keine Verbeamtung- Verfahren zur Wiedervorstellung? NRW

nrw31
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Re: Aktualisierung- Fragen zum Vorgehen

Beitrag von nrw31 »

Motiva hat geschrieben: Nachdem ich sehr erfolgreich sehr schnell etliche Kilo abgenommen habe, stellte ich fest dass ich auch die Grenze für den bmi unter 29,5 erreichen kann. An dieser liege ich gewichtsmäßig nun, so dass das Thema "Verbeamtung" tatsächlich wieder aktuell ist....
Absolut aktuell. Seit deinen Terminen in 2012/2013 hat sich die Rechtslage eindeutig und klar zugunsten der Bewerber/innen geändert. Es gab entsprechende Urteile des Bundesverwaltungsgerichts.

Siehe hierzu z.B.:

http://www.felser.de/blog/bverwg-gesund ... i-beamten/

https://www.gew-sh.de/themen/rechtsschu ... chtigungen

Grundsätzlich ist nun bei einem BMI bis 35 erst einmal davon auszugehen, dass die gesundheitliche Eignung gegeben ist. Selbst bei Werten darüber muss eine gesundheitliche Beeinträchtigung klar vorliegen.

Es gilt die Regel: Nur wenn mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit", d.h. mehr als 50 %, von einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit ausgegangen werden kann ist die gesundheitliche Eignung zu verneinen. Hierfür müssen aber akute, klar feststellbare Erkrankungen vorliegen. Bloße Risikowahrscheinlichkeiten aufgrund allgemeiner medizinischer Statistiken oder irgendwelcher Studien reichen hier nicht, es geht um den konkreten Gesundheitszustand des Bewerbers/der Bewerberin.
Motiva hat geschrieben: Nun mache ich mir etliche Gedanken....
Nicht notwendig - erst recht nicht mit der neuen Rechtslage...
Motiva hat geschrieben: Kann ich ehrlich sagen, wie und wie schnell ich abgenommen habe ? ( mit 3 monatiger Fastenphase- unter ärztlicher Kontrolle- steht aber wohl auch als Empfehlung in den Adipositasrichtlinien?) muss ich nachweisen, dass ich das Gewicht auch halte? (das Programm läuft noch und ich möchte noch weiter abnehmen)
Es geht um den Ist-Zustand. Ob du das hältst interessiert niemanden, das musst du auch im Nachhinein nicht nachweisen.

Ich würde die Gewichtsabnahme erstmal gar nicht thematisieren. Für den Amtsarzt ist das aktuelle Gewicht interessant und das liegt ja innerhalb der Grenzen. Gar kein großes Fass aufmachen!
Motiva hat geschrieben: Muss ich aktuelle Blutwerte vor legen? Meine Hausärztin hat ein Blutbild gemacht und da waren einzelne Werte erhöht/ zu niedrig, aber sie meinte, dass würde auf nichts ernsthaftes hinweisen....
Du wirst in der Regel nach Erkrankungen gefragt, zumeist schon vorab per Fragebogen. Wenn da keine vorliegen brauchst du da auch nichts anzugeben. Die meisten amtsärztlichen Dienste nehmen sowieso selbst Blut ab. Du kannst die Blutwerte zur Sicherheit in der Tasche mitnehmen, auspacken würde ich sie aber nur wenn da wirklich nach gefragt wird - was im Regelfall nicht passieren wird.
Motiva hat geschrieben: Nun ist im Rahmen des Programmes auch regelmäßig Blut abgenommen worden. Wenn ich die Laborwerte abgebe dann sieht man aber auch was ich für ein Programm mache.
Bei diesen regelmäßigen Überprüfungen waren lediglich die Cholesterinwerte tief- die Harnsäure war anfänglich stark erhöht und hat sich dann trotz Fastenphase normalisiert. Der Schilddrüsenwert war okay.
Wie gesagt: Das Programm würde ich erstmal gar nicht thematisieren. Du hast das Gewicht das du hast und fertig. Wenn keine sonstigen Erkrankungen vorliegen ist das vollkommen irrelevant.
Motiva hat geschrieben: Nun meine Fragen: nehme ich die Blutuntersuchungen mit? Wieviel soll ich von meiner Ernährungsumstellung sagen ? Sollte ich gar noch warten? Reicht die Erklärung mit dem Zahn für die Entzündungswerte (Zahnarzt will noch warten, ob der Zahn sich beruhigt wegen der neuen Krone )?
Wie gesagt: Die Untersuchungsergebnisse der Hausärztin würde ich für den Fall des Falles in der Tasche haben, aber nicht ungefragt vorzeigen. Die Ernährungsumstellung würde ich nicht detailliert thematisieren, die Frage nach erfolgter Gewichtsabnahme aber ggf. bejahen. Eine vorübergehende Entzündung im Zahnbereich ist nichts was die gesundheitliche Eignung in Frage stellt.
Motiva hat geschrieben: Natürlich ist dann das Thema der Psychotherapie die ich 2011 abgeschlossen habe (in Folge des Wochenbettes- siehe oben) auch noch nicht vom Tisch, denn ich weiß ja nicht ob der nächste Amtsarzt jetzt auch der Meinung ist dass das "verjährt" sei wie der Arzt das damals meinte.
Bereits damals wurde hier im Forum ja im Ergebnis ausgeführt, dass eine Ablehnung wegen einer Wochenbettdepression abwegig ist.

