Verbeamtung 1. Februar Samstag ??

chilipaprika
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Re: Verbeamtung 1. Februar Samstag ??

Beitrag von chilipaprika »

mmm, es wird echt interessant und spannend.

Ich habe mich entschieden, keinen Urlaub da zu buchen, ich habe den Freitag darauf wegen "Zeugnisse" auch frei, dann verschiebe ich es.
Allerdings könnte dieses Vereidigungswirrwarr (positive?) Konsequenzen auf meine Versicherung haben. Ich stelle eine Frage im anderen Forum.

Chili

sillaine
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Re: Verbeamtung 1. Februar Samstag ??

Beitrag von sillaine »

Nein, man bekommt kein Geld für April, da es eine Wirkungsurkunde ist mit dem Datum 1.5. Wichtig ist nur, dass die Urkunde vorher oder am Tag, ab dem die Urkunde ist, ausgehändigt wird. Und ja man muss dann halt schon einen Tag früher erscheinen und an dem Tag auch schon sein Sprüchlein und Co sagen (Man wird also einen Tag früher vereidigt und ist am nächsten Tag dann verbeamtet. Jetzt eindeutig?).
Chili du klärst den genauen Tag ab besten wirklich mit deiner Schulleitung ab.

LatinaTeacharin
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Re: Verbeamtung 1. Februar Samstag ??

Beitrag von LatinaTeacharin »

Einspruch - es kann dich kein Dienstherr dazu nötigen, bereits einen Tag VOR Begründung des Beamtenverhältnisses zu erscheinen. Wenn der Tag nicht bezahlt wird und somit kein "Diensttag" ist, dann erscheine ich da auch nicht.

Was du (be-)schreibst, ist übrigens bei jeder Begründung eines Beamtenverhältnisses der Fall. Aber es ist selbstverständlich möglich, die zu unterschreibende Erklärung, dass die Urkunde übergeben und der Amtseid geleistet wurde, rückzudatieren.

sillaine
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Re: Verbeamtung 1. Februar Samstag ??

Beitrag von sillaine »

Das mag vielleicht für BW gelten aber nicht in NRW. Ob du es glauben willst oder nicht Latina, in NRW läuft es eben anders und es gibt andere Regelungen. Oder bist du jetzt auf einmal eine Expertin für das Beamtenrecht in NRW? (von der ich das übrigens weiß) Aber ich habe auch kein Bock mich mit dir darüber zu streiten, glaub doch was du willst. Ich wollte nur Chili helfen und sie hat es anscheinend auch verstanden.

LatinaTeacharin
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Re: Verbeamtung 1. Februar Samstag ??

Beitrag von LatinaTeacharin »

Ich lerne ja immer gerne dazu. Dann zitiere doch mal die Passagen des Beamtenrechts NRW, die eindeutig und zweifelsfrei zeigen, dass ich bereits einen Tag VOR Dienstantritt meinem Dienstherrn zur Verfügung stehen muss.

Es geht mir nicht darum, was Usus ist, sondern darum, was beamtenrechtlich festgelegt ist.

Krina
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Re: Verbeamtung 1. Februar Samstag ??

Beitrag von Krina »

Wenn man keine Ahnung hat, ... :lol:

sillaine hat doch gar nicht behauptet, dass man einen Tag vor Dienstbeginn zur Verfügung stehen muss. Jedoch gilt in NRW (wie bereits geschrieben wurde): Das Beamtenverhältnis kann nur beginnen, wenn die Vereidigung stattgefunden hat und die Urkunde ausgehändigt wurde. Eine Rückdatierung ist nicht möglich bzw. wäre Urkundenfälschung. (Möglicherweise lassen sich einige Schulleiter darauf ein, aber das wäre unüblich).

Wenn ungünstigerweise der geplante Dienstbeginn auf einen Samstag fällt (oder auf einen Sonntag oder Feiertag, wie es im Ref der Fall ist) und der Schulleiter an diesem Tag nicht in der Schule ist, gibt es zwei Möglichkeiten:

Er vereidigt dich vorher (sofern alle Unterlagen von der BR vorliegen) mit Wirkung zum 1.2. In diesem Fall beginnt das Beamtenverhältnis am 1.2. und du bekommst ab diesem Tag deine Bezüge.

Oder er vereidigt dich später, dann beginnt das Beamtenverhältnis aber auch erst am Tag der Vereidigung und du bekommst erst ab diesem Tag deine Bezüge.

Es lohnt sich also, den Schulleiter zu bitten, dich spätestens am 1.2. zu vereidigen. Aber er kann dich nicht zwingen, vor dem 1.2. zu erscheinen. Der Samtag ist allerdings in einigen Schulen in NRW ein regulärer Unterrichtstag, somit wäre es zumindest möglich, dass die Vereidigung am 1.2. stattfindet.

LatinaTeacharin
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Re: Verbeamtung 1. Februar Samstag ??

Beitrag von LatinaTeacharin »

Jedoch gilt in NRW (wie bereits geschrieben wurde): Das Beamtenverhältnis kann nur beginnen, wenn die Vereidigung stattgefunden hat und die Urkunde ausgehändigt wurde. Eine Rückdatierung ist nicht möglich bzw. wäre Urkundenfälschung. (Möglicherweise lassen sich einige Schulleiter darauf ein, aber das wäre unüblich).
Die Aussage, ich hätte keine Ahnung, solltest du nochmals überdenken. Was du schreibst, gilt per se immer und überall für die Begründung eines Beamtenverhältnisses und ist kein Spezifikum für NRW. Insofern sind wir uns da wohl einig. Es kann jedoch sehr wohl (und deshalb bitte ich um Angabe der entsprechenden rechtlichen Grundlagen!) die Urkunde erst am Montag ausgegeben werden, wenn der Dienstbeginn ein Samstag (oder Sonntag) wäre, ohne dass sie offiziell rückdatiert werden müsste. Soweit meine Behauptung. Und die hätte ich gern auf Grundlage entsprechender Paragrafen widerlegt. Oder eben belegt.
Es kann nämlich nicht sein, dass ein Bewerber bereits an einem Freitag, 31., zur Verfügung stehen MUSS, nur weil Schulleiter an einem Samstag, 1., keine Zeit hat. Genauso im Fall, dass der Monatserste auf einen Sonntag fällt. Hier kann vom (zukünftigen) Dienstherrn nicht verlangt werden, dass Schulleiter und Bewerber sich am Freitag, Samstag oder Sonntag treffen. Da muss der Montag reichen, egal, was auf der Urkunde steht.
Und nun? - Die Rechtsgrundlage eurer Behauptungen, bitte.

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