Mitversicherung in der KVB, Öffnungsklausel

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tryffa41
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Registriert: 08.03.2020, 16:11:15

Mitversicherung in der KVB, Öffnungsklausel

Beitrag von tryffa41 »

Hallo zusammen,

mein Sohn ist zwar kein Referendar, aber unser Problem wurde hier zumindest schon einmal gestreift. Es geht um Folgendes:

Ich bin als Bahbeamter wie fast alle Kollegen in der Krankenversorgung der Bahnbeamten, KVB, versichert, weil die unschlagbar gute Preise und Konditionen hat. Mein Sohn ist als Student über mich beitragsfrei mitversichert. Die KVB, wie auch die Postbeamtenkrankenkasse, ist in ihrem Bestand geschlossen und nimmt keine Neumitglieder mehr auf.

Bislang hat er studiert, das Studium aber abgebrochen und sich zum 31.3. auch exmatrikuliert. Am 1.4. beginnt er als Inspektoranwärter seinen Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf an der Hochschule des Bundes.

Er ist somit ab dem 1.4. selbst mit 50% beihilfeberechtigt und fällt aus der 80%-Beihilfe über meine Person raus. Also benötigt er eine eigene beihilfekonforme Krankenversicherung.

Jetzt hat er aber eine Vorerkrankung, kann sich also nicht einfach so versichern. Aber es gibt ja die Öffnungsaktion für diese Fälle, dachten wir. Und um erst einmal anonym zu bleiben, haben wir einen Vermittler eingeschaltet.

Der hat uns dann darauf aufmerksam gemacht, dass die Öffnungsaktion sich an gesetzlich Versicherte Neubeamte richtet. Die KVB ist aber keine gesetzliche KV, aber auch keine PKV, so dass die Bedingungen für die Aufnahme nach der Öffnungsaktion nicht gegeben sind.

Der Vermittler hat trotzdem eine PKV ausfindig gemacht, die aber darauf besteht, dass die KVB bestätigt, dass keine Miversicherung bzw. Neuversicherung meines Sohnes mehr möglich ist.

OK, nichts leichter als das, geschlossener Bestand, keine Neumitglieder, eigener Beihilfeanspruch...


Pustekuchen. Da mein Sohn sein Studium ohne Abschluss beendet hat, besteht bis zum 25. Lebensjahr der Kindergeldanspruch. Und solange der besteht, kann er bei mir mitversichert bleiben, nur mit der eigenen Beihilfe.

Er wird nächstes Jahr Oktober 25, zur Halbzeit seines Vorbereitungsdienstes. Ab November muss er dann die KVB verlassen. Kann dann aber nicht mehr die Öffnungsaktion nutzen, da die ja aufs erste halbe Jahr nach der Ernennung begrenzt ist.

Bleibt dann tatsächlich nur der Basistarif der PKV übrig? Besteht die Möglichkeit, mit der Ernennung als Beamter auf Probe erneut die Öffnungsaktion nutzen zu können?

Oder gibt es doch einen Weg, ihn doch schon jetzt in eine PKV zu bringen?

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