Baden-Württemberg: nach dem Ref nochmal zum Amtsarzt?

sugar.cube
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Beitrag von sugar.cube »

Ich musste zunächst auch ein knappes Jahr als Angestellte arbeiten (mit Bezügen lt. TV-L), ohne einen Vertretungsvertrag bekommen zu haben. Ich hatte allerdings in meinem "Wisch", den ich da beim RP unterschrieben habe, die Zusage zur "Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe zum folgenden Schuljahr" drin. D. h. ich wurde nach Beendigung des Ref.s zum 1. Aug. 2008 "rausgeworfen", zum 5. Sept. 2008 als Angestellte wieder eingestellt, dann aber dieses Jahr zum 1. Aug. verbeamtet.
Ich musste nicht mehr zum AA (ich hatte bei der Untersuchung vor dem Ref. beide Kreuze für "Widerruf" und "Lebenszeit" - ich hab damals eine Kopie des Schreibens bekommen).
Allerdings musste mein Schulleiter bei der Probezeit-Beurteilung in diesem Juni/Juli ankreuzen, ob er es als sinnvoll erachtet, dass ich nochmal zum AA gehe. Ich schätze, sowas gilt, wenn man allein im 1. Jahr schon wochenlang krank war...

plax
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Beitrag von plax »

Hallo zusammen!

Da habe ich wohl ein interessantes Thema angeschnitten.

Ich habe mein erstes Posting etwas missverständlich geschrieben. Ich bin eine angehende ReferendarIN, kein Referendar. Ich fange zum 11. Januar an. Ich habe Berufsschullehramt studiert und werde somit an eine Berufsschule gehen.
Gruss,
Plax
Zuletzt geändert von plax am 12.09.2009, 7:58:28, insgesamt 1-mal geändert.

Stefan24
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Beitrag von Stefan24 »

Okay, aber das ändert nix an der Sache... :-)

plax
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Beitrag von plax »

grins.. wäre ja auch noch schöner ;)

lehrer-fritz
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Beitrag von lehrer-fritz »

sugar.cube hat geschrieben: Ich musste nicht mehr zum AA (ich hatte bei der Untersuchung vor dem Ref. beide Kreuze für "Widerruf" und "Lebenszeit" - ich hab damals eine Kopie des Schreibens bekommen).
Allerdings musste mein Schulleiter bei der Probezeit-Beurteilung in diesem Juni/Juli ankreuzen, ob er es als sinnvoll erachtet, dass ich nochmal zum AA gehe. Ich schätze, sowas gilt, wenn man allein im 1. Jahr schon wochenlang krank war...
Interessant, wie genau war das bei den Kreuzen formuliert ?

-> Gegen eine Verbeamtung auf Lebenszeit bestehen keine Bedenken oder
--> Es ist nicht mit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit zu rechnen ?

Kannst Du bitte mal diese Formulierungen genau aufführen ? Das wäre klasse.

Wie lange ist denn Deine Probezeit ? 3 Jahre ?

LG
Fritz

Stefan24
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Beitrag von Stefan24 »

1.) Gegen eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf bestehen aus ärztlicher Sicht keine Bedenken.
2.) Mit dem Eintritt vorzeitiger DU während eines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit ist nicht zu rechnen.

Probezeit ist drei Jahre, max. 5 Jahre: dann muss verbeamtet oder entlassen werden.

Probezeitverkürzung auf 1,5 Jahre ist (noch) möglich, bei entsprechender Schulleiterbeurteilung nach 9 Monaten Dienstzeut und entsprechender Note.

sugar.cube
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Beitrag von sugar.cube »

lehrer-fritz hat geschrieben: Interessant, wie genau war das bei den Kreuzen formuliert ?

-> Gegen eine Verbeamtung auf Lebenszeit bestehen keine Bedenken oder
--> Es ist nicht mit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit zu rechnen ?

Kannst Du bitte mal diese Formulierungen genau aufführen ? Das wäre klasse.

Wie lange ist denn Deine Probezeit ? 3 Jahre ?
Bzgl. Formulierung: Genau wie es Stefan24 schildert.
Bzgl. Probezeit: Wenn man im 2. StEx. mind. einw 2,4 und anschließend in der Probezeit-Beurteilung nach 9 Monate mind. ein "gut" hat, dann verkürzt sich die Probezeit auf 18 Monate.

Meine Angestelltenzeit wird mir voll auf die Probezeit der Verbeamtung angerechnet... wenigstens was.

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