

Sally2015
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von Sally2015 »

Genau, ich kann mich chilipaprika da nur anschließen. Wenn Vertretungslehrer ständig wechseln, kann das für Schulen sehr problematisch werden. Teilweise finden sie keinen Ersatz, müssen unter Umständen ständig den Stundenplan ändern. Genau deshalb bekommt man im Bezirk Köln nicht mehr ohne Weiteres einen neuen Vertrag. Sicherlich kann man kündigen, aber vor einem Jahr war es so, dass man dann den Vertrag an der neuen Schule nicht genehmigt bekommen hat.
Eine andere Situation wäre es, wenn man im Bezirk Köln kündigt und im Bezirk Düsseldorf eine Stelle annimmt.

o0Julia0o
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von o0Julia0o »

o.k., danke.
Sally2015 hat geschrieben:Wenn Vertretungslehrer ständig wechseln, kann das für Schulen sehr problematisch werden. Teilweise finden sie keinen Ersatz, müssen unter Umständen ständig den Stundenplan ändern.
Jo, das sind durchaus Probleme im System. Jedoch haben auch die Arbeitnehmer Probleme. Verlieren Job, Wohnung, etc. Da muß man sehen, dass man erstmal Arbeit findet - wo man auch Chancen hat länger zu arbeiten. Ich denke mal, bevor das Schulsystem ganz schlecht wird, wird die Politk eingreifen.
chilipaprika hat geschrieben:Achtung, Probezeit bei einem Vertrag ohne sachlichen Grund: nur 6 Wochen.
Was ist denn ein sachlicher Grund? Wozu gibt es denn sonst eine Probezeit, wenn man dort nicht kündigen kann? Sachlicher Grund... ich stehe sonst bald auf der Straße... - reicht das nicht. Ich bin an der Schule wegen Elternzeit - also Vertretungsstelle für Jemanden der in Elternzeit ist. Ist das ein sachlicher Grund?

"Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 TVöD ist eine sachgrundlose Befristung nicht zulässig, wenn die Dauer von 6 Monaten unterschritten wird. Mit Sachgrund z. B. bei vorübergehendem abgrenzbarem Bedarf kann jedoch ein Vertrag mit einer Laufzeit von unter 6 Monaten geschlossen werden."
Q: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dien ... 95663.html

Also immer wenn man eine Vertretungsstelle hat, liegt ein Sachgrund vor - da vorübergehend abrenzbarer Bedarf -> man Vertritt ja Jemanden. Andersherum ist ja die Stelle auch nur dadurch zu Befristen möglich: "(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn 3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,"
Q: https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin. ... ge-fehler/

Demnach kann ich kündigen im September zum Monatsende und ab 1. Oktober wechseln. Oder gibt es da wieder irgendeinen Fallstrick?

Und wenn nicht, würde ja folgendes gelten: "Nach Ablauf der Probe- zeit beträgt die Kündigungsfrist in ei nem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen, von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen".
Q: http://www.tdl-online.de/fileadmin/down ... g/TV-L.pdf
Ich bin ja noch keine 6 Monate wie gessagt, da - also wären es dann vier Wochen kündigungsfrist. Ohne sachlichen Grund. Aber dieser liegt ja meineserachtens sogar vor. Naja, wie auch immer - in beiden Fällen wäre der letzte Arbeitstag der 30. September.

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