Verbeamtung nur bis 26?

dee
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Beitrag von dee »

issja guut...

:roll:

Stefan24
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Beitrag von Stefan24 »

Es kann sein, dass für die unteren Dienstgruppen eine solche Regelung existiert,
Schwachsinn! Auch "untere Dienstgruppen" werden frühestens mit 27 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt und melden sich vorher NIRGENDS dafür an...

Harald

Beitrag von Harald »

Stefan, Du hast Dich aber schon über die neue Dienstrechtsreform informiert?

Da ist die Rede von 5 Dienstjahren (differiert ein wenig je nach Laufbahn) - (Mindest-)Altersgrenzen entfallen.

Die länder sind grad dabei, die auf Bundesebene ausgehandelten Regelungen zu übernehmen. Da die Beamtenverbände zufrieden sind, kann man davon ausgehen, daß damit keinerlei Nachteile für Beamte verbunden sind (wohl eher das Gegenteil, hab ich aber grad keine Lust das genauer zu prüfen)

Also: so starke Worte wie 'Schwachsinn' können auch auf einen zurückfallen :wink:

Herbie
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Beitrag von Herbie »

Stefan24 hat geschrieben: Schwachsinn! Auch „untere Dienstgruppen“ werden frühestens mit 27 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt und melden sich vorher NIRGENDS dafür an...
Nur mal nebenbei gesagt: Die Vorschrift, daß eine Verbeamtung auf Lebenszeit erst ab einem Mindestalter von 27 Jahren möglich ist, gibt es mittlerweile nicht mehr. Das alte Beamtenrechtsrahmengesetz wurde zum 01.04.2009 durch ein neues Beamtenstatusgesetz abgelöst. Die alte 27-Jahre-Regelung ist dabei entfallen. Und selbst wenn diese Bestimmung noch immer in manchem Landesbeamtengesetz steht, sind ihre Tage dort gezählt.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

Stefan24
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Beitrag von Stefan24 »

Die Sachlage ist mir bekannt... aber glaubt ihr ernsthaft, dass mit dem Entfall der fixen Altersgrenze die Länder früher auf Lebenszeit verbeamten als bisher?
Im Traum ist daran nicht zu denken...
Eher wird die Verkürzung der Probezeit fallen und der maximal mögliche Zeitraum bis zu einer vorzunehmenden Lebenszeitverbeamtung ausgeschöpft.
Die Situation für Beamte wird sich dadurch eher verschlechtern als verbessern.
Die "Fünf-Jahres-Grenze" ist entfallen - aber dadurch ist nicht garantiert/gewährleistet, auch früher verbeamtet zu werden; das Gegenteil dürfte der Fall sein.

Und wen hat diese Regelung mit den 27 Lebensjahren denn wirklich tangiert? Das war der mittlere Dienst: den gibts in der Beamtenlaufbahn so gut wie nicht mehr. Sind fast alles (Verwaltungsfach-)Angestellte.
Und im gehobenen Dienst fallen auch immer mehr Beamtenstellen weg; und die Stellen, die bleiben, werden für die Inhaber nicht früher als bisher zu "Lebenszeitstellen". Im Gegenteil; die Länder können scih - wie oben bereits ausgeführt - mehr Zeit lassen. Und werden das früher oder später auch tun.
Wirklich davon tangiert ist der höhere Dienst auch nicht; wer da mit 27 schon min. 1,5 Jahre Probezeit absolviert hat, der muss erstmal geboren werden ;-)

Anja82
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Beitrag von Anja82 »

Ich hätte das schaffen können, wenn ich kein Kind gekriegt hätte. 2. Staatsexamen hätte ich dann mit 25 gehabt. :)

LG Anja

Stefan24
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Beitrag von Stefan24 »

Hättest du aber noch Probezeotverkürzung kriegen müssen ;-)

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