@Ani du hast Post
Und zu den anderen. Das Dokument ist aus NRW, jedoch habe ich das letzten Sommer einer Freundin in Hessen weitergeleitet und das Schulamt hat ihr daraufhin die Ferien bezahlt. Hoffe das klappt bei euch auch
Hier der Link
http://www.bezreg-muenster.de/startseit ... Ferien.pdf
Hessen- Angestelltenvertrag - Bezahlung der Sommerferien
Re: Hessen- Angestelltenvertrag - Bezahlung der Sommerferien
Vielen Dank für den Link! Sehr schade, dass sich der Infozettel nicht auf konkrete rechtliche Bestimmungen bezieht, dann wäre es für den PR leichter, einen Parallelanspruch für andere Bundesländer zu konstruieren. Aber mal sehen, was man machen kann.
Dass das für deine Freundin in Hessen geklappt hat, ist ja schon mal ein gutes Zeichen!
Dass das für deine Freundin in Hessen geklappt hat, ist ja schon mal ein gutes Zeichen!
Re: Hessen- Angestelltenvertrag - Bezahlung der Sommerferien
Problem ist, dass jedes Bundesland in diesem Fall seine ganz eigene Politik hat. Für Hessen gibt es auch einen Erlass, den ich unserem Schulamts-Mitarbeiter schon vorgelegt habe, aber sie finden immer wieder weg die Bezahlung zu umgehen.
http://www.gew-bergstrasse.de/aktuell/S ... AT0409.pdf
Zudem handeln die Schulämter sehr willkürlich, es gibt etliche Schulämter, da stellt das in Hessen keinerlei Probleme dar. Bei meinem Schulamt anscheinend schon.. ne echte Sauerei ist das und man ist so machtlos...
http://www.gew-bergstrasse.de/aktuell/S ... AT0409.pdf
Zudem handeln die Schulämter sehr willkürlich, es gibt etliche Schulämter, da stellt das in Hessen keinerlei Probleme dar. Bei meinem Schulamt anscheinend schon.. ne echte Sauerei ist das und man ist so machtlos...
Re: Hessen- Angestelltenvertrag - Bezahlung der Sommerferien
Solange die Schulämter klare Vorgaben von oben haben, dürfen sie diese nicht übergehen. Etwas anderes ist es, wenn den Schulämtern Ermessenspielraum eingeräumt wird, wobei das hier völlig unsinnig wäre.
Gruß
Lysander
Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)
Lysander
Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)
Re: Hessen- Angestelltenvertrag - Bezahlung der Sommerferien
Das Problem ist, dass dieser Erlass keine Quelle ist, auf die wir uns berufen können, da er nur ein internes Schreiben an die Schulämter darstellt - so die Auskunft eines Juristen.
Zudem scheint das auch alles Auslegungssache zu sein. Die Kollegin, die ich derzeit vertrete, fällt auch über die Ferien hinweg aus. Jedoch hat sie ihre Elternzeit erst vor kurzem verlängert. Nun erklärte man mir, dass der zweite Teil des Erlasses nicht greife, weil bei Vertragsschluss nicht festgestanden habe, dass sie auch über die Ferien hinweg ausfällt. Du siehst, da scheint es Spielräume zu geben...
Zudem scheint das auch alles Auslegungssache zu sein. Die Kollegin, die ich derzeit vertrete, fällt auch über die Ferien hinweg aus. Jedoch hat sie ihre Elternzeit erst vor kurzem verlängert. Nun erklärte man mir, dass der zweite Teil des Erlasses nicht greife, weil bei Vertragsschluss nicht festgestanden habe, dass sie auch über die Ferien hinweg ausfällt. Du siehst, da scheint es Spielräume zu geben...
Re: Hessen- Angestelltenvertrag - Bezahlung der Sommerferien
Klar, aber die beamtenrechtlichen Grundlagen der Erlasse und Verordnungen sind oftmals vergleichbar. Als informierter Laie (=Personalrat) kann man deshalb aus den Erlassen/Verordnungen häufig die Schlagwörter ableiten, nach denen man in den Gesetzen des eigenen BL recherchieren kann, um eine Diskussionsgrundlage zu habeb.Ani1984 hat geschrieben:Problem ist, dass jedes Bundesland in diesem Fall seine ganz eigene Politik hat.
Was die Gültigkeit des hessischen Schreibens angeht, sehe ich (eben als informierter Laie) v.a. das Problem, dass es von 2009 ist und sich auf BAT-Verträge bezieht. Die gibt es aber ja nun nicht mehr, da alles TV-L ist. Dadurch kann sich möglicherweise die Gesetzeslage geändert haben. Zumal Hessen meines Wissens noch nicht einmal im TV-L ist sondern seinen eigenen Tarifvertrag (TV-H) hat, oder?
Hast du schon mal mit dem GPRLL telefonoiert? Für die müsste das ja eine sehr alltägliche Anfrage sein?
Re: Hessen- Angestelltenvertrag - Bezahlung der Sommerferien
Ja, der Gesamtpersonalrat weiß Bescheid und kümmert sich.
Der Erlass hat noch Bestand, das wurde mir schon zugesichert. Zwar bezog er sich auf die BAT-Verträge, wird aber wohl jetzt auf die TVH-Verträge übertragen.
Der Erlass hat noch Bestand, das wurde mir schon zugesichert. Zwar bezog er sich auf die BAT-Verträge, wird aber wohl jetzt auf die TVH-Verträge übertragen.