PKV trotz Psychotherapie

(Hier werden Fragen beantwortet, aber eine rechtsverbindliche Beratung ist nicht möglich. Bitte hierfür Makler am Wohnort einschalten.)
dk77
Beiträge: 87
Registriert: 29.11.2005, 23:59:17

Beitrag von dk77 »

Searcher hat geschrieben:Hallo zusammen,
...
Lieben Gruss
Dem ist nichts hinzuzufügen.

Als Tipp, nicht jede psychologische Behandlung führt zu einem Ausschluss. Stellt einfach eine "Probeantrag" bei der Versicherung und Ihr wisst, ob Sie Euch aufnehmen oder nicht. Falls nicht müsst Ihr dies bei etwaigen späteren Anträgen nicht angeben.

Sven
Beiträge: 2
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Beitrag von Sven »

Hallo,

mich würde auch sehr interessieren ob es überhaupt PKVs gibt die einen trotz einer Psychotherapie nehmen (Therapie liegt zwei Jahre zurück und wurde erfolgreich abgeschlossen). Wäre über jeden Tip dankbar, denn sobald man einmal einen Antrag gestellt hat der abgelehnt wurde siehts glaube ich ganz schlecht aus.
Welche PKV lehnt auf jeden Fall ab und sollte erst gar nicht angeschreiben werden?
Hat schonmal jemand davon gehört, dass alle Psycho-Sachen ausgeschlossen werden können, das wäre ja vielleicht auch eine Möglichkeit.

Schonmal danke,
Sven

Sven
Beiträge: 2
Registriert: 14.12.2005, 11:50:57

Beitrag von Sven »

Hallo dk77,

hab noch eine Frage zu den Probeanträgen von denen Du sprichst. Bist Du Dir sicher, dass man einen abgelehnten Probeantrag nicht auch angeben muss? Woher hast Du diese Info? Habe auf der Seite des Bundes der Versicherten gelesen und da klang das irgendwie anders.
Außerdem habe ich gehört dass alle abgelehnten Anträge zentral in einer Datei gespeichert werden auf die dann alle PKVs Zugriff haben. Wie das dann bei einem Probeantrag gehandhbat wird weiß ich nicht...

Und: kennst Du eine PKV die nicht gleich ablehnt?

Viele Grüße,
Sven

MavericK
Beiträge: 308
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Beitrag von MavericK »

Sven hat geschrieben:Hallo dk77,

hab noch eine Frage zu den Probeanträgen von denen Du sprichst. Bist Du Dir sicher, dass man einen abgelehnten Probeantrag nicht auch angeben muss? Woher hast Du diese Info? Habe auf der Seite des Bundes der Versicherten gelesen und da klang das irgendwie anders.
Außerdem habe ich gehört dass alle abgelehnten Anträge zentral in einer Datei gespeichert werden auf die dann alle PKVs Zugriff haben. Wie das dann bei einem Probeantrag gehandhbat wird weiß ich nicht...

Und: kennst Du eine PKV die nicht gleich ablehnt?

Viele Grüße,
Sven
Also auch ein sogenannter Probeantrag zählt als gestellter Antrag und muss somit aufjedenfall auch bei der DeBeKa angegeben werden, da im Antrag selber nicht gefragt wird: "Wurden bereits Anträge für eine PKV bei der DeBeKA oder anderen Unternehmen gestellt und führten nicht zum Abschluss? (Probeanträge ausgenommen)". Sondern die Frage steht so im Antrag (ohne die Klammer).

Und grundsätzlich ist es auch nicht so, dass jeder Antrag wg. einer derartigen Behandlung abgelehnt wird.
Man sollte einen Antrag stellen und eventuell mit einem Risikozuschlag leben. Das ist immerhin noch besser als falsche Angaben zu machen, die dann später rauskommen (und das werden sie) um dann anschliessend ohne Versicherungsschutz dazustehen. Denn dann wird es erst recht schwierig eine andere Kasse zu finden.
Fragt am besten den (im Fall der DeBeKa) DeBeKa-Mitarbeiter vor Ort, wie es aussieht wenn ihr im Antrag eine solche Behandlung angeben müsst. Er wird sicherlich in der Hauptverwaltung für euch anrufen und nachfragen.
Desweiteren lege ich es jedem nahe schon jetzt eine Anwartschaft zu beantragen. Bei der DeBeKa kostet diese 1Euro im Monat und Ihr bewahrt damit euren Gesundheitszustand. Damit werdet ihr nach Beendigung des Studiums mit dem Gesundheitszustand in die PKV aufgenommen, den ihr bei Antragsstellung der Anwartschaft hattet. Alle Krankheiten die danach aufgetreten sind werden nicht berücksichtigt und führen somit nicht zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen.
Gruss
-LarS-

Gelernter Versicherungskaufmann (DeBeKa)
Magister - Politikwissenschaft, Neueste Geschichte, Pädagogik

★★★ Bei Fragen rund um Versicherung einfach eine PN an mich schreiben

dk77
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Registriert: 29.11.2005, 23:59:17

Beitrag von dk77 »

MavericK hat geschrieben:
Also auch ein sogenannter Probeantrag zählt als gestellter Antrag und muss somit aufjedenfall auch bei der DeBeKa angegeben werden, da im Antrag selber nicht gefragt wird: "Wurden bereits Anträge für eine PKV bei der DeBeKA oder anderen Unternehmen gestellt und führten nicht zum Abschluss? (Probeanträge ausgenommen)". Sondern die Frage steht so im Antrag (ohne die Klammer).

Ich muss Dich verbessern, eine Probeantrag ist kein Antrag, sondern lediglich eine unverbindliche Anfrage bei einem Versicheurngsunternhemn, ob und zu welchen Bedingungen man versichert würde. Ein Probeantrag ist nicht im Punkt laufende oder abgelehnte Anträge anzugeben.

Manko der Probeanträge ist es, dass in der Regeln Versicherer solche Probeanträge gründlicher Prüfen, da das Stellen eines Probeantrag meist seine Gründe hat.

http://www.bundderversicherten.de/bdv/M ... ZUSATZ.pdf

Stefan
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Wohnort: Hannover

"Probeantrag"

Beitrag von Stefan »

Hm,

da möchte ich mal verbessern:

die Dinger heißen "Risikovoranfrage" und werden i.d.R. ohne Personendaten eingereicht.
Somit sind die Voranfragen dem Antragsteller später nicht zuzurechnen.

Da die Gesellschaften dieses Procedere aber ungern sehen, sind sie hier besonders kritisch.

Egal ob PKV, BU, Dd oder Risiko LV.

MavericK
Beiträge: 308
Registriert: 15.12.2005, 17:54:21

Re: "Probeantrag"

Beitrag von MavericK »

Stefan hat geschrieben:Hm,

da möchte ich mal verbessern:

die Dinger heißen "Risikovoranfrage" und werden i.d.R. ohne Personendaten eingereicht.
Somit sind die Voranfragen dem Antragsteller später nicht zuzurechnen.

Da die Gesellschaften dieses Procedere aber ungern sehen, sind sie hier besonders kritisch.

Egal ob PKV, BU, Dd oder Risiko LV.
Korrekt. Deswegen ist das Wort "Probeantrag" meiner Meinung nach auch falsch.
Gruss
-LarS-

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