Hilfe Abbruch nach Vereidigung wegen krankem Kind?

manja2011
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Hilfe Abbruch nach Vereidigung wegen krankem Kind?

Beitrag von manja2011 »

Hallo,

ich stecke in einer Notsituation!

Ich bin zur Vereidung vor einer Woche mit bestem Gewissen angetreten und habe nun von heute auf morgen mit heftigen Veränderungen zu kämpfen: das Problem, das meine Tochter erkrankt ist und zudem ist mir die Betreuung für sie abgesprungen. Zudem hat der Vater/mein Mann die Sachen gepackt.
Ich finde nicht innerhalb so kürzester Zeit eine Betreuung und würde gerne bei meiner Tochter bleiben. Moralisch fühle ich mich schlecht gegenüber der angetretenen Stelle und der Schule, als Mutter denke ich ganz klar an die Erziehung und Versorgung meiner Tochter!
Was passiert im Falle des Rücktritts zu gunsten der Kindererziehung mit meiner Einstellung im Mai in NRW?

Hat jemand Erfahrungen, einen Link zu einem bereits bestehenden Link, der mir helfen kann? Danke

nrw31
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Re: Hilfe Abbruch nach Vereidigung wegen krankem Kind?

Beitrag von nrw31 »

manja2011 hat geschrieben: Ich finde nicht innerhalb so kürzester Zeit eine Betreuung und würde gerne bei meiner Tochter bleiben.
Innerhalb kürzester wohl nicht, aber gewiss zeitnah. Also: Aus meiner Sicht geht es um eine Regelung für den Übergang wo auch deine Schule/dein Dienstherr dich mit Kompromissen unterstützt und wenn es dann mit der Betreuung läuft dann, kannst Du auch wieder mehr arbeiten.
manja2011 hat geschrieben: Moralisch fühle ich mich schlecht gegenüber der angetretenen Stelle und der Schule, als Mutter denke ich ganz klar an die Erziehung und Versorgung meiner Tochter!
Ich würde hier nicht von "Moral" reden, das ist viel zu hoch aufgehängt. Es ist fakt, dass man in einer wie von dir beschriebenen Situation das Kind natürlich betreuen muss, da hat doch auch jeder Verständnis für, das wird dir niemand übel nehmen. Man muss Regelungen für den Übergang finden und dann schauen dass man es mit der Betreuung hinbiegt.
manja2011 hat geschrieben: Was passiert im Falle des Rücktritts zu gunsten der Kindererziehung mit meiner Einstellung im Mai in NRW?
Den Begriff "Rücktritt" würde ich hier nicht Verwenden. Du solltest mit der zuständigen Personalabteilung reden. Ich denke man könnte dich ggf. vorübergehend beurlauben o.ä. Es geht ja um einen Zeitpuffer zur Findung einer sinnvollen Betreuungsregelung.

In jedem Fall sollte die Situation unverzüglich mit deiner Schulleitung und der Personalabteilung besprochen werden. Da wird sich eine Lösung finden.

"Rücktritt/Abbruch" wegen einer solchen Situation wäre aus meiner Sicht unklug und unnötig.

Herzliche Grüße

nrw31

manja2011
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Re: Hilfe Abbruch nach Vereidigung wegen krankem Kind?

Beitrag von manja2011 »

Danke für die Antwort.. ich muss vielleicht noch mehr Informationen geben, da ich selbstverständlich auch auf die Idee kam, eine Übergangslösung zu finden... aber mein Kind ist 6 Monate alt und ich habe mich nur für diesen November entschieden, weil ich mein Kind nicht fremdbetreuen lassen wollte in dem Alter (es sollte mein Mann aufpassen, der jetzt weg ist) und ich hatte mit Mai geliebäugeklt, weil dann meine Stadt als Seminar anbietet.

Es ist also alles eingetreten, was mich bestärkt, dass ich gerne bis Mai warten würde, um das kranke Kind zu versorgen, eine fremde Person mit meinem Kind und umgekehrt vertraut zu machen und in meinem Wunschseminar am Wohnort angenommen zu werden (wenn es ja sowieso anbietet...)

Um nicht leichtfertig zu wirken:
Ich hatte mich auf das Ref im November gefreut, aber im Augenblick ist mir nur noch schlecht, wenn ich an diese unverschuldete Siutuation denke, mein fremdbetreutes kleines Baby (chronisch krank) und ich habe den Eid geschworen :-( Ergo: Ich habe das sehr sehr ernst genommen!

Was wären die Konsequenzen, wenn ich aufgrund dieser privaten Verhältnisse in NRW bis Mai warte? Werde ich gesperrt?

Und wirkt so eine Situatiion direkt zu Beginn nicht absolut inkopetent gegenüber einem Schulleiter?!

Horst-Günther
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Re: Hilfe Abbruch nach Vereidigung wegen krankem Kind?

Beitrag von Horst-Günther »

Bitte nehme sofort Kontakt mit den Kollegen des Vorbereitungsdienstes im Dezernat 47.2 Deiner zuständigen Bezirksregierung auf und schildere Deinen Fall. Dort wird man Dich dann beraten wie es weitergeht ohne Deinen Status komplett aufzugeben (z.B. Elternzeit, ggfls. Pflegezeit)

Tarja
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Re: Hilfe Abbruch nach Vereidigung wegen krankem Kind?

Beitrag von Tarja »

Du kannst doch bei dem Alter deines Kindes jederzeit in Elternzeit gehen bzw. zurückgehen. Sprich mit dem Seminarleiter, erkläre deine Situation und dann wird er dir schon sagen, was die beste Lösung ist.

wassen
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Re: Hilfe Abbruch nach Vereidigung wegen krankem Kind?

Beitrag von wassen »

HoGü schreibt:
Bitte nehme sofort Kontakt mit den Kollegen des Vorbereitungsdienstes im Dezernat 47.2 Deiner zuständigen Bezirksregierung auf und schildere Deinen Fall.
Hm, da muss man aber unbedingt erst mit dem Seminar sprechen,um den Dienstweg (ganz, ganz wichtig :wink: ) einzuhalten (Du bist ja schon vereidigt)

Überhaupt ist Dein Hauptseminarleiter Dein erster Ansprechpartner (auch wenn Du den/die vermutlich noch kaum kennst: nur Mut, sowas ist deren Job)

Hab da keine Angst, solchen Problemlagen stehen die Seminare in der Regel aufgeschlossen gegenüber

Ps. Ich nehme an, Du kommst aus NRW? (Bundesldangaben sind hier im Forum elementar wichtig, da Refsachen in jedem Bundesland anders geregelt sind)

Zophy
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Re: Hilfe Abbruch nach Vereidigung wegen krankem Kind?

Beitrag von Zophy »

Ja, das war auch meine erste Idee: Anruf beim Hauptseminarleiter/in, wenn du heute niemanden mehr erreichst am Montag und zusätzlich vielleicht schon eine kurze Mail, dass du dringend mit ihm sprechen musst. Aber würd nicht per Mail die Situation schildern, sondern in Ruhe am Telefon oder bei einem Gespräch, was dir sicherlich sofort eingeräumt wird.
Wir hatten auch z.B. einen Fall, wo jemand aus familiären Gründen schnell wechseln musste und das hat mein Hauptseminarleiter alles so gebogen, wie es für die LAA am besten war! Die lassen dich da nicht sitzen, so zumindest hier meine Erfahrungen und erst dort melden und der/die sagt dir dann schon, was zu tun ist und wo du noch Bescheid geben musst.
Wünsche dir ganz viel Glück!

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