NRW Verbeamtung bei Sek. I bei Lehramt Sek. II/I

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Samarie
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NRW Verbeamtung bei Sek. I bei Lehramt Sek. II/I

Beitrag von Samarie »

Hallo!

Im Internet steht, dass ich mit einem Sek. II-Abschluss nur als Angestellte auf Sek. I-Stellen arbeiten kann. Nun ist es bei mir aber so, dass ich an der Uni noch ein altes Sek. II/I-Examen gemacht habe, bevor es das Lehramt Gymnasium/Gesamtschule oder gar Bachelor und Master überhaupt gab.

Referendariat war nach OVP 2003 "Gymnasium/Gesamtschule", aber auf meiner Bewerbungseingangsbestätigung vom Regierungspräsidenten sind Sek. II und I explizit ausgewiesen, mit separaten Noten und Ordnungsgruppen, wobei bei Sek. I einfach das 1. Staatsexamen übernommen wurde als Ordnungsgruppe.

Gilt die Regel von Nicht-Verbeamtung dann für mich auch?

Liebe Grüße!

Lysander
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Re: NRW Verbeamtung bei Sek. I bei Lehramt Sek. II/I

Beitrag von Lysander »

Hallo,

wenn Du einen Sek I Abschluss mit dabei hast, gilt diese Regelung - sofern es sie überhaupt gibt - für Dich nicht. Einer Verbeamtung sollte nichts im Weg stehen.
Gruß
Lysander

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sillaine
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Re: NRW Verbeamtung bei Sek. I bei Lehramt Sek. II/I

Beitrag von sillaine »

Ja diese Regelung gibt es und ja für dich gilt sie nicht. Du hast quasi die Lehrbefähigung für zwei Lehrämter. Damit kannst du dich auf die Sek. I Stellen normal bewerben, bekommst aber bei einer Verbeamtung aber auch nur das Sek. I Gehalt, sprich A 12.

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