Die neue Rechtslage (siehe oben) lässt hier nun praktisch keinen Interpretationsspielraum mehr: Wegen einer Wochenbettdepression vor 6 Jahren wird niemand mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig.

Alles Gute für die anstehende Untersuchung!

Motiva
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Re: keine Verbeamtung- Verfahren zur Wiedervorstellung? NRW

Beitrag von Motiva »

Danke für die Antwort .....

Es ging damals auch um meine schildrüsenwerte, weil ich mal ein Präparat genommen habe. Aber das war nur eine kurze Zeit, da der Wert grenzwertig war war das aber nur ein ausprobieren.

Sollte ich dann eine Bescheinigung mitbringen, dass der Wert nicht weiter auffällig war in den letzten Jahren oder untersuchen die den sowieso?

Eine Kollegin meinte, dass man sich jedes Jahr einmal vorstellen könne, stimmt das?

Gibt es es Beispielsanschreiben was man an die Bezirksregierung schickt wenn man um die erneute Untersuchung bittet?

nrw31
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Re: keine Verbeamtung- Verfahren zur Wiedervorstellung? NRW

Beitrag von nrw31 »

Motiva hat geschrieben: Es ging damals auch um meine schildrüsenwerte, weil ich mal ein Präparat genommen habe. Aber das war nur eine kurze Zeit, da der Wert grenzwertig war war das aber nur ein ausprobieren.

Sollte ich dann eine Bescheinigung mitbringen, dass der Wert nicht weiter auffällig war in den letzten Jahren oder untersuchen die den sowieso?
Der Amtsarzt erfragt vorliegende Erkrankungen, keine nicht bestätigten Verdachtsdiagnosen aus der Vergangenheit. Wenn da letztlich überhaupt nichts mehr auffällig war und auch damals schnell überhaupt nichts mehr vorlag kann man ja nicht wirklich von einer Erkrankung sprechen. Würde ich daher auch nicht thematisieren. Über Blutuntersuchungen könnte ggf. auch der Amtsarzt entsprechende Werte herausfinden, in welchem Umfang aber Blutuntersuchungen gemacht werden ist keineswegs einheitlich.

Ich sehe in dieser Sache überhaupt kein Problem.
Motiva hat geschrieben: Eine Kollegin meinte, dass man sich jedes Jahr einmal vorstellen könne, stimmt das?
Solange man die Altersgrenze nicht überschritten hat, gibt es keine Vorschrift die ausschließt, die Verbeamtung jederzeit wieder zu beantragen, soweit man eine entsprechende Planstelle besetzt. Insofern kann man das schon jedes Jahr machen. Sinnvollerweise macht man es aber einfach dann, wenn der Antrag aussichtsreich erscheint - bei dir also z.B. jetzt im Moment so schnell es geht!
Motiva hat geschrieben: Gibt es es Beispielsanschreiben was man an die Bezirksregierung schickt wenn man um die erneute Untersuchung bittet?
Das geht formlos und sehr kurz.

Ich würde folgendes an die zuständige Personalsachbearbeitung schreiben:

"Sehr geehrte/r Herr/Frau Y,

seit dem Jahre 2012 bin ich nun als Tarifbeschäftigte unbefristet im Schuldienst auf meiner Planstelle in Schule A in Stadt B tätig.

Meine Verbeamtung wurde in 2012 ausschließlich deshalb bis auf weiteres abgelehnt, da seinerzeit Zweifel an meiner gesundheitlichen Eignung bestanden.

