Auflösung Vertrag Ortslehrkraft für eine Planstelle

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Pumquatschbaum
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Auflösung Vertrag Ortslehrkraft für eine Planstelle

Beitrag von Pumquatschbaum »

Hallo zusammen,

meine Frage hat mit folgendem Sachverhalt zu tun:

Ich plane, einen Vertrag als Ortslehrkraft an einer deutschen Schule im Ausland anzunehmen. Falls ich vor Vertragsantritt noch eine Planstelle in Deutschland bekommen sollte, kann ich dann per Vertragsauflösung aus diesem Vertrag raus und in das Beamtenverhältnis herein? Ich habe dazu keine Informationen im Internet gefunden - die Informationen beziehen sich lediglich auf Stellen im Inland.

Abgesehen davon, dass ich das ganze moralisch verwerflich finde, ist das für mich eine rein theoretische Frage, die hier hoffentlich beantwortet werden kann.

Viele Grüße

P-baum
Du bist die Aufgabe. Kein Schüler weit und breit. (F. Kafka)

Stark
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Registriert: 30.05.2013, 1:23:20

Re: Auflösung Vertrag Ortslehrkraft für eine Planstelle

Beitrag von Stark »

Meines Wissens werden Ortslehrkräfte direkt von den Schulen eingestellt, also ohne "Umweg" über das ZfA/BVA. Auch die Bezahlung kommt dirket von den Schulen, Köln hat damit nichts zu tun.
Zum Teil sind die Schulträger der DSen auch Elternverbände etc. und haben ebenfalls mit Köln nichts zu tun. Das würde dann in der Konsequenz auch bedeuten, dass die Schulen die Verträge und die Vertragsklauseln eigenständig festlegen, so dass deine Frage so pauschal nicht zu beantworten wäre.
Aber ruf doch mal in Köln an, die können dir sicher sagen, ob es so etwas wie Standardverträge oder Vereinbarung bzgl. der Vertragsinhalte gibt, die für alle DSen gelten. Ansonsten ruf doch mal bei der DS selbst an und frag da nach.
Alternativ kannst du auch einfach warten, bis dir der Vertrag zugeschickt wird, da müsste das ja dann drinstehen. Oder du handelst schon im Vorfeld aus, dass eine solche Klausel aufgenommen wird.

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