keine Verbeamtung- Verfahren zur Wiedervorstellung? NRW

Amtsarzt
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Re: keine Verbeamtung- Verfahren zur Wiedervorstellung? NRW

Beitrag von Amtsarzt »

Es wäre pervers, wenn die Therapie einer Erkrankung oder Störung eine Beamtung ausschließen würde. Nein, ein Ausschluss kann sich nur aus der Erkrankung/Störung selbst ergeben. Die Prognose einer Schwangerschaftsdepression wäre im Allgemeinen gut.
Zur 2. Frage: Die Prognose einer Gewichtsreduktion ist besser, wenn diese kontinuierlich und langsam erfolgt. Sonst drohen Jo-Jo-Effekte. (Persönlich habe ich mit den verschiedenen Formen der Gewichtsreduktion keine Erfahrungen, für die Gewichtszunahme könnte ich dies jedoch bestätigen)
Als Beamtin hätten Sie eine Verpflichtung zur Gesunderhaltung. Insofern ist zunächst bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen, dass Sie nach dem Erreichen des Zielgewichts nicht erneut zunehmen werden. Sie könnten daher schon beim Erreichen des Zielgewichts eine Beamtung erneut beantragen. Bestenfalls könnte Ihnen eine Nachuntersuchung vor Ende der Probezeit drohen.
@Fränzy: Es gibt Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung zur Gewährung einer stationären Reha. Danach ist eine gewünschte Gewichtsabnahme bei Adipositas keine hinreichende Indikation (mehr). Persönlich bedauere ich dies. Wenn jemand ambulant durch eine deutliche Gewichtsreduktion bereits in Vorleistung getreten ist, so sollte m.E. zur langfristigen Festigung des Erfolges durchaus eine stationäre Maßnahme möglich sein. Dienstlich fühle ich allerdings die Verpflichtung, im Regelfall entsprechend der Richtlinie zu verfahren. Weiche ich davon ab, so habe ich trotzdem auf bestehende Richtlinien hinzuweisen und mich mit diesen fachlich und nachvollziehbar auseinanderzusetzen.
Mit freundlichem Gruß
Amtsarzt
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

Motiva
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Re: keine Verbeamtung- Verfahren zur Wiedervorstellung? NRW

Beitrag von Motiva »

@ Amtsarzt

Vielen Dank für die Antwort.

was ist mit der Aussage "Die Prognose einer Schwangerschaftsdepression wäre im Allgemeinen gut"? gemeint. Das ich eine Bescheinigung brauche wo das drinsteht oder das allgemein bekannt ist, das die Prognosen gut sind?

Ich habe eine Bescheinigung für die Therapie. Zum einen über die Dauer (Kurzzeittherapien sind immer 25 Sitzungen). Andererseits steht drin das nach Stabilsierung die Sitzungen in längeren Abständen waren.
Dann steht noch drin das beim letzten Gespräch ich (als Patient) den Eindruck habe das anstrengende erste Jahr mit Baby , x Kleinkindern und laufenden Ref. (es hatte im ersten Jahr mit Baby begonnen und hat sich zeitlich um 4 Monate etwa überschritten) gut überstanden zu haben. Drin steht auch, dass es noch in der Wochenbettphase begonnen hat. Mein Therapeutin meinte das sie auch nciht mehr schreiben würde, denn die Diagnose sei temporär und auf das Wochenbett und Stillzeit beschränkt. Alles weitere könnte nur jemanden auf die Idee bringen ich wäre nciht belastbar, was aus ihrer Sicht totaler Quatsch sei, denn es ist allgemein bekannt das die erste Zeit einfach auch einer Frau viel abverlangt.

Also während der Reduktion werde ich mich nicht vorstellen. Denn meine Bearbeiterin hat im Gespräch auch betont das am BMI festgehalten wird. Da hätte ich Angst, dass ich den dann nicht habe und vielleicht trotz Abnahme nicht durchkomme.
Ich gehe nun zu den W**ght Watch*rs (ich hoffe ich darf das schreiben?). Ich habe nun drei Kilo abgenommen. Das wird natürlich immer weniger schnell gehen, alles ander wäre ungesund. In den Treffen sitzen durchaus Leute die 35kg im Jahr abgenommen haben und andere die es gehalten haben. Dieses Ziel setze ich mir auch.
Dennoch bleibt die Frage ob man dann weil die Psychotherapie nicht "verjährt" ist (also keine 5 Jahre um sind) sagen kann, dass ich wegen der Therapie/ Schwangerschaftsdepression nicht genommen werde? Weil dann würde es ja besser sein 2-3 Jahre zu warten.

In meinem Gutachten steht drin, dass eine Nachuntersuchung empfohlen wird (bei einer Bekannten hingegen mit besseren BMI steht die Verneinung drin), was hat das denn zu bedeuten für mich? Im Gutachten steht wirklich nur der BMI drin.

Liebe Grüsse

Motiva

Amtsarzt
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Re: keine Verbeamtung- Verfahren zur Wiedervorstellung? NRW

Beitrag von Amtsarzt »

Hallo Motiva,
Ihr hinterfragendes Vorgehen ist professionell. Es ist letztlich egal, was für eine Meinung ich persönlich vertrete. Entscheidend ist stets die Begründung!
Meine Meinung resultiert aus der "Leitlinie für die sozialmedizinische Beurteilung von Menschen mit psychischen Störungen" der Deutschen Rentenversicherung aus 12/2006 Kapitel "Affektive Störungen". Ich zitiere:" Die Krankheitsprognose ist um so günstiger, je stabiler die Ausgangspersönlichkeit ist und je weniger und kürzere Episoden zu verzeichnen sind. Eine vielgestaltige, aber bald rückläufige Symptomatik und ein rasches Ansprechen auf die fachärztliche Behandlung einschließlich der Pharmakotherapie sprechen ebenfalls für eine langfristig gute Prognose."
Darüber hinaus wird bei Ablehnungen eine pauschalierende Beurteilung an den individuellen Gegebenheit des Einzelfalls vorbei meist von den Verwaltungsgerichten einkassiert. Siehe dazu das zu "ergoogelnde" Urteil des OVG Lüneburg zur Bewertung von Depressionen bei Beamtung vom 24.07.2008 Az. 5PA93/08.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsarzt
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

