Beihilfe und Gkv

(Hier werden Fragen beantwortet, aber eine rechtsverbindliche Beratung ist nicht möglich. Bitte hierfür Makler am Wohnort einschalten.)
Ehemaliger

Beitrag von Ehemaliger »

In Bayern ist dies definitiv nicht so. Wenn du in der GKV bleiben willst, musst du den vollen Betrag (Arbeitnehmer+Arbeitgeber) bezahlen.
Einige Bundesländer machen da Ausnahmen, aber nur in besonderen Härtefällen. D.h. bei schwerer Krankheit, wenn dich die PKV nicht nimmt (wegen Risiko usw), wird die Hälfte der GKV übernommen.
Ein Tipp, was in unserem Seminar gemacht wurde:
Noch im letzten Ausbildungsabschnitt in einen Aufbaustudiengang einschreiben, dann gilt man als Studierender und darf ohne Probleme zurück in die GKV. Gleichzeitig nutzt man durch den Aufbaustudiengang die Arbeitslosenzeit sinnvoll und es entsteht keine Lücke im Lebenslauf.

Severus Snape

Beitrag von Severus Snape »

Mir ist, als hätten wir diese Frage schon mal gehabt...

Auch wenn du gesetzlich KV bist, hast du Anspruch auf Beihilfe. Du musst dir nur klar machen, was Beihilfeanspruch bedeutet und dass er nur noch in wenigen Situationen zum Tragen kommt.

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