Fragen Fragen Fragen... PKV oder GKV?

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Ref_NRW2005
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Beitrag von Ref_NRW2005 »

Hi, Danny,

das meinte ich ja mit "schlau machen";-)... Nicht einfach sagen, PKV ist immer besser, sondern einfach mal gucken, was für einen selbst besser ist. Es gibt da nur individuelle Lösungen.

Mit der GKV hast Du auch den Vorteil, wenn Du halt erst mal arbeitslos nach dem Ref bist, musst Du nicht in der PKV bleiben. Das kann Dir unter Umständen nach dem Wechsel in die PKV passieren, z. B. wenn Du nach Deinem Studium schon recht alt warst und Dich schon freiwillig versichern musstest. Und das kommt Dich dann wirklich teuer.

Grüße
Ref_NRW2005

Sabine0
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Beitrag von Sabine0 »

Wenn du arbeitslos gemeldet bist, MUSS dich die GKV nehmen.
Von einer Altersgrenze ist mir nichts bekannt :roll: .

Weiterer Vorteil der GKV ist, wenn man noch vorhat, eine Familie zu gründen. Da kommt sie auf jeden Fall günstiger (insbes. bei mehreren Kindern :lol: ). Klar kann man sich auch über den Partner versichern, aber dazu muss dieser ja erstmal in der GKV sein ;) . Wenn das nicht der Fall ist, dann hat man zwei erwachsene Vollzahler in der PKV plus Versicherung für die Kinder.

Danny, ich weiß ja nicht, wie dein Rückenleiden eingestuft wird - scheinbar (trotz der Kur) empfinden sie es erstaunlicherweise nicht als allzu großes Risiko. DAs wundert mich sehr, da ich die PKV als SEHR penibel kennenlernen durfte. Meiner Tante wollten sie mal einen Risikozuschlag andrehen, nachdem sie die GEbärmutter entfernt bekam. Wenn mich nicht alles täuscht, ist damit das Risiko an Krankheiten (bsp. Gebärmutterkrebs) eher GEMINDERT. Schwangerschaft auch ausgeschlossen, was sie ebenfalls freuen dürfte (zumindest bezogen auf die Kosten für Schwangerschaftsuntersuchungen). Vielleicht hatte ich Pech mit meinen Beratern, aber ich habe wirklich den Eindruck, dass man kaum ein zu entfernendes Muttermal haben darf, um nicht gleich als Risiko zu gelten.

LG Sabine

Herbie
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Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Beitrag von Herbie »

Hallo, Leute!

Auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums kann man sich auch über die Krankenversicherung informieren. Allerdings ist es nicht ganz einfach, die gewünschten Unterseiten zu finden.

Der 5. Teil des Sozialgesetzbuchs, der sich mit der Krankenversicherung befaßt, ist auf dieser Unterseite dargestellt. Besonders interessant sind dabei die Seiten 23 bis 26 (links wählbar).

Auf diesen Unterseiten heißt es insbesondere:
  • „Arbeitslose sind pflichtversichert, wenn sie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe (ab 1.1.2005 Arbeitslosengeld II), Unterhaltsgeld oder Eingliederungshilfe erhalten. Der Versicherungspflicht unterliegen auch Teilnehmer an beruflichen Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen bei Bezug von Unterhaltsgeld.“
  • „Studenten unterliegen der Versicherungspflicht nur bis zum Abschluß des 14. Fachsemesters, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Die Versicherungspflicht als Student (bzw. als Praktikant oder Auszubildender des zweiten Bildungsweges) tritt zurück, solange eine Familienversicherung besteht. Studenten bleiben über die Höchstgrenze
    hinaus versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung, persönliche oder familiäre Gründe diese Überschreitung rechtfertigen.“
  • „Wer aus der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung ausscheidet, kann sich freiwillig versichern, wenn er unmittelbar vorher ununterbrochen mindestens zwölf Monate oder in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate versichert war.“
    [...]
    „Der freiwillige Beitritt kann nur innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des die Beitrittsberechtigung auslösenden Tatbestands erfolgen.“
Gerade der letztgenannte Punkt ist wichtig: Man kann nach Abschluß des Referendariats nicht „einfach so“ wieder in die gesetzliche Krankenversicheurng aufgenommen werden. Das geht nur, wenn man wieder gesetzlich versicherungspflichtig wird. Möglich ist das z.B. ...
  • durch eine Arbeitsstelle mit Gehalt unterhalb der Bemessungsgrenze;
  • bei Arbeitslosigkeitkeit, sofern man Leistungen vom Arbeitsamt bezieht (Arbeitslosengeld I oder II);
  • durch erneute Einschreibung an einer Hochschule unter Berücksichtigung o.g. Voraussetzungen.
Wer zu Beginn des Referendariats in eine private Krankenversicherung eintreten und sich trotzdem die Tür in der gesetzlichen offenhalten will, kann mit der gesetzlichen Versicherung einen Vertrag über eine Anwartschaft abschließen. Für rund 30 EUR/Monat sichert man sich so eine mögliche Rückkehr.
Zuletzt geändert von Herbie am 10.09.2005, 12:55:33, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

