Beihilfe und Gkv

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csiga

Beihilfe und Gkv

Beitrag von csiga »

hallo

ist man auch dann beihilfeberechtigt wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist?
danke und gruß

twister

Re: Beihilfe und Gkv

Beitrag von twister »

csiga hat geschrieben:hallo

ist man auch dann beihilfeberechtigt wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist?
danke und gruß
Nein, wenn du in der gesetzlichen bleibst, erhältst du keine Beihilfe. Mein Tip: Verischer dich privat für die Referendarszeit. Ist günstiger.

Gast

Beitrag von Gast »

ja, habe ich auch schon überlegt, aber.....

wenn du keine stelle nach dem ref bekommst und arbeitslos wirst, musst du dennoch die private zahlen und dann natürlich ohne beihilfe.das wird teuer, denn die gesetzliche nimmt dich dann nicht zurück.

Gast

gesetzliche

Beitrag von Gast »

Ist es nicht so, dass wenn du angestellter Lehrer bist, die gesetzliche dich wieder zurück nehmen muss?

lolle

Beitrag von lolle »

Ja, wenn du angestellt wirst, dann kannst du automatisch in die Gesetzliche zurück.

Problematisch wird es nur, wenn du nach dem Ref nicht verbeamtet oder angestellt wirst und auch keine Sozialhilfe beantragst (da ist man automatisch versichert) - dann musst du weiter in die Private zahlen.

D.h. wenn du für ein halbes Jahr jobben möchtst, um über die Runden zu kommen, bis ne Stelle in Sicht ist, dann kann es problematisch werden. Allerdings bieten viele PKVs die Option an, dir den Ausbildungstarif für ein Jahr weiter zu gewähren, falls du keine Stelle bekommst. Klar, Beihilfe bekommst du dann keine und musst mit dem doppelten Beitrag rechnen, aber für die GKV müsstest du ja auch bezahlen.

Ich war Optimist und hab's getan. Hoffe mal, dass alles klar geht...

Gruß
Lolle

Schlumpf

Beitrag von Schlumpf »

Soweit ich mich erinnere bin ich während meines Referendariats in der gesetzlichen Krankenkasse geblieben (DAK), musste eben nur einen verminderten Beitrag zahlen, weil die Beihilfe die andere Hälfte trägt. Ich wundere mich gerade über deine Frage. Hat sich denn da was geändert? Mein Ref war 1998-2000

ref2005

GKV während Ref

Beitrag von ref2005 »

Also es ist so in Bw. du hast trotzdem das du in der GKV bist anspruch auf eine sogenannte restkostenbeihilfe, das heisst die kosten die die GKV nicht übernimmt kannst du bei der beihilfe geltend machen.

Zum Thema PKV wenn ich nach dem Ref keinen Job habe, da weiss ich, dass die Debeka eine Regelung anbieten wo du dich zum doppelt Ausbildung Tarif ca. 100 Euro weiter versichern kannst max. 18 Monate ist somit meist billger als der mindestbeitrag in der GKV der liegt so ca. bei 120 Euro wenn du hilfe brauchst melde dich

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