Nach dem Ref: Von GKV zu PKV - 2 Monate Kündigungsfrist!

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Maximer
Beiträge: 179
Registriert: 18.01.2018, 13:39:30

Nach dem Ref: Von GKV zu PKV - 2 Monate Kündigungsfrist!

Beitrag von Maximer »

Hallo zusammen,

wer aus z.B. gesundheitlichen Gründen vor 2019 noch nicht fürs Referendariat in die PKV gekommen ist, muss unbedingt darauf achten, dass er seine (unfreiwillige) "freiwillige" Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse zwei Monate vor einer möglichen Verbeamtung kündigt. Wer das versäumt, muss volle zwei Monate den Beitrag für Selbständige bezahlen und darf erst nach dieser letztmaligen Schröpfung in die PKV wechseln qua Öffnungsaktion.

Wenn die Kündigung nicht greift - weil z.B. die Verbeamtung nicht klappt -, wird diese automatisch nichtig. Es entsteht also kein Schaden dadurch.

Dies nur zur Info. Es gibt so viele Fallstricke, die man nebenher beachten muss!

Maximer

chilipaprika
Beiträge: 3251
Registriert: 28.08.2009, 10:46:00

Re: Nach dem Ref: Von GKV zu PKV - 2 Monate Kündigungsfrist!

Beitrag von chilipaprika »

ist es eine neue Regelung?
(war nämlich bei mir nicht der Fall. ich bin innerhalb von ein paar Tagen reingekommen)

Maximer
Beiträge: 179
Registriert: 18.01.2018, 13:39:30

Re: Nach dem Ref: Von GKV zu PKV - 2 Monate Kündigungsfrist!

Beitrag von Maximer »

chilipaprika hat geschrieben:ist es eine neue Regelung?
(war nämlich bei mir nicht der Fall. ich bin innerhalb von ein paar Tagen reingekommen)
Das gilt nur, wenn du vorher bei der gesetzlichen Krankenkasse "freiwillig" versichert warst. Pflichtversicherte haben keine zweimonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Vermutlich warst du pflichtversichert?

LG
Maximer

chilipaprika
Beiträge: 3251
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Re: Nach dem Ref: Von GKV zu PKV - 2 Monate Kündigungsfrist!

Beitrag von chilipaprika »

Nein, ich war ja im Referendariat verbeamtet und somit freiwillig versichert.

Bender5
Beiträge: 189
Registriert: 22.05.2013, 13:51:34

Re: Nach dem Ref: Von GKV zu PKV - 2 Monate Kündigungsfrist!

Beitrag von Bender5 »

Maximer hat geschrieben:Hallo zusammen,

wer aus z.B. gesundheitlichen Gründen vor 2019 noch nicht fürs Referendariat in die PKV gekommen ist, muss unbedingt darauf achten, dass er seine (unfreiwillige) "freiwillige" Versicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse zwei Monate vor einer möglichen Verbeamtung kündigt. Wer das versäumt, muss volle zwei Monate den Beitrag für Selbständige bezahlen und darf erst nach dieser letztmaligen Schröpfung in die PKV wechseln qua Öffnungsaktion.

Wenn die Kündigung nicht greift - weil z.B. die Verbeamtung nicht klappt -, wird diese automatisch nichtig. Es entsteht also kein Schaden dadurch.

Dies nur zur Info. Es gibt so viele Fallstricke, die man nebenher beachten muss!

Maximer
Leider gibt es einige Fallstricke bei Versicherungen.
Bei mir waren es keine gesundheitlichen Gründe sondern die Tatsache, dass ich mich nicht arbeitslos gemeldet habe und somit freiwillig versichert war.
Zu dem Zeitpunkt wusste ich aber nicht, dass es einen Unterschied machen würde und ich somit noch die gesetzliche Versicherung weiterzahlen musste, obwohl ich bereits verbeamtet war.
Darum ist der Hinweis hier durchaus gut, ich wusste es z.B. nicht....

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