§ 17 Landesbeamtengesetz NRW
[...]
(3) Die Ernennung wird mit dem Tag der Aushändigung der Ernennungsurkunde wirksam, wenn nicht in der Urkunde ausdrücklich ein späterer Tag bestimmt ist.
[...]
Wie schon gesagt: Man ist nicht gezwungen, vor dem geplanten Dienstbeginn zu erscheinen. Aber die Ernennung wird eben erst mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde wirksam. Insofern liegt es im eigenen Interesse, dass die Vereidigung spätestens am Tag des geplanten Dienstbeginns stattfindet.
Es kann ja sein, dass das Gesetz in BW anders lautet bzw. ausgelegt wird. Aber in NRW wird es von den Bezirksregierungen so interpretiert, dass der Dienstantritt vor Aushändigung der Ernennungsurkunde nicht stattgefunden haben kann.
Verbeamtung 1. Februar Samstag ??
Re: Verbeamtung 1. Februar Samstag ??
Und genauso wird es auch gemacht.
Und man muss auch persönlich antraben, weil man dabei ja (wieder einmal) vereidigt wird.
Ich musste auch in den Ferien antreten, um pünktlich meine Ernennungsurkunde zu bekommen und keine (wenn auch geringe) finanzielle Einbuße zu erleiden.
Das kann man jetzt so richtig schxxxe finden, wenn man mag, das ändert aber weder etwas an der Rechtlage noch an der gängingen Praxis.
Und man muss auch persönlich antraben, weil man dabei ja (wieder einmal) vereidigt wird.
Ich musste auch in den Ferien antreten, um pünktlich meine Ernennungsurkunde zu bekommen und keine (wenn auch geringe) finanzielle Einbuße zu erleiden.
Das kann man jetzt so richtig schxxxe finden, wenn man mag, das ändert aber weder etwas an der Rechtlage noch an der gängingen Praxis.
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Re: Verbeamtung 1. Februar Samstag ??
Der zitierte Passus wundert mich weder - noch schockiert er mich.
Aber aus ihm geht nicht hervor, dass ich - bei Dienstbeginn an einem Sonntag - nicht auch erst am Montag die Urkunde überreicht bekommen könnte, dabei könnte dann sogar die Urkunde auf den Ersten datiert bleiben. Wenn die Empfangsbestätigung dann auch auf den Ersten datiert ist, dann kann sie auch erst am Zweiten unterschrieben werden. Es darf eben nur am Ersten nichts Relevantes passieren...
Aber aus ihm geht nicht hervor, dass ich - bei Dienstbeginn an einem Sonntag - nicht auch erst am Montag die Urkunde überreicht bekommen könnte, dabei könnte dann sogar die Urkunde auf den Ersten datiert bleiben. Wenn die Empfangsbestätigung dann auch auf den Ersten datiert ist, dann kann sie auch erst am Zweiten unterschrieben werden. Es darf eben nur am Ersten nichts Relevantes passieren...
Re: Verbeamtung 1. Februar Samstag ??
Auf der Empfangsbestätigung wird aber das Datum eingetragen, an dem man die Urkunde empfangen hat, wie dir nun schon mehrere Forenmitglieder beschrieben haben...
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Re: Verbeamtung 1. Februar Samstag ??
"Natürlich" kann man die Urkunde später als am 01.02. in Empfang nehmen und dann beim unterschreiben des Empfangsbekenntnisses so tun, als ob es der 01.02. oder 31.01. wäre.
Bedacht werden sollte hierbei, dass man damit eine Erklärung in die Welt setzt, die zu einem Zeitpunkt Dienstbezüge zur Folge haben, obwohl noch kein Anspruch besteht. Kommt so etwas raus, kann es schon mal sowohl für den Schulleiter als auch für den gerade ernannten Beamten problematisch werden.
Und wer meint, so etwas komme nie raus, sollte sich nicht darauf verlassen. Gerade zu solch problematischen Terminen achten die entsprechenden Stellen da ganz gerne drauf.
Bedacht werden sollte hierbei, dass man damit eine Erklärung in die Welt setzt, die zu einem Zeitpunkt Dienstbezüge zur Folge haben, obwohl noch kein Anspruch besteht. Kommt so etwas raus, kann es schon mal sowohl für den Schulleiter als auch für den gerade ernannten Beamten problematisch werden.
Und wer meint, so etwas komme nie raus, sollte sich nicht darauf verlassen. Gerade zu solch problematischen Terminen achten die entsprechenden Stellen da ganz gerne drauf.
Re: Verbeamtung 1. Februar Samstag ??
Und wenn die Behörde selbst einen entsprechenden Formfehler begeht? Soll ja durchaus vorkommen...Horst-Günther hat geschrieben:"Natürlich" kann man die Urkunde später als am 01.02. in Empfang nehmen und dann beim unterschreiben des Empfangsbekenntnisses so tun, als ob es der 01.02. oder 31.01. wäre.
Bedacht werden sollte hierbei, dass man damit eine Erklärung in die Welt setzt, die zu einem Zeitpunkt Dienstbezüge zur Folge haben, obwohl noch kein Anspruch besteht. Kommt so etwas raus, kann es schon mal sowohl für den Schulleiter als auch für den gerade ernannten Beamten problematisch werden.
Und wer meint, so etwas komme nie raus, sollte sich nicht darauf verlassen. Gerade zu solch problematischen Terminen achten die entsprechenden Stellen da ganz gerne drauf.