Hallo!
Ich habe heute erfahren, dass ich nach 3 1/2 Jahren Wartezeit im Angestelltenverhältnis nach den Sommerferien eine Planstelle erhalte:-)
Jetzt macht mir der Besuch beim Amtsarzt etwas Sorge: Während dem Referendariat hatte ich große Probleme an meiner Schule. Zum einen wurde ich von den Kollegen sehr unter Druck gesetzt, zum anderen habe ich mich natürlich auch selbst unter Druck gesetzt. Daraufhin habe ich mich an eine Therapeutin gewandt, die bei mir eine Anpassungsstörung aufgrund familiärer und beruflicher Veränderungen diagnositizierte. In Behandlung war ich dort etwa ein Jahr zur Gesprächstheraphie. Medikamente habe ich keine genommen, krankgeschrieben war ich auch nicht wegen der Anpassungsstörung und mein Referendariat habe ich trotz allen Drucks seitens meiner Schule und des Seminars auch erfolgreich beendet. Die Theraphie endetete mit dem Bestehen meiner Prüfung, danach war ich nur noch zu einem Abschlussgespräch dort.
Die Therapeutin bescheinigt mir, dass es keine Komplikationen o. Ä. gibt, dass die Behandlung abgeschlossen ist. Es gibt auch keine Berichte dazu.
Nun meine Frage: Wie sehen meine Chancen aus, auf Probe verbeamtet zu werden? (Ich weiß, es liegt immer im Ermessen des Amtsarztes, aber vielleicht hat ja der ein oder andere Erfahrungswerte?:-))
Vielen Dank für eure Hilfe!
Liebe Grüße
Fabuleuxdestin
Verbeamtung nach Anpassungsstörung
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Re: Verbeamtung nach Anpassungsstörung
Ich hatte auch eine Psychotherapie, nach ein paar Katastrophen, die so passiert sind. Die genaue Diagnose weiß ich gar nicht, hatte der Amtsarzt auch nicht erfragt. Ich hab dann halt erzählt, warum ich da war und damit war das erledigt.
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Re: Verbeamtung nach Anpassungsstörung
Hallo,
was meinst du mit "erledigt"? Hat er dich durchgewunken? Stehe nämlich vor demselben Problem und habe eine positives aktuelles Gutachten in der Tasche, das ich dem Amtsarzt in zwei Wochen vorlegen muss....
was meinst du mit "erledigt"? Hat er dich durchgewunken? Stehe nämlich vor demselben Problem und habe eine positives aktuelles Gutachten in der Tasche, das ich dem Amtsarzt in zwei Wochen vorlegen muss....
Re: Verbeamtung nach Anpassungsstörung
Nach der aktuellen Rechtslage müsste das gemäß deiner Schilderung vollkommen glatt gehen beim Amtsarzt. Aus einer solchen akuten und geheilten Gesundheitsstörung kann man kein dauerhaft erhöhtes Risiko einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit konstruieren, das sollte keine Schwierigkeiten bereiten.Fabuleuxdestin hat geschrieben: Jetzt macht mir der Besuch beim Amtsarzt etwas Sorge: Während dem Referendariat hatte ich große Probleme an meiner Schule. Zum einen wurde ich von den Kollegen sehr unter Druck gesetzt, zum anderen habe ich mich natürlich auch selbst unter Druck gesetzt. Daraufhin habe ich mich an eine Therapeutin gewandt, die bei mir eine Anpassungsstörung aufgrund familiärer und beruflicher Veränderungen diagnositizierte. In Behandlung war ich dort etwa ein Jahr zur Gesprächstheraphie. Medikamente habe ich keine genommen, krankgeschrieben war ich auch nicht wegen der Anpassungsstörung und mein Referendariat habe ich trotz allen Drucks seitens meiner Schule und des Seminars auch erfolgreich beendet. Die Theraphie endetete mit dem Bestehen meiner Prüfung, danach war ich nur noch zu einem Abschlussgespräch dort.
Die Therapeutin bescheinigt mir, dass es keine Komplikationen o. Ä. gibt, dass die Behandlung abgeschlossen ist
Wenn es um eine akute, geheilte Gesundheitsstörung geht sollte das sicher durchgehen. Bei einer komplexen, z.B. dauerhaft medikamentös eingestellten psychotischen Erkrankung sähe die Geschichte dagegen natürlich ganz anders aus, aber darum geht es ja bei dir sicher nicht...fritzi87 hat geschrieben: was meinst du mit "erledigt"? Hat er dich durchgewunken? Stehe nämlich vor demselben Problem und habe eine positives aktuelles Gutachten in der Tasche, das ich dem Amtsarzt in zwei Wochen vorlegen muss....
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Re: Verbeamtung nach Anpassungsstörung
Sofern es um die Frage geht, vom Amtsarzt durchgewunken zu werden, mag NRW 31 eine zutreffende Prognose gestellt haben. Sofern es um die Frage geht, mit einem überwiegenden Grad von Wahrscheinlichkeit die gesetzliche Altergrenze im dienstfähigen Zustand zu bewältigen, würde ich bei derartigen Diagnosen persönlich keine pauschale Wette darauf abschließen wollen, muss ich aber auch nicht. Hohe und auch ungerechte oder gar rechtswidrige Belastungen bringt das Leben nun mal mit sich. Je nach Grundpersönlichkeit bleiben die einen stehen, die anderen straucheln. Weich gebettet auf dem Alimentationspolster ist das Bedürfnis, sich wieder zu erheben, deutlich geringer als z.B. bei alleinerziehenden Mindestlohnempfängern, die eine Familie zu versorgen haben. Mit dieser Feststellung verbinde ich keinerlei Bewertung und möchte auch nicht in irgendeine Ecke geschoben werden. Nach Ihrer Schilderung haben Sie sich wieder erhoben. Das ist gut so! Wenn Die Therapeutin und/oder ein Amtsarzt eine gute Prognose stellen, ist das auch gut . Viel wichtiger ist der Umgang mit sich selbst in künftigen Belastungssituationen. Alles Gute!
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)
Re: Verbeamtung nach Anpassungsstörung
Vielen Dank für die Antwort. Ich hoffe sehr, dass es der Amtsarzt auch so sieht. Nun ja, in vier Tagen werde ich klüger sein.
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Re: Verbeamtung nach Anpassungsstörung
Hallo fritzi87,fritzi87 hat geschrieben:Vielen Dank für die Antwort. Ich hoffe sehr, dass es der Amtsarzt auch so sieht. Nun ja, in vier Tagen werde ich klüger sein.
ich wollte gerne mal nachfragen, wie es bei deiner amtsärztlichen Untersuchung verlief bzw. was dabei herausgekommen ist, da ich auch eine Anpassungsstörung hatte und ebenfalls bald die amtsärztliche Untersuchung ansteht.
LG Keksdiebin