Therapie und Verbeamtung

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Lysander
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Therapie und Verbeamtung

Beitrag von Lysander »

Liebe User,

aus gegebenem Anlass möchte ich hier einige wichtige Links und generelle Informationen zum Thema Verbeamtung und Therapie zusammenstellen.

Ich bitte alle User, künftig zu nächst diese Informationen zu lesen. Konkrete Fallberatungen können wir als medizinische und juristische Laien nicht geben.

Weitere für alle User hilfreichen generellen Informationen werden gerne auch hier veröffentlicht, Korrekturen und Verbesserungen gerne entgegengenommen.

Grundinformationen:

1. Eine abgeschlossene Therapie schließt nicht per se eine Verbeamtung aus.

2. Therapien sind wahrheitsgemäß auf Nachfrage anzugeben - falsche Angaben können zur Aberkennung des Beamtenstatus bzw. zur Entlassung aus dem Dienst führen.

3. Eine Nicht-Verbeamtung ermöglicht es dennoch den Lehrerberuf zu ergreifen - als Angestellter im öffentlichen Dienst.

4. Angestellte haben bis auf die A16 (Oberstudiendirektor) dieselben Aufstiegsmöglichkeiten wie Beamte.

5. Die Gründe für die Therapie sind, was die Wahrheitspflicht angeht, irrelevant. Letztlich entscheidet der Amtsarzt aufgrund seiner Vorgaben, ob die Therapie wirklich eine drohende absehbare Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze bedeutet oder nicht.

Weiterführende Links:

Zur Problematik allgemein:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 97,00.html

Zur Problematik aus Sicht des Gesundheitsamts Köln:
http://www.dr-mueck.de/HM_FAQ/Verbeamtu ... erapie.htm

Ein Fallbeispiel:
http://fragen.juracity.de/frage-antwort ... index.html
Gruß
Lysander

Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)

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