Öffnungsaktion

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Figuresense
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Öffnungsaktion

Beitrag von Figuresense »

Hallo,

ich bin zurzeit noch Beamter auf Widerruf und habe 2017 einen Antrag bei der Debeka bzgl. PLV gestellt. Damals war es noch nicht so, dass die Öffnungsaktion auch für Beamte auf Widerruf gilt. Das kam erst 2019. Jedenfalls wurde der Antrag 2017 schriftlich abgelehnt.
Nun habe ich mir drei Angebote von drei großen Versicherern geben lassen. Also nur welche Tarife überhaupt in der Öffnungsaktion angeboten werden und wieviel diese etwa kosten.

Ich habe auch nochmal Kontakt zu einem Berater der Debeka gehabt, welcher mir mitteilte, dass ich aufgrund des Antrags 2017 bei der Debeka nur noch dort in der Öffnungsaktion angenommen werden muss. Dies hat mich sehr verunsichert, weil ich es bis heute immer anders verstanden habe. Ich habe mich eigentlich für einen anderen Versicherer entschieden, habe nun jedoch Sorge, wenn ich dort den Antrag stelle, dass die dasselbe wie der Debeka-Berater sagen.

Ich dachte bisher immer, dass man als Beamter auf Widerruf ruhig einen Antrag stellen kann (der natürlich nichts mit der Öffnungsaktion beinhaltet hat) und dann bei Ablehnung einfach als Beamter auf Probe wieder einen Antrag (egal wo) stellen kann und dieser dann erst angenommen werden muss.

Ich wäre sehr froh, wenn mir hier vielleicht jemand seine Erfahrung damit mitteilen könnte. Bin nämlich gerade ganz schön durch den Wind dadurch.

VG

Jana

Thomas Kliem
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Re: Öffnungsaktion

Beitrag von Thomas Kliem »

Hallo Jana,

die Auskunft des Debeka "Beraters" ist falsch.
Aber nur, weil die Öffnungsaktion noch nicht für Beamte aW galt, als Sie den Antrag stellten.

Wenn Sie allerdings jetzt einen Antrag stellen und dieser abgelehnt wird, steht Ihnen die Öffnungsaktion nur bei dem Unternehmen zur Verfügung, bei dem der erste Antrag gestellt wurde.
Sie haben also nur einen Versuch!

Wenn also auch nur der Hauch einer Chance auf eine Normalannahme bzw. eine Annahme mit geringem Risikozuschlag besteht, sollten Sie durch einer qualifizierten Versicherungsmakler anonyme Risikovoranfragen stellen lassen.
Thomas Kliem
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Figuresense
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Re: Öffnungsaktion

Beitrag von Figuresense »

Hallo Herr Kliem,

Vielen Dank für Ihre Antwort. Hat mir schon mal den Abend gerettet. Leider weiß ich, dass ich auf keinen Fall ohne Öffnungsaktion reinkommen werde. Wenn ich nun trotzdem von einer Versicherung, die bei der Aktion mitmacht, mit der Begründung abgelehnt werden sollte, würden Sie mir zu einem Widerspruch raten? Hat so etwas Erfolg?

Außerdem die Frage: Würde die Debeka eine erneute Gesundheitsprüfung machen oder die neuen Angaben mit denen aus 2017 vergleichen? Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich damals nicht etwas vergessen habe.

VG

Jana

Thomas Kliem
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Re: Öffnungsaktion

Beitrag von Thomas Kliem »

Hallo,

jeder Kaufmann, also auch eine Versicherungsgesellschaft, darf sich seine Kunden aussuchen.
Wenn Sie also abgelehnt werden, ist ein Widerspruch so gut wie nie erfolgreich.
Es sei denn, der Versicherung ist offensichtlich einen groben Fehler bei der Prüfung unterlaufen (z. B. falsche Erfassung einer von Ihnen angegebenen Diagnose) oder die Versicherung lehnt aus Gründen ab, die Richtung Diskriminierung gehen. Aber das kommt offiziell nie vor und ist bei Ihnen auch mit viel Phantasie nicht zu konstruieren.

Die Debeka macht auf jeden Fall eine erneute Prüfung. Sie müssen den Antrag komplett ausfüllen.
Die Daten aus dem Antrