Absolut aktuell. Seit deinen Terminen in 2012/2013 hat sich die Rechtslage eindeutig und klar zugunsten der Bewerber/innen geändert. Es gab entsprechende Urteile des Bundesverwaltungsgerichts.Motiva hat geschrieben: Nachdem ich sehr erfolgreich sehr schnell etliche Kilo abgenommen habe, stellte ich fest dass ich auch die Grenze für den bmi unter 29,5 erreichen kann. An dieser liege ich gewichtsmäßig nun, so dass das Thema "Verbeamtung" tatsächlich wieder aktuell ist....
Siehe hierzu z.B.:
http://www.felser.de/blog/bverwg-gesund ... i-beamten/
https://www.gew-sh.de/themen/rechtsschu ... chtigungen
Grundsätzlich ist nun bei einem BMI bis 35 erst einmal davon auszugehen, dass die gesundheitliche Eignung gegeben ist. Selbst bei Werten darüber muss eine gesundheitliche Beeinträchtigung klar vorliegen.
Es gilt die Regel: Nur wenn mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit", d.h. mehr als 50 %, von einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit ausgegangen werden kann ist die gesundheitliche Eignung zu verneinen. Hierfür müssen aber akute, klar feststellbare Erkrankungen vorliegen. Bloße Risikowahrscheinlichkeiten aufgrund allgemeiner medizinischer Statistiken oder irgendwelcher Studien reichen hier nicht, es geht um den konkreten Gesundheitszustand des Bewerbers/der Bewerberin.
Nicht notwendig - erst recht nicht mit der neuen Rechtslage...Motiva hat geschrieben: Nun mache ich mir etliche Gedanken....
Es geht um den Ist-Zustand. Ob du das hältst interessiert niemanden, das musst du auch im Nachhinein nicht nachweisen.Motiva hat geschrieben: Kann ich ehrlich sagen, wie und wie schnell ich abgenommen habe ? ( mit 3 monatiger Fastenphase- unter ärztlicher Kontrolle- steht aber wohl auch als Empfehlung in den Adipositasrichtlinien?) muss ich nachweisen, dass ich das Gewicht auch halte? (das Programm läuft noch und ich möchte noch weiter abnehmen)
Ich würde die Gewichtsabnahme erstmal gar nicht thematisieren. Für den Amtsarzt ist das aktuelle Gewicht interessant und das liegt ja innerhalb der Grenzen. Gar kein großes Fass aufmachen!
Du wirst in der Regel nach Erkrankungen gefragt, zumeist schon vorab per Fragebogen. Wenn da keine vorliegen brauchst du da auch nichts anzugeben. Die meisten amtsärztlichen Dienste nehmen sowieso selbst Blut ab. Du kannst die Blutwerte zur Sicherheit in der Tasche mitnehmen, auspacken würde ich sie aber nur wenn da wirklich nach gefragt wird - was im Regelfall nicht passieren wird.Motiva hat geschrieben: Muss ich aktuelle Blutwerte vor legen? Meine Hausärztin hat ein Blutbild gemacht und da waren einzelne Werte erhöht/ zu niedrig, aber sie meinte, dass würde auf nichts ernsthaftes hinweisen....
Wie gesagt: Das Programm würde ich erstmal gar nicht thematisieren. Du hast das Gewicht das du hast und fertig. Wenn keine sonstigen Erkrankungen vorliegen ist das vollkommen irrelevant.Motiva hat geschrieben: Nun ist im Rahmen des Programmes auch regelmäßig Blut abgenommen worden. Wenn ich die Laborwerte abgebe dann sieht man aber auch was ich für ein Programm mache.
Bei diesen regelmäßigen Überprüfungen waren lediglich die Cholesterinwerte tief- die Harnsäure war anfänglich stark erhöht und hat sich dann trotz Fastenphase normalisiert. Der Schilddrüsenwert war okay.
Wie gesagt: Die Untersuchungsergebnisse der Hausärztin würde ich für den Fall des Falles in der Tasche haben, aber nicht ungefragt vorzeigen. Die Ernährungsumstellung würde ich nicht detailliert thematisieren, die Frage nach erfolgter Gewichtsabnahme aber ggf. bejahen. Eine vorübergehende Entzündung im Zahnbereich ist nichts was die gesundheitliche Eignung in Frage stellt.Motiva hat geschrieben: Nun meine Fragen: nehme ich die Blutuntersuchungen mit? Wieviel soll ich von meiner Ernährungsumstellung sagen ? Sollte ich gar noch warten? Reicht die Erklärung mit dem Zahn für die Entzündungswerte (Zahnarzt will noch warten, ob der Zahn sich beruhigt wegen der neuen Krone )?
Bereits damals wurde hier im Forum ja im Ergebnis ausgeführt, dass eine Ablehnung wegen einer Wochenbettdepression abwegig ist.Motiva hat geschrieben: Natürlich ist dann das Thema der Psychotherapie die ich 2011 abgeschlossen habe (in Folge des Wochenbettes- siehe oben) auch noch nicht vom Tisch, denn ich weiß ja nicht ob der nächste Amtsarzt jetzt auch der Meinung ist dass das "verjährt" sei wie der Arzt das damals meinte.
Die neue Rechtslage (siehe oben) lässt hier nun praktisch keinen Interpretationsspielraum mehr: Wegen einer Wochenbettdepression vor 6 Jahren wird niemand mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig.
Alles Gute für die anstehende Untersuchung!