kleines Gewerbe und Verbeamtung

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HeikoH
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Registriert: 09.12.2005, 14:38:53

kleines Gewerbe und Verbeamtung

Beitrag von HeikoH »

Hallo,

ich betreibe ein kleines Gewerbe neben dem Studium.
Darf ich mein Referendariat trotzdem antreten? Steht das Gewerbe im Konflikt mit dem Beamtenstatus? Muss ich die Firma vorher verkaufen?

_waratte

Beitrag von _waratte »

Hallo,
dazu müsstest du uns erst einmal verraten, um welches Bundesland es sich bei dir handelt. Jedes Bundesland hat da so seine eigenen Sonderregelungen.
Dein Dienstherr sieht es nicht allzu gern, wenn sich sein Beamter nicht "mit Leib und Seele" für 24 Stunden am Tag dem Land zur Verfügung stellt. Soll heißen: Er erlaubt nur widerwillig "Nebenjobs". Es gibt Regelungen, wie viele Stunden ein Referendar in der Woche in einem Nebenjob arbeiten darf. Da müsste man sich beim jeweiligen Bundesland erkundigen und es dort genehmigen lassen.
Wie das nun bei deinem kleinen Gewerbe aussieht, kann ich nicht sagen, denn du wirst dort schwer eine begrenzte Stundenzahl nachweisen können.

HeikoH
Beiträge: 3
Registriert: 09.12.2005, 14:38:53

Beitrag von HeikoH »

Mein Bundesland ist NRW.

Ich hätte definitiv genug Zeit für meine Lehrertätigkeit, meine Familienmitglieder kümmern sich großteils um das Unternehmen. Es geht darum, ob ich die Inhaberschaft aufgeben muss, weil Beamte möglicherweise nicht selbstständig sein dürfen.

Gruß

Heiko

Herbie
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Beitrag von Herbie »

Doch, im Prinzip kann die Nebentätigkeit eines Beamten auch eine selbständige Arbeit sein. Du mußt eben Dein Vorhaben offiziell beantragen, und dann wird entschieden, ob die Nebentätigkeit mit Deinem Hauptberuf „Referendar“ vereinbar ist oder nicht.

Diese Entscheidung wird von der zuständigen Behörde (Oberschulamt o.ä.) übrigens nicht nur nach Maßgabe des Gesetzes, sondern auch nach ganz praktischen Gesichtspunkten gefällt. Es gab Zeiten, in denen kaum ausgebildete Lehrer in den Schuldienst übernommen wurden; da wollte man den Referendaren jedes nur erdenkliche andere Standbein ermöglichen und hat somit (fast) alles genehmigt. Zu anderen Zeiten hingegen wird die Möglichkeit der Nebentätigkeit von der Behörde stark eingeschränkt.

Ich vermag also nicht zu sagen, wie das in Deinem Fall aussähe. Frag also am besten mal direkt bei der zuständigen Stelle nach. Die haben dauernd damit zu tun und können Dir bestimmt Näheres sagen.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

Jassy

Beitrag von Jassy »

Ich hätte dazu auch mal eine Frage:
Ich habe ein Gewerbe angemeldet für Service und Hostessentätigkeit.
In meinem Bewerbungsbogen fürs Ref steht, dass ich beifügen soll:
Nachweis über die Lösung eines eventuell bestehenden Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses.
Heißt das, ich muss nun mein Gewerbe abmelden und die Bestätigung der Abmeldung der Ref.bewerbung beifügen?

ratsuchende
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Registriert: 08.05.2006, 13:33:32

Beitrag von ratsuchende »

Jassy hat geschrieben:Ich hätte dazu auch mal eine Frage:
Ich habe ein Gewerbe angemeldet für Service und Hostessentätigkeit.
In meinem Bewerbungsbogen fürs Ref steht, dass ich beifügen soll:
Nachweis über die Lösung eines eventuell bestehenden Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses.
Heißt das, ich muss nun mein Gewerbe abmelden und die Bestätigung der Abmeldung der Ref.bewerbung beifügen?


Ich hatte auch noch nen unbefristeten Werkstudentenvertrag, hab aber in der Bewerbung nichts davon angegeben. Wichtig ist nur, ob du deine Lohnsteuerkarte vorweisen kannst.
Lösen, denk ich, mußt du den Vertrag nicht. Meiner Meinung nach ist das wohl eher für Leute gedacht, die schon fest irgendwo in Stellung waren.

Genehmigen mußt du dir die Sache aber dennoch lassen!

Jassy

Beitrag von Jassy »

DAnke für deine Antwort!
Ich habe mich dazu entschlossen das Gewerbe abzumelden.
Weiterführen möchte ich das im Ref sowieso nicht. Ich hätte es nur bis zum Beginn des Refs lassen wollen, damit ich evtl. doch noch mal Jobben kann (arbeite schon seit Anfang des Jahres eigentlich nicht mehr im Gewerbe), aber nun melde ich es eben gleich ab. Das passt schon. :)

Dann habe ich noch eine andere Frage:
Ich habe von März bis Juli an einer Schule als Förderlehrerin unterrichtet. Im neuen Schuljahr möchte ich das gerne weitermachen. Meine Lstkarte ist dann ja aber bei dieser Schule. Wie mache ich das nun? Muss ich das jetzt schon bei der BEwerbung fürs Ref (fange im Februar an) genehmigen lassen? Wenn ja, was schreibe ich und wie?

Danke schon mal. :)

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