Einstellung in NRW

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schwesterchen
Beiträge: 5
Registriert: 04.08.2005, 18:09:37

Einstellung in NRW

Beitrag von schwesterchen »

Hallöchen!
Ich habe gehört, dass man, wenn man bei der Amtsärztlichen Untersuchung in NRW durchfällt auch keine Stelle bekommt, ist das richtig?
Ich werde mich (falls ich meine Prüfung bestehe) im November bewerben. Wenn ich nun eine Stelle bekomme, aber bei der Untersuchung durchfalle (mein BMI ist mit Sicherheit zu hoch), werde ich dann auch nicht als Angestellter eingestellt. Ich hatte gehofft, es gäbe dann noch eine Zeifrist in der ich mich runterhungern könnte! Vielleicht kennt sich jemand damit aus und kann mir meine Fragen beantworten! DANKE!!

Scooter

Beitrag von Scooter »

Ich meine, du könntest dann auch als Angestellte den Job kriegen.
Frag doch einfach mal beim PhV oder der GEW nach..die werden dir da mit Sicherheit genauer helfen können.

Viel Glück

Scooter

oceandance
Beiträge: 59
Registriert: 30.05.2005, 18:11:51
Wohnort: Emsland

klar doch

Beitrag von oceandance »

Hey,

falls du nicht als Beamter eingestellt wirst, bekommst du halt eine Stelle als Angestellter... kenne Arbeitskollegen, die aufgrund ihres BMIs "nur" angestellt wurden und evtl. später verbeamtet werden, wenn sie abgenommen haben sollten...

Danone
Beiträge: 29
Registriert: 13.11.2006, 20:39:29
Wohnort: Hessen

Beitrag von Danone »

Eine Frage: Wann ist denn die Amtsärztliche Untersuchung?? -
Nach dem Ref.?? Fange zum 1.2.2007 in NRW mein Ref. an und da steht in den Unterlagen nichts von so einer Untersuchung? Ist das danach??

Scooter

Beitrag von Scooter »

Hi Danone,

ja die amtsärztliche Untersuchung ist zu Beginn deiner Probezeit bei Festanstellung.

Ich kann ja demnächst mal davon berichten...bewerbe mich zum 1.2.07!

LG
Scooter

pferdchen

Beitrag von pferdchen »

was ist mit leuten, die gerade eine psychotherapie hinter sich haben? verbeamtet werden die ja sicher nicht, aber haben die wenigstens ne reelle chance auf ein angstelltenverhältnis? (zB bei diagnose depression).
bin nämlich grad am überlegen, ob ich im ref. eine therapie anfange (hatte bisher noch keine).

Scooter

Beitrag von Scooter »

Pferdchen --

das haben wir doch schon an anderer Stelle besprochen! :)
Die Therapie ist egal, solange die zum Zeitpunkt der Festanstellung (mit Beamtenstelle) abgeschlossen ist.

Du kannst natürlich auch keine Therapie machen und dann dank des Ref-Stresses in 18 Monaten u.U. komplett am Boden sein...

Ist dir überlassen.

Sorry, wenn sich das jetzt arrogant anhört, aber mehr als die Fragen 3x beantworten geht halt nicht.

Und lieber angestellt und gesund als ... am/im Boden...

Nix für ungut und alles Gute fürs Ref

Scooter
(frisch examiniert!)

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