Beamte an privaten Schulen

Antworten
FranziKick
Beiträge: 25
Registriert: 24.01.2009, 1:45:45

Beamte an privaten Schulen

Beitrag von FranziKick »

Vorweg: Es geht um Gymnasium und NRW!

Bin bald mit meinem Ref fertig und würde dann sehr gerne an eine private Schule. Wie gehe ich da vor? Sind diese Stellen auch in LEO ausgeschrieben? Oder schicke ich einfach normale Bewerbungen an diese Schulen?

Wie sieht das bezüglich Verbeamtung aus? Ist an einem staatlich anerkanntem Gymnasium in kirchlicher Trägerschaft die Chance geringer, verbeamtet zu werden als an einer staatlichen Schule? Oder ist das egal? Wenn man an einer privaten Schule eine Planstelle bekommt, gibt es da Nachteile gegenüber einer Planstelle an einer öffentlichen Schule?

Rico
Beiträge: 435
Registriert: 17.02.2007, 15:37:23

Re: Beamte an privaten Schulen

Beitrag von Rico »

FranziKick hat geschrieben:Vorweg: Es geht um Gymnasium und NRW!

Bin bald mit meinem Ref fertig und würde dann sehr gerne an eine private Schule. Wie gehe ich da vor? Sind diese Stellen auch in LEO ausgeschrieben?
Nein, die kommen beim LEO nicht rein. Wenn dich bestimmte private Schulen interessieren, würde ich mich bei denen zunächst einmal persönlich melden. Die offizielle Bewerbung läuft dann über den Schulträger (z.B. das Bistum).

FranziKick hat geschrieben: Wie sieht das bezüglich Verbeamtung aus? Ist an einem staatlich anerkanntem Gymnasium in kirchlicher Trägerschaft die Chance geringer, verbeamtet zu werden als an einer staatlichen Schule? Oder ist das egal?
Grundsätzlich orientieren sich die kirchlichen Schulen in diesen Fragen an den staatlichen Schulen.
Ich würde das aber zur Sicherheit im Bewerbungsgespräch ansprechen.
FranziKick hat geschrieben: Wenn man an einer privaten Schule eine Planstelle bekommt, gibt es da Nachteile gegenüber einer Planstelle an einer öffentlichen Schule?
Das Gehalt und der rechtliche Status ist an den kirchlichen Schulen zunächst einmal derselbe.
Problematisch kann es aber werden, wenn du in den staatlichen Schuldienst wechseln möchtest:
Das Land NRW muss dich nicht ins Beamtenverhätlnis übernehmen. Bis jetzt wurde das zwar immer so gehandhabt, es gibt aber m.W. keinen Rechtsanspruch.

Unklar ist mir übrigens, was passiert, wenn dem priv. Schulträger das Geld ganz ausgeht, wie es zur Zeit z.B. einigen Bistümern droht.

Stefan24
Beiträge: 4796
Registriert: 05.04.2007, 11:07:55
Wohnort: B.-W. Gymnasium. Fremdsprache/G

Beitrag von Stefan24 »

Das Gehalt und der rechtliche Status ist an den kirchlichen Schulen zunächst einmal derselbe.
Kann man so nicht sagen: an Kirchlichen Schulen ist man nicht immer Beamter; wenn, dann kann man auch Kirchenbeamter sind (ist zwar selten, gibt es aber, d.h. Dienstherr ist dann die Kirche, nicht das Land). Das Land wäre Dienstherr, wenn du für den Dienst an einer Privatschule beurlaubt wirst.

DieEla
Beiträge: 1263
Registriert: 06.06.2006, 21:46:43

Re: Beamte an privaten Schulen

Beitrag von DieEla »

Rico hat geschrieben: Problematisch kann es aber werden, wenn du in den staatlichen Schuldienst wechseln möchtest:
Das Land NRW muss dich nicht ins Beamtenverhätlnis übernehmen. Bis jetzt wurde das zwar immer so gehandhabt, es gibt aber m.W. keinen Rechtsanspruch.
Das ist falsch.
Ich bin Beamte im Kirchendienst an einer evangelischen Realschule in NRW. Eine der Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamten i.K. ist der zuvor von der Kirche an das Land NRW gestellte Antrag auf Übernahmegarantie.
Sprich: mein Beamtenverhältnis ist vom Land NRW anerkannt und mit einer Übernahmegarantie versehen, die greift, wenn ich mich wegbewerben sollte bzw. wenn die Kirche irgendwann entschließen sollte ihre Schulen zu schließen. (diese Übernahmegarantie gibt es nicht in allen Bundesländern, aber in NRW ist sie fest vereinbart).

