Fragen Fragen Fragen... PKV oder GKV?

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Herbie
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Beitrag von Herbie »

Hi, Frutte 55!

Ich versuche es mal kurz und bündig :wink::
  1. Spätestens mit Beginn Deines Referendariats kannst Du nicht mehr über die Familienversicherung Deiner Eltern mitversichert sein, da Du dann über ein eigenes Einkommen verfügst.
  2. Als Beamter/Beamtin bist Du nicht versicherungspflichtig, d.h. Du mußt Dich überhaupt nicht krankenversichern. Daß man sich tatsächlich gar nicht versichert, ist allerdings ganz und gar nicht zu empfehlen.
  3. Wenn Du Dich also krankenversichern willst, kannst Du wählen, ob Du als Freiwilligversicherte/r bei der GKV bleibst oder auf eine PKV umsteigst.
  4. Als Beamter ist man beihilfeberechtigt. Allerdings zahlt die Beihilfe nie die kompletten Kosten für medizinische Versorgung, sondern immer nur einen Anteil, normalerweise 50 %. Für den anderen Teil muß(!) man eine Versicherung abschließen (Ergänzungsprinzip). Diese Ergänzung ist allerdings nur mit einer PKV möglich, nicht mit einer GKV (frag mich nicht, wieso – aber es ist so). Bleibst Du in der GKV, mußt Du auf die Beihilfe verzichten und Dich zu 100 % selbst bei der GKV versichern (ohne Zuschuß vom Dienstherrn). Insofern ist die PKV für Beamte i.d.R. besser geeignet.
  5. Wenn Du nach dem Vorbereitungsdienst eine Stelle im Beamtenverhätnis bekommst, gibt's gar kein Problem. Die PKV geht einfach weiter, allerdings mit neuem Tarif.
  6. Wenn Du nach dem Vorbereitungsdienst eine Stelle im Angestelltenverhältnis erhältst, dann wirst Du wieder versicherungspflichtig, kannst also zurück in die GKV (sofern Dein Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt). Die PKV-Mitgliedschaft kann man sich gegen eine Gebühr „warmhalten“ lassen, für den Fall, daß man später wieder beamtet wird.
  7. Wenn Du arbeitslos wirst, wird's mit der PKV schwieriger. Sofern Du keine Leistungen vom Arbeitsamt erhältst, wovon bei Ex-Referendaren i.d.R. auszugehen ist, bist Du nicht versicherungspflichtig, und dann wird Dich die GKV nicht mehr aufnehmen. Dann bleibt Dir nur eine teure 100%-Versicherung bei der PKV oder der Verzicht auf eine Krankenversicherung :roll:.
Klar, das ist alles ein bißchen viel auf einmal. Du solltest Dich da mal gezielt informieren. Ich würde das direkt bei einem PKV-Vertreter tun.
Zuletzt geändert von Herbie am 22.09.2005, 19:57:07, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

Sabine0
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Beitrag von Sabine0 »

Hallo Herbie,

was mich interessiert, ist Punkt 6 : hast du eine Ahnung, ob man im Angestelltenverhältnis unter der Grenze liegen würde? Ich habe keine Ahnung, wie viel man am Anfang verdient :roll: .
Wenn man definitiv drüber liegen würde, wäre das schon übel :? .

LG Sabine

Herbie
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Beitrag von Herbie »

Leider weiß ich das gerade nicht, Sabine. Informier Dich doch mal über die Tarife für Angestellte und geh von einer vollen Stelle aus. Dann kannst Du das Jahreseinkommen berechnen.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

sebbi

Bemessungsgrenze

Beitrag von sebbi »

Zwar lange später, aber für nachfolgende Generationen wichtig.
Als angestellter Lehrer liegt man mit höchster Wahrscheinlichkeit immer unter den Beitragsbemessungsgrenzen, d.h. man darf sich nicht mehr freiwillig PKV versichern, sondern muss zurück in die GKV (und die muss einen aufnehmen!)!
Dies wird umso deutlicher, als die Politik wegen der finanziellen Probleme der GKVs die Bemessungsgrenze immer weiter nach oben setzt.
Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass wir alle als Referendare den Status einen Beamten hatten. Da für Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitslosenversicherung) gezahlt werden, können wir auch nie arbeitslos werden! Auf dieser Basis kommen wir also nicht mehr zurück in die GKV.
Der Ausweg eines Studiums ist wegen der Studiengebühren, die in vielen Bundesländern eingeführt werden zwar immer noch möglich, aber zumindest teurer.
Trotzdem würde ich nach meinen Erfahrungen zu einer PKV raten und evtl den von Herbie abgesprochenen Ruhensvertrag mit der GKV abschließen.

Viele Grüße

Verena
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Registriert: 01.10.2005, 16:47:09

Beitrag von Verena »

Hallo Herbie,

ich bin auch bei einer privaten Versicherung u. habe nun auch gehört, dass man am Ende des refs nicht so einfach wieder in die GKV kommt.

Du hast in einem Beitrag etwas von einem Vertrag über Anwartschaft geschrieben. Wie meinst du das u. wo kann man das nachlesen? Machen das alle Krankenkassen, woher hast du die Infos? Das wäre ja eine Lösung, um einem evtl. Problem am Ende des REfs. zu entfliehen.

Vielen Dank

Gruß

MavericK
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Beitrag von MavericK »

Die Anwartschaft/das Ruhen beantragst du nach dem Referendariat bei der privaten Krankenversicherung deiner Wahl bzw. in deinem Fall bei deiner privaten Versicherung für die Zeit in der du über die gesetzliche Versicherung versichert bist. Und ja, das machen alle privaten Versicherer, dort kannst du dich auch informieren.
Gruss
-LarS-

Gelernter Versicherungskaufmann (DeBeKa)
Magister - Politikwissenschaft, Neueste Geschichte, Pädagogik

★★★ Bei Fragen rund um Versicherung einfach eine PN an mich schreiben

Marlit
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Registriert: 02.03.2006, 17:11:42

Beitrag von Marlit »

Hallo,
ich habe heut mit einem Herren von ner gesetzlichen Krankenkasse telefoniert, und der meinte das einen die gesetzliche Krankenkasse nicht zurücknimmt. Stimmt das?
Ich hab ihm das auch mit der untergrenze gesagt, aber er meinte, man wäre ja dann sozusagen nicht verpflichtet sich zu versichern. und dann brauch einen die gesetzliche auch nicht aufnehmen.
außerdem können wir nach dem ref nur agbII beantragen, obwohl wir über ein jahr gearbeitet haben sind wir nicht arbeitslos in dem status. stimmt dies auch?
fragen über fragen...;)
liebe grüße
marlit

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