hallo
ist man auch dann beihilfeberechtigt wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist?
danke und gruß
Beihilfe und Gkv
Re: Beihilfe und Gkv
Nein, wenn du in der gesetzlichen bleibst, erhältst du keine Beihilfe. Mein Tip: Verischer dich privat für die Referendarszeit. Ist günstiger.csiga hat geschrieben:hallo
ist man auch dann beihilfeberechtigt wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist?
danke und gruß
gesetzliche
Ist es nicht so, dass wenn du angestellter Lehrer bist, die gesetzliche dich wieder zurück nehmen muss?
Ja, wenn du angestellt wirst, dann kannst du automatisch in die Gesetzliche zurück.
Problematisch wird es nur, wenn du nach dem Ref nicht verbeamtet oder angestellt wirst und auch keine Sozialhilfe beantragst (da ist man automatisch versichert) - dann musst du weiter in die Private zahlen.
D.h. wenn du für ein halbes Jahr jobben möchtst, um über die Runden zu kommen, bis ne Stelle in Sicht ist, dann kann es problematisch werden. Allerdings bieten viele PKVs die Option an, dir den Ausbildungstarif für ein Jahr weiter zu gewähren, falls du keine Stelle bekommst. Klar, Beihilfe bekommst du dann keine und musst mit dem doppelten Beitrag rechnen, aber für die GKV müsstest du ja auch bezahlen.
Ich war Optimist und hab's getan. Hoffe mal, dass alles klar geht...
Gruß
Lolle
Problematisch wird es nur, wenn du nach dem Ref nicht verbeamtet oder angestellt wirst und auch keine Sozialhilfe beantragst (da ist man automatisch versichert) - dann musst du weiter in die Private zahlen.
D.h. wenn du für ein halbes Jahr jobben möchtst, um über die Runden zu kommen, bis ne Stelle in Sicht ist, dann kann es problematisch werden. Allerdings bieten viele PKVs die Option an, dir den Ausbildungstarif für ein Jahr weiter zu gewähren, falls du keine Stelle bekommst. Klar, Beihilfe bekommst du dann keine und musst mit dem doppelten Beitrag rechnen, aber für die GKV müsstest du ja auch bezahlen.
Ich war Optimist und hab's getan. Hoffe mal, dass alles klar geht...
Gruß
Lolle
Soweit ich mich erinnere bin ich während meines Referendariats in der gesetzlichen Krankenkasse geblieben (DAK), musste eben nur einen verminderten Beitrag zahlen, weil die Beihilfe die andere Hälfte trägt. Ich wundere mich gerade über deine Frage. Hat sich denn da was geändert? Mein Ref war 1998-2000
GKV während Ref
Also es ist so in Bw. du hast trotzdem das du in der GKV bist anspruch auf eine sogenannte restkostenbeihilfe, das heisst die kosten die die GKV nicht übernimmt kannst du bei der beihilfe geltend machen.
Zum Thema PKV wenn ich nach dem Ref keinen Job habe, da weiss ich, dass die Debeka eine Regelung anbieten wo du dich zum doppelt Ausbildung Tarif ca. 100 Euro weiter versichern kannst max. 18 Monate ist somit meist billger als der mindestbeitrag in der GKV der liegt so ca. bei 120 Euro wenn du hilfe brauchst melde dich
Zum Thema PKV wenn ich nach dem Ref keinen Job habe, da weiss ich, dass die Debeka eine Regelung anbieten wo du dich zum doppelt Ausbildung Tarif ca. 100 Euro weiter versichern kannst max. 18 Monate ist somit meist billger als der mindestbeitrag in der GKV der liegt so ca. bei 120 Euro wenn du hilfe brauchst melde dich