Bezüglich der Bewerbung: die Schulen der evangelischen Kirche im Rheinland schreiben nicht bei LEO aus, da dies einen hohen Geldbetragt kosten würde. Andere Kirchenschulen halten das ähnlich. Es ist diesbezüglich sinnvoll einfach mal bei den Schulen anzurufen, nachzufragen und eine Initiativbewerbung ans entsprechende Kirchenamt zu schicken (so bin ich auch an meinen Job gekommen).
Die Verbeamtung ist hier nicht schwerer oder leichter als an den staatlichen Schulen auch, wenn die Kriterien (Amtsarzt, Planstelle, etc) erfüllt sind, wird hier genauso fix verbeamtet. Die Regelungen (Probezeit, usw) sind ebenfalls identisch, genauso wie das Gehalt.
Ref erledigt, feste Stelle bekommen, nach wie vor Spaß am Job :) (Mathe/Deutsch)

Rico
Beiträge: 435
Registriert: 17.02.2007, 15:37:23

Re: Beamte an privaten Schulen

Beitrag von Rico »

DieEla hat geschrieben:
Rico hat geschrieben: Problematisch kann es aber werden, wenn du in den staatlichen Schuldienst wechseln möchtest:
Das Land NRW muss dich nicht ins Beamtenverhätlnis übernehmen. Bis jetzt wurde das zwar immer so gehandhabt, es gibt aber m.W. keinen Rechtsanspruch.
Das ist falsch.
Ich bin Beamte im Kirchendienst an einer evangelischen Realschule in NRW. Eine der Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamten i.K. ist der zuvor von der Kirche an das Land NRW gestellte Antrag auf Übernahmegarantie.
Sprich: mein Beamtenverhältnis ist vom Land NRW anerkannt und mit einer Übernahmegarantie versehen, die greift, wenn ich mich wegbewerben sollte bzw. wenn die Kirche irgendwann entschließen sollte ihre Schulen zu schließen.
Ich kannte bisher nur die entsprechende Stelle im Schulgesetz:

"(1) Bei der Übernahme von Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhabern in den öffentlichen Schuldienst ist im Rahmen freier und besetzbarer Stellen die Anstellung in einem Amt zulässig, das ihrer Rechtsstellung auf Grund des Planstelleninhabervertrages im Ersatzschuldienst entspricht.

(2) Die an Ersatzschulen verbrachten Dienstzeiten von Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhabern werden bei Einstellung in den öffentlichen Schuldienst auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit wie bei einer ständigen Verwendung als Beamtin oder Beamter im Landesdienst angerechnet."


Wenn bei meiner Einstellung in den Kirchendienst eine Vereinbarung getroffen wurde, die meine Übernahme (inkl. Verbeamtung) in den staatlichen Schuldienst garantiert, ist mir das natürlich recht. :)

Ich selbst hab so einen Antrag aber zumindest nicht in die Hand bekommen.

DieEla
Beiträge: 1263
Registriert: 06.06.2006, 21:46:43

Beitrag von DieEla »

nein den bekommst du in der Regel auch nicht zu sehen, die Vereinbarung gibts aber (zumindest in NRW bei der evangelischen Kirche), ich musste nämlich auf mein Berufungszeugnis warten, bis die Zusage des Landes da war, deshalb hatte unsere Verwaltung mir das Prozedere haarklein erklärt
Ref erledigt, feste Stelle bekommen, nach wie vor Spaß am Job :) (Mathe/Deutsch)

androbandro
Beiträge: 1
Registriert: 15.06.2019, 10:31:42

Re: Beamte an privaten Schulen

Beitrag von androbandro »

Hallo zusammen,

ich bräuchte kurzfristig eine "Beratung" zu einzelnen Punkten aus dem mir vorliegendem Arbeitsvertrag für eine Planstelle an einer Ersatzschule in NRW. Konkret interessieren mich zwei wesentliche Punkte, die darüber entscheiden, ob ich den Vertrag unterschreibe.

1. Besteht für Planstelleninhaber eine Übernahmegarantie im Beamtenverhältnis, falls der Wunsch nach einem Wechsel in den staatlichen Schuldienst aufkommt? (Dieser Wunsch kann meinetwegen auch extrinsisch durch die etwaige Schließung der Ersatzschule entstehen.) (Nach § 103 SchulG haben Planstelleninhaber bei einem Wechsel in den staatlichen Schuldienst statusrechtliche Wirkung, wird diese jedoch auch garantiert?) (Also ich rede wirklich von Ersatzschulen, also i.E. und nicht von Kirchenbeamten i.K., die eine starke Landeskirche im Rücken haben)
2. Besorgniserregend sind für mich die gesonderten Regelungen im Hinblick auf die "Kündigungsregelungen" sowie "Beendigungstatbestände". Mir scheint, als wäre der Planstelleninhabervertrag im Hinblick auf die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses dahingehend mit dem eines Landesbeamten gleichgesetzt, solange eine Beendigung seitens des Arbeitnehmers gewünscht ist. Dazu ist geregelt (zumindest in dem mir vorliegenden Vertrag), dass eine Kündigung 6 Monate jeweils zum 31.07. eines jeden Jahres zu erfolgen hat. Während eine Beendigung seitens des Arbeitgebers sehr viel "lockerer" erscheint. Da u.a. bei einer Beendigung des Vertrages beamtenrechltiche Regelungen lediglich "beachtet" werden sollen, es besteht aber keine völlige Gleichstellung. In anderen Worten: Ich, als Arbeitnehmer unterliege sehr strengen Regelungen, wenn mir der Wunsch kommt, den Arbeitgeber zu wechseln (so wie bei Landesbeamten halt auch). Andererseits kann mich der private Schulträger sehr viel einfacher "loswerden", falls dem Träger beispielsweise das Geld ausgehen sollte oder was auch immer.

Es wäre echt nett, wenn jemand, der Ahnung von der Thematik hat, mir auf die Schnelle helfen könnte.

Danke euch im Voraus!!!
Beste Grüße

Antworten