Motiva
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Re: keine Verbeamtung- Verfahren zur Wiedervorstellung? NRW

Beitrag von Motiva »

Vielen Dank. Auch wenn ich Probleme habe das Urteil zu lesen (Sprachstil). Aber mit dieser Leitlinie im Kopf bin ich dann wohl gut informiert. Jetzt nehme ich erstmal ab und dann stelle ich mich wieder vor. Unabhängig wie lange die Therapie her ist. Ich bin gestern auch darauf hingewiesen worden, dass im Moment das mit dem BMi diskutiert wird, und ich prinzipiell auch noch in den nächsten 12 Monaten widersprechen könnte (wenn ich denn wollte).

Liebe Grüße,

Motiva

Amtsarzt
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Re: keine Verbeamtung- Verfahren zur Wiedervorstellung? NRW

Beitrag von Amtsarzt »

...aber werden Sie bei der ganzen Gewichtsabnahme nur nicht depressiv!
Herzliche Grüße
Amtsarzt
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Motiva
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Re: keine Verbeamtung- Verfahren zur Wiedervorstellung? NRW

Beitrag von Motiva »

Amtsarzt hat geschrieben:...aber werden Sie bei der ganzen Gewichtsabnahme nur nicht depressiv!
Herzliche Grüße
Amtsarzt

das lese ich ja jetzt erst :lol:

ich hoffe dass es da nicht wieder einen medizinischen Zusammenhang gibt :?:

Nein im Ernst "ich bin ich" und ich mag mich und mein Leben so wie es ist. Ich finde dass sollte man nie vergessen. Mein Lebensglück hängt dann doch von anderen Dingen ab 8)

LG Motiva

Motiva
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Aktualisierung- Fragen zum Vorgehen

Beitrag von Motiva »

Hallo liebes Forum,

Ich hoffe es ist okay wenn ich meinen Beitrag wieder hervorhole, statt einen neuen zu schreiben. Ich war lange hier nicht online, das Thema Verbeamtung war auch nicht mein Thema.

Im letzten Jahr hat es dann irgendwie "Klick" gemacht und ich habe mich zu einem "abnehmprogramm" im adipositaszentrum angemeldet. Nach dem Studium mit drei Kindern, dem Referendariat und einem Hauskauf gab es einem Moment wo ich dachte, dass ich jetzt etwas verändern möchte. Nachdem ich sehr erfolgreich sehr schnell etliche Kilo abgenommen habe, stellte ich fest dass ich auch die Grenze für den bmi unter 29,5 erreichen kann. An dieser liege ich gewichtsmäßig nun, so dass das Thema "Verbeamtung" tatsächlich wieder aktuell ist....

Nun mache ich mir etliche Gedanken....
Kann ich ehrlich sagen, wie und wie schnell ich abgenommen habe ? ( mit 3 monatiger Fastenphase- unter ärztlicher Kontrolle- steht aber wohl auch als Empfehlung in den Adipositasrichtlinien?) muss ich nachweisen, dass ich das Gewicht auch halte? (das Programm läuft noch und ich möchte noch weiter abnehmen)

Muss ich aktuelle Blutwerte vor legen? Meine Hausärztin hat ein Blutbild gemacht und da waren einzelne Werte erhöht/ zu niedrig, aber sie meinte, dass würde auf nichts ernsthaftes hinweisen....
Es geht im Einzelnen um tiefe Cholesterinwerte ( waren wohl in den letzten Jahren immer tief), um weiße Blutplättchen die leicht erhöht sind (ich habe Probleme mir einer entzündeten Wurzelspitze), dann war wohl der Leberwert erhöht der bei Alkoholkonsum erhöht ist (ich habe im letzten halben Jahr ein Glas Rotwein getrunken) und der Schilddrüsenwert war grenzwertig ( aber sie meinte, dass da die Grenzen weiter wären).

Nun ist im Rahmen des Programmes auch regelmäßig Blut abgenommen worden. Wenn ich die Laborwerte abgebe dann sieht man aber auch was ich für ein Programm mache.
Bei diesen regelmäßigen Überprüfungen waren lediglich die Cholesterinwerte tief- die Harnsäure war anfänglich stark erhöht und hat sich dann trotz Fastenphase normalisiert. Der Schilddrüsenwert war okay.

Nun meine Fragen: nehme ich die Blutuntersuchungen mit? Wieviel soll ich von meiner Ernährungsumstellung sagen ? Sollte ich gar noch warten? Reicht die Erklärung mit dem Zahn für die Entzündungswerte (Zahnarzt will noch warten, ob der Zahn sich beruhigt wegen der neuen Krone )?

Irgendwie will ich das Thema jetzt auch angehen, habe aber Angst jetzt einen Fehler zu machen. Ich habe mit meiner Ärztin vereinbart, dass ich die Blutwerte aus dem Programm mal mitbringe, damit sie sie mit ihren vergleichen kann.


Natürlich ist dann das Thema der Psychotherapie die ich 2011 abgeschlossen habe (in Folge des Wochenbettes- siehe oben) auch noch nicht vom Tisch, denn ich weiß ja nicht ob der nächste Amtsarzt jetzt auch der Meinung ist dass das "verjährt" sei wie der Arzt das damals meinte.

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