Zwischenzeitlich hat sich mein Gesundheitszustand aber nun deutlich verbessert. Ich beantrage daher hiermit, das Verfahren zu meiner Verbeamtung erneut in Gang zu setzen und entsprechend eine erneute Amtsärztliche Untersuchung anzuordnen.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Mühe und stehe für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Motiva

Motiva
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Re: keine Verbeamtung- Verfahren zur Wiedervorstellung? NRW

Beitrag von Motiva »

Dann werde ich mal morgen das schreiben fertig machen.

Ich habe mir recht an Anfang der Stelle eine Verhärtung im fettgewebe entnehmen lassen, muss ich das angeben bzw brauche in da den Befund von dass das harmlos war?

nrw31
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Re: keine Verbeamtung- Verfahren zur Wiedervorstellung? NRW

Beitrag von nrw31 »

Motiva hat geschrieben: Ich habe mir recht an Anfang der Stelle eine Verhärtung im fettgewebe entnehmen lassen, muss ich das angeben bzw brauche in da den Befund von dass das harmlos war?
Vergleiche meine vorherigen Ausführungen: Wenn keine Erkrankung diagnostiziert wurde ist das irrelevant. Beim Amtsarzt wird explizit nach Erkrankungen gefragt. Das ist kein Versicherungsfragebogen!

Amtsarzt
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Re: keine Verbeamtung- Verfahren zur Wiedervorstellung? NRW

Beitrag von Amtsarzt »

Verhärtungen im Fettgewebe sind in der Regel harmlose Fettgeschwulste (Lipome), die bestenfalls kosmetische Auswirkungen haben. In der Theorie sehe ich das so: Je mehr Sie angeben, desto mehr sind Sie für den Fall einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit abgesichert. In der Praxis sind wir jedoch (mehr oder weniger) alle Menschen. Da kann es natürlich sein, dass ein unterbezahlter von seiner Behörde gering geschätzter Amtsarzt oder Amtsärztin, meint, gegenüber dem Bürger den eigenen Chauvi heraushängen zu müssen. Für diesen Fall tragen Sie es mit Gelassenheit, stellen sich Ihr Gegenüber am besten, freundlich lächelnd, in Unterwäsche vor. Eigentlich kann er Ihnen nichts.
Die Ausführungen von NRW 31 kann ich nur unterstreichen. Da ich zuweilen etwas zur Pedanterie neige, möchte ich lediglich den Nebenaspekt des von NRW31 angesprochenen Diagnoseninteresses konkretisieren. Die Kenntnisnahme und Erhebung von Diagnosen durch Amtsärzte ist tatsächlich sehr wichtig, auch zur Beurteilung der Prognose der Leistungsfähigkeit. Zur Beurteilung der Eignung spielen allein Funktionsdefizite eine Rolle. Es gibt Datenschutzrechtler (insbesondere auf Bundesebene), die den Behördenärzten aus Gründen des Datenschutzes allein zugestehen, Funktionsdefizite zu benennen. Persönlich meine ich, dass dies zu Lasten der Nachvollziehbarkeit amtsärztlicher Aussagen gegenüber der über die Beamtung entscheidenden Behörde geht. Wäge ich beide Dinge (Datenschutz vs. Transparenz gegeneinander ab, so würde ich mich für die Transparenz, d.h. Nennung der Diagnosen mit sich daraus ergebender Diskussion der Funktionsdefizite entscheiden. Vertrauen gegenüber uns Amtsärzten ist gut, Kontrolle (solange man uns nicht in die Arbeit als solche politisch pfuscht) ist besser.
(Es handelt sich hier um eine persönliche Meinungsäußerung, die nicht unbedingt identisch sein muss mit der Auffassung meines Dienstherrn)

Motiva
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Re: keine Verbeamtung- Verfahren zur Wiedervorstellung? NRW

Beitrag von Motiva »

Danke für die Ausführungen. Weitere Leberwerte waren wohl auch nicht okay. Da die vor einem halben Jahr okay waren hoffe ich dass meine Ärztin die noch mal kontrolliert. Manchmal ist einfach der Wurm drin :-( jetzt bin ich das erste Mal in diesem Winter erkältet, das ist natürlich für die entzündungswerte bestimmt nicht förderlich....
Ich hoffe einfach dass jetzt kurz vorm "Ziel" nicht doch noch was schief geht...

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