Baden-Württemberg: nach dem Ref nochmal zum Amtsarzt?

lehrer-fritz
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Beitrag von lehrer-fritz »

Stefan24 hat geschrieben:1.) Gegen eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf bestehen aus ärztlicher Sicht keine Bedenken.
2.) Mit dem Eintritt vorzeitiger DU während eines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit ist nicht zu rechnen.

Probezeit ist drei Jahre, max. 5 Jahre: dann muss verbeamtet oder entlassen werden.

Probezeitverkürzung auf 1,5 Jahre ist (noch) möglich, bei entsprechender Schulleiterbeurteilung nach 9 Monaten Dienstzeut und entsprechender Note.
Dann dürfte das wohl identisch sein, wenn man 1.) und 2.) so wie oben formuliert hat nur mit dem Unterschied, dass statt Widerruf da dann auf Probe angekreuzt war ? Gilt das generell so in BW ?
sugar.cube hat geschrieben: Bzgl. Formulierung: Genau wie es Stefan24 schildert.
Bzgl. Probezeit: Wenn man im 2. StEx. mind. einw 2,4 und anschließend in der Probezeit-Beurteilung nach 9 Monate mind. ein "gut" hat, dann verkürzt sich die Probezeit auf 18 Monate.

Meine Angestelltenzeit wird mir voll auf die Probezeit der Verbeamtung angerechnet... wenigstens was.
das ist nicht schlecht, aber die Mindestprobezeit mit allen Verkürzungen ist doch 1 Jahr, d.h. die hat man dann immer , oder ?

Stefan24
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Beitrag von Stefan24 »

Die Formulierung "im Beamtenverhältnis auf Probe" existiert in BW nicht, weil man vor der Probezeit nicht zum AA muss.
Probezeit geht immer min. 1,5 Jahre.

Schaf
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Beitrag von Schaf »

Nach dem Ref musste jeder von uns in Bawü vor der Einstellung (Planstelle) nochmals zum Amtsarzt. Nach Ablauf der Probezeit muss man nur nochmal, wenn es Bedenken gab.

sugar.cube
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Beitrag von sugar.cube »

@Schaf:
Das stimmt nicht!!! Wenn du vorm Ref. beide Kreuze für Widerruf und Lebenszeit hast und innerhalb eines Jahres nach dem Ref. eine Planstelle findest, musst du defintiv NICHT mehr zum AA!!

Stefan24
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Beitrag von Stefan24 »

@ sugar.cube: korrekt!

Schaf
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Beitrag von Schaf »

sugar.cube hat geschrieben:@Schaf:
Das stimmt nicht!!! Wenn du vorm Ref. beide Kreuze für Widerruf und Lebenszeit hast und innerhalb eines Jahres nach dem Ref. eine Planstelle findest, musst du defintiv NICHT mehr zum AA!!
Das mag jetzt so sein. In meinem Jahrgang vor zwei Jahren musste JEDER ein weiteres Mal zum Amtsarzt. Und wir haben alle direkt nach dem Ref die Planstelle angetreten.

sugar.cube
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Beitrag von sugar.cube »

@Schaf:
Arbeitest du nicht in RLP??? Das ist ein anderes BL als BW und deswegen musstest du dort zum AA. Wärst du in BW geblieben, dann hättest du nicht mehr müssen - 100%ig.

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