Nach Ref. in NRW, Verbeamtung in anderem Land problemlos?

andreso
Beiträge: 17
Registriert: 09.02.2006, 21:14:05

Nach Ref. in NRW, Verbeamtung in anderem Land problemlos?

Beitrag von andreso »

Hallo,

bin seit 08/2006 Lehramtsanwärter an einer Gesamtschule (Sek.I) in NRW.
Möchte nach der 2.Staatsprüfung, zum Schuljahr 2008/2009 in ein anderes Bundesland wechseln.

Ist das problemlos möglich?

Gruß,

andreso
:)

Lysander

Beitrag von Lysander »

"Problemlos" hängt wohl immer ein wenig auch von der Fächerkombi und der Durchschnittsnote ab.

Grundsätzlich kann man sich mit dem 2. StEx. in jedem anderen Bundesland bewerben. Je nach Bundesland gibt es aber "Heimvorteil" für Landeskinder.

Gruß
Lysander

Rike
Beiträge: 161
Registriert: 02.06.2006, 14:56:43
Wohnort: Niedersachsen

Beitrag von Rike »

Lysander hat geschrieben:"Problemlos" hängt wohl immer ein wenig auch von der Fächerkombi und der Durchschnittsnote ab.

Grundsätzlich kann man sich mit dem 2. StEx. in jedem anderen Bundesland bewerben. Je nach Bundesland gibt es aber "Heimvorteil" für Landeskinder.

Gruß
Lysander
Und nicht in allen Bundesländern wird mehr verbeamtet. (In einigen gar nicht mehr und in anderen muss man erst mal einige Zeit als Angestellter arbeiten, wenn du Pech hast, bis zu 3 Jahren.)

andreso
Beiträge: 17
Registriert: 09.02.2006, 21:14:05

Re: Nach Ref. in NRW, Verbeamtung in anderem Land problemlos

Beitrag von andreso »

Danke für Eure Antworten.
Nun ja, meine Fächer sind Mathe und Physik (Sek.I).
Damit wird es doch wohl eher Möglichkeiten geben, könnte ich mir vorstellen.(?)
Als Land würde mich z.B. Hessen interessieren.
Ob ich da wohl als 39-jähriger mit der frischen 2.Staatsprüfung noch eine Chance für die Verbeamtung hätte?

Gruß
andreso
:D

Lysander

Beitrag von Lysander »

Es gibt Bundesländer, in denen bei Mangelfächern besondere Regelungen für die Verbeamtung gelten (Mathe bzw. Physik zählen in einigen Ländern als Mangelfächer). Da werden mitunter auch noch Lehrer bis 45 verbeamtet (in NRW war das bisher so - bin derzeit allerdings nicht 100%ig sicher, ob der Mangelfacherlass hier in NRW noch gilt). Am besten erkundigst Du Dich auf den Homepages der Kultusministerien der jeweiligen Länder, die für Dich in Frage kommen.

Gruß
Lysander

stef1205
Beiträge: 39
Registriert: 12.08.2006, 18:03:02

Ich habe gehört, dass in Nds...

Beitrag von stef1205 »

...NICHT verbeamtet wird, sofern man sich in NRW sein FH-Diplom als 1. SP hat anerkennen lassen, dann aber ganz normal das Ref samt 2. SP gemacht hat.

Wer kann was dazu sagen?
Ich hoffe, das ist nur ein Gerücht!

andreso
Beiträge: 17
Registriert: 09.02.2006, 21:14:05

Re: Ich habe gehört, dass in Nds...

Beitrag von andreso »

stef1205 hat geschrieben:...NICHT verbeamtet wird, sofern man sich in NRW sein FH-Diplom als 1. SP hat anerkennen lassen, dann aber ganz normal das Ref samt 2. SP gemacht hat.

Wer kann was dazu sagen?
Ich hoffe, das ist nur ein Gerücht!

Hallo,

ich nehme ganz stark an, dass das nur ein Gerücht ist. - Nach dem, was ich bis jetzt gehört habe, müsste ein Seiteneinsteiger, der das ganz normale Referendariat macht, genauso behandelt werden wie ein normaler Lehramtstudi.
Der Haken an der Sache ist aber das Alter. - Der Mangelfacherlass in NRW ist nicht verlängert worden, so dass nun für die Verbeamtung die Altersgrenze "35 Jahre" gilt.
Auf der Seite "http://www.tresselt.de/Seiten.htm" findest Du vielleich auch interessante Infos zu Deiner Frage.
Gruß,
andreso

Antworten