Chance auf Verbeamtung NRW Sek 1

frauvon
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Chance auf Verbeamtung NRW Sek 1

Beitrag von frauvon »

Hallöchen in die Runde,

ich habe eine Frage, mein Freund beginnt im Winter sein Ref in der Sek1 in NRW, er geht davon aus, nicht verbeamtet zu werden, da er mient, in der Sek1 wird i.d.R. nicht verbeamtet. Jedoch kann ich mir das nicht vorstellen, klar gibt es die Altersgrenze (von der er mit seinen 30Jahren weit entfernt ist) und es gibt die persönliche Eignungsprüfung(auch da liegt nichts in der Luft, dessen wir uns bewusst wären).
Wie würdet ihr die grundsätzliche Chance einschätzen in NRW Sek1 verbeamtet zu werden?

Liebe Grüße,
Marie

Kodi
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Re: Chance auf Verbeamtung NRW Sek 1

Beitrag von Kodi »

In NRW ist die Verbeamtung für alle Schulformen der Regelfall. Dazu muss der Amtsarzt das ok geben, die Altersgrenze eingehalten werden und die Probezeit bestanden werden (mehr oder weniger eine Formalie).
Als Lehramtsanwärter wird er zunächst Beamter auf Widerruf.
Erst mit der festen Stelle wird er Beamter auf Probe und nach 3 Jahren dann Beamter auf Lebenszeit.

Die einzigen Abweichungen gab es mal bei Seiteneinsteigern ohne Referendariat und ohne Obas, aber ich glaub diesen Weg in den Schuldienst gibt es eh nicht mehr.

Lysander
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Re: Chance auf Verbeamtung NRW Sek 1

Beitrag von Lysander »

Ich bin mal böse:

Bei diesem überaus hohen Maß an Kompetenz, sich konkrete und korrekte Informationen selbst zu beschaffen, sollte die Frage der Verbeamtung für Deinen Freund das kleinere Problem von beiden sein. :mrgreen:

So, jetzt mal nett:

Er braucht sich keine Sorgen zu machen, wenn er weder nachhaltig krank ist, noch vorbestraft ist, noch überschuldet ist oder aus anderen konkreten Kriterien für den gehobenen Dienst für ungeeignet erachtet wird. Auch eine Probezeit besteht man nur mit wirklich üblen Schnitzern nicht.

Insofern also ruhig Blut.
Gruß
Lysander

Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)

frauvon
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Re: Chance auf Verbeamtung NRW Sek 1

Beitrag von frauvon »

Ganz lieben Dank für die klaren Aussagen! Dann ist es ja doch so, wie ich es bisher auf den offiziellen Seiten auch verstanden habe, er malt halt lieber schwarz, statt sich zu erkundigen :roll:

Schullehrer
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Re: Chance auf Verbeamtung NRW Sek 1

Beitrag von Schullehrer »

Hallo zusammen!

Ich hänge mich mit meiner Frage mal mit dran:

Habe das 2. Ex. für GymGe (Sek. II).
Möchte mich jetzt an einer Realschule (Sek. I) bewerben. In der Ausschreibung heißt es: "Die Stelle ist für Bewerber/innen mit einem anderen Lehramt (außer Primarstufe) für folgende Fächer geöffnet (Nr. 2.3.2 des aktuellen Einstellungserlasses). Es ist eine Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis vorgesehen."

Heißt das nun, dass ich ein Leben lang tarifbeschäftigt bin?

Ich habe aus einer seriösen Quelle erfahren, dass man nach ca. einem Jahr (bei positivem Schulleitergutachten) ein Kolloquium machen kann, sodass man die formale Bestätigung hat, dass man offiziell auch für Sek. I geeignet ist. Danach würde man auch in das Beamtenverhältnis auf Probe aufrücken.

Nun habe ich im Einstellungserlass nichts dergleichen lesen können, meine Quelle ist aber sehr seriös.
Hat jemand eine schriftliche, offizielle Quelle für meine (dick markierten) Aussagen?

sillaine
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Re: Chance auf Verbeamtung NRW Sek 1

Beitrag von sillaine »

Hast du dir die Seite schon angesehen?

https://www.schulministerium.nrw.de/BP/ ... en_27.html

Batman84
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Re: Chance auf Verbeamtung NRW Sek 1

Beitrag von Batman84 »

Du musst das didaktische Grundlagenstudium nachholen und bekommst solange EG 11 (Angestelltenverhältnis).

Um aber eine SI-Stelle überhaupt zu bekommen, muss diese für SI geöffnet sein. Weiterhin kannst Du dann nur berücksichtigt werden, wenn ALLE SI-Bewerber für diese Stelle ungeeignet sind. Die Auswahlkommission muss dies für jeden Bewerber einzeln begründen, warum dieser für die Stelle nicht geeignet ist.

...eine realistische Chance besteht also nur, wenn es ganz wenig BewerberInnen gibt..

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