Sabine0
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Beitrag von Sabine0 »

Hallo Herbie,

danke für den Link! Ich halte es für wichtig, dass man sich vorher klar macht, dass ein Wechsel in die GKV nch dem Referendariat mitunter nicht ganz leicht ist. Selbst wenn man danach im Angestelltenverhältnis ist, dann muss man nicht aufgenommen werden - da greift dann die Beitragsbemessungsgrenze (wobei ich nicht weiß, ob man da im ersten Jahr nicht ohnehin drunter liegt). Ziemlich blöd wird es, wenn man hinterher angestellt ist und ÜBER der Grenze liegt. Dann muss man weiterhin in der Privaten bleiben und alles selbst zahlen, weil die Beihilfe ja dann wegfällt. Ganz blöd ist es dann, wenn man zustätzlich eine Familie gründen möchte und nicht mehr in die GKV kommt.

Ich habe mich mittlerweile daran gewöhnt, dass ich erstmal in der GKV bleibe. Ich werde in die Private wechseln, wenn ich sicher verbeamtet bin (abgesehen davon, dass mich zum jetzigen Zeitpunkt eh keine nehmen würde) und meine FAmiliensituation absehen kann.

Ich hoffe, ich habe hier alles richtig verstanden und keinen Unfug erzählt.

LG sabine

Herbie
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Wird die PKV mich überhaupt aufnehmen?

Beitrag von Herbie »

Wer sich fragt, ob er angesichts gewisser Vorerkrankungen von der PKV überhaupt aufgenommen wird, oder andere Fragen im Zusammenhang mit der PKV hat, sollte mal die Seite des Verbands der privaten Krankenversicherung besuchen.

Dort gibt es sehr nützliche Hinweise, die man sich auch im Pdf-Format herunterladen und ausdrucken kann. Interessant ist z.B. das Schreiben über die

      dauernde Öffnung der privaten Krankenversicherung für Beamtenanfänger.

Dabei geht es darum, daß die privaten Krankenversicherer jedem Beamtenanfänger die Aufnahme ermöglichen. Beamtenanfänger ist man allerdings bei der erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis, das nicht auf Widerruf ausgelegt ist.

Der wichtige Zeitpunkt für angehende Lehrer ist also die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe, nicht die Verbeamtung auf Lebenszeit. Wer sich zu letztgenanntem Zeitpunkt erst entscheidet, hat möglicherweise Pech und wird, wenn's dumm läuft, von der Versicherung nicht aufgenommen.
Zuletzt geändert von Herbie am 30.09.2005, 20:31:27, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

Sabine0
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Beitrag von Sabine0 »

Herbie,
Der wichtige Zeitpunkt für angehende Lehrer ist also die Einstellung ins Beamtenverhältnis auf Probe, nicht die Verbeamtung auf Lebenszeit. Wer sich zu letztgenanntem Zeitpunkt erst entscheidet, hat möglicherweise Pech und wird, wenn's dumm läuft, nicht übernommen.

Genau das hatte mir die Dame der PKV auch alles gesagt 8) . Wenn man Vorerkrankungen mitbringt, beträgt der Risikozuschlag max. 30% . Ist zwar nicht gerade wenig, aber wenigstens wird man überhaupt genommen (sofern bei mir dann noch Bedarf besteht). Leider gilt das Angebot nicht im Referendariat :( .

Dein letzter Satz enthält für mich allerdings neue Info. Man sollte also schon als Beamter auf Probe wechseln? Nun gut, je jünger das Einstiegsalter, umso besser ist es ja ohnehin.
Und letztlich bleibt auch noch abzuwarten, was sich in den nächsten zwei Jahren wieder alles verändert im Gesundheitswesen.

LG Sabine

frutte55
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Beitrag von frutte55 »

Hallo ihr Lieben!

Ich stehe vor einem ähnlichen Problem wie Sonenblume. Seit ein paar Tagen durchforste ich sämtliche Foren um auf eine passenden Antwort zu finden.

ICH VERSTEHE KEIN WORT VON DEM WAS IHR SCHREIBT!!!!

Im Moment bin ich noch in der GKV familienversichert und werde mir also ab Februar (wenn mein Referendariat beginnt) eine neue Versicherung zulegen müsssen. Da ich mit Versicherungswesen bis jetzt noch nichts zu tun hatte, hab ich ehrlichgesagt keine Ahnung worauf ich achten muss.

[b]Kann ich mich als Referendar überhaupt gesetzlich versichern[/b]? Falls ja, wieviel kostet die Versicherung etwa pro Monat? Was hat es mit Beihilfe usw. auf sich? Übernimmt die GKV weniger Kosten als die PKV?
Ich hab Angst, dass ich mich fürs Ref privat versichere und es nach meinem Referendariat beispielsweise kein Beamtentum für Lehrer mehr gibt. Dann könnte ich doch theoretisch nicht mehr in die GKV zurück oder?

Hilfe! Wer kann mir helfen und den Wirrwar etwas klären?

Tut mir Leid, dass ich das oben alles orgendwie nicht verstanden abe und ihr es nochmal für eine Dumme erklären müsst :roll:

Danke! Frutte55

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