Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle?

o0Julia0o
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von o0Julia0o »

nochmals Danke! Auch an User65!
chilipaprika hat geschrieben:Natürlich waren es keine Vollzeitverträge, sondern 7 bis 12 Stunden jeweils, die nie mehr als Vollzeit waren, wenn man sie zusammenkombiniert hat.
Und wenn dich dann die Schule 1 Montags von 7-12 eingesetzt hat und Schule 2 auch. Welche hätte dann Vorrang gehabt?
chilipaprika hat geschrieben:Telefon. Ohne mit den Leuten offen und ehrlich zu reden, wirst du so oder so nie etwas erreichen.
Also rufe ich die das Land NRW einfach an und sage ich möchte den Vertrag für Schule1 aufheben und durch einen neuen Vertrag für Schule2 ersetzen? Das kuriose - im Vertrag steht gar keine Schule drin.
User65 hat geschrieben: Aus meiner Sicht muss hier überhaupt keine Kündigung erfolgen, da ja der Arbeitgeber (das Land NRW - n i c h t die Bez.-reg.!) gar nicht gewechselt werden soll.
Ja - irgendwie wohl. Woher sollen dann alles Lehrer wissen wohin sie morgens aufbrechen sollen(wenn wie bei mir kene Schule im Vertrag steht)?
User65 hat geschrieben: Es geht ja anscheinend nur um einen anderen Einsatzort. Wenn allerdings im derzeitigen Vertrag alle anderen Einsatzorte als die derzeitige Grundschule ausgeschlossen sind, würde es einer Änderungskündigung bedürfen.
Ist mit Einsatzort ein Ort gemeint? Also z.B. eine Stadt? Oder eine Schule?
User65 hat geschrieben: Hier vergessen immer sehr viele Leute, dass sie keinen Vertrag mit der Schule haben sondern immer mit einem Bundesland (außer natürlich bei Privatschulen etc.)
Ich habe keinen Vertrag mit der Schule. Die Schule ist nicht einmal im Vertrag aufgeführt. Doch ich werde doch beim Land NRW in irgendeiner Kartei stehen - verknpüpft mit der Schule. Ansonsten könnte ich morgen zu irgendeiner Schule in NRW aufbrechen und dort einfach mal dem Direktor sagen, dass ich jetzt hier bin. Er kann ja nichts dagegen tun, weil ich ja keinen Vertrag mit der Schule habe.

Mich überrascht es, dass es dort keine klare Regel für gibt. Ist ja jetzt kein kleines oder junges System.

chilipaprika
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von chilipaprika »

o0Julia0o hat geschrieben:nochmals Danke! Auch an User65!
chilipaprika hat geschrieben:Natürlich waren es keine Vollzeitverträge, sondern 7 bis 12 Stunden jeweils, die nie mehr als Vollzeit waren, wenn man sie zusammenkombiniert hat.
Und wenn dich dann die Schule 1 Montags von 7-12 eingesetzt hat und Schule 2 auch. Welche hätte dann Vorrang gehabt?
Hallo!

1) Ich bin ehrlich und handle erwachsen. SELBSTVERSTÄNDLICH wussten beide / die drei Schulen immer voneinander und die Stundenpläne waren aufeinander abgestimmt. In solchen Fällen wird oft tageweise versucht, den Unterricht zu blocken. Es ging bei mir, weil Schule 1 mich tatsächlich nur an 2,5 Tagen eingesetzt hatte, Schule 2 mich auch 3 Tage brauchte und Schule 1 klar gemacht hat, dass man die eine Einzelstunde vielleicht verschieben könnte und ich also an 2 Tagen an Schule 1 war, und 3 Tage an Schule 2. Später kam dann eine Änderung und ich hatte mal 2 Schulen an einem Tag, weil Schule 3 mich für einen einzigen Kurs brauchte und sie den Kurs in meinen Freistunden verschieben konnten und ich also die 20km einfach fuhr.
(Finanziell und nervlich war das sicher kein Gewinn, aber ich hatte einen sehr guten Kontakt zur Schule 3, kannte sie schon von einer früheren Vertretung und habe jetzt meine Planstelle dort. Manchmal muss man gucken, wie man Schulen auch eine Freude macht...)

*Sissy*
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von *Sissy* »

Meine Güte: Wie kann man nur so lebensfremd sein? Rufe bei der BR an, schildere den Fall und die sollen Dir sagen, wie es geht. Hier kann Dir keiner eine rechtsverbindliche Aussage geben. Hat man einen Vertrag unterschrieben, dann gilt der. Unterschreibt man einen weiteren, gilt dieser ebenso. Ist das zeitlich nicht erfüllbar, ist das DEIN Problem. Natürlich bekommst Du nicht 2 Mal Geld, nur weil Du 2 Verträge unterschrieben hat.

Ich kann nur mit dem Kopf schütteln, wenn ich daran denke, dass Du am Gymi bei nahezu erwachsenen Schülern einen Erziehungsauftrag erfüllen sollst.

User65
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von User65 »

Wann genau endet denn dein derzeitiger Arbeitsvertrag? Bis zu diesem Tag gehst du genau an die Schule, die dir von der Schulleitung zugewiesen wird. Nach dem letzten Arbeitstag bleibst du zu Hause, oder du hast einen neuen Vertrag. Natürlich steht in deinem Vertrag nicht drin, wo du eingesetzt wirst. Das wäre ja auch schön blöd vom Arbeitgeber, weil er dich dann nur an diese Schule schicken könnte. Innerhalb der Vertragslaufzeit ist nur ein Antrag auf Versetzung nötig. Die Bemerkungen von *Sissy* sind ebenso falsch wie unnötig; man kann nicht für einen identischen Zeitraum zwei Verträge mit demselben Arbeitgeber schließen.

Hier wie an anderer Stelle ist mir aufgefallen, dass die Strukturen des Zivilrechts bis zum Abitur nicht unterrichtet werden. Die Unkenntnis darüber ist deshalb nicht verwunderlich und kommt längst nicht nur bei der Threadstellerin zum Vorschein.
Man kann auch ohne Alkohol Spaß beim Feiern haben. Aber ich gehe auf Nummer sicher.

chilipaprika
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von chilipaprika »

So, ich habe jetzt meine Arbeitsverträge nachgeguckt, weil mich das jetzt langsam echt nervt.

Tatsächlich haben alle Verträge 2, 3, immer den Titel "Änderungsvertrag". Irgendwo steht immer "Es besteht weiterer Vertretungsbedarf aufgrund von..."
Die neue Gesamtstundenzahl steht auch auf dem Vertrag / Änderungsvertrag.
ABER: Der Einsatzort steht IMMER auf den Verträgen. Ob als angehängtes Blatt (also Teil der Blätter, die ich unterschrieben habe) oder direkt im Vertrag. Den Vertrag habe ich natürlich mit dem Land, vertreten durch die Bezirksregierung, abgeschlossen, aber die Schule wurde immer genannt. Vertretungslehrkräfte können selbstverständlich nicht einfach so verschoben werden...

o0Julia0o
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von o0Julia0o »

danke Chilipaprika. Ja - ich habe jetzt noch einmal geguckt. Es steht doch drin. "Der Einsatz erfolgt an Schule...". Also die abgebende Schule hat mit dem Schulamt geklärt, dass die mich nicht ziehen lassen wollen. Erst in 2 Monaten. Ich habe jedoch laut Vertrag Kündigungsfrist bis Ende September, wenn ich bis Mitte September kündige.

Kann ich das nicht einfach durchsetzen? Oder gibt mir das Schulamt dann einfach die andere Stelle nicht? Und ich muß mich auf das Einlassen, was mir das Schulamt sagt? Wozu dann die Kündigungsfristen, wenn die alles mit einem machen dürfen was sie wollen? Oder würde das Arbeitsgericht denen den Marsch blasen?

Sind das evlt. unterschiedliche Schulämter für Primarstufe und Gymnasium? Ist das Schulamt mein Arbeitgeber oder das Land NRW? Wenn es nicht das Schulamt ist, dann würde mich das LAND NRW ja trotzdem noch einstellen - auch wenn ich gegen den Willen des Schulamtes kündige. Oder sind die irgendwie dicke miteinander?

chilipaprika
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Re: Vertretungsstelle abbrechen für andere Vertretungsstelle

Beitrag von chilipaprika »

WO ist denn bitte das Problem, deinen Vertrag zu erfüllen? Du hast doch den Vertrag unterschrieben, weil du davon leben kannst... Also: arbeite einfach bis zum Ende deines Vertrags und nimm DANACH eine neue Arbeitsstelle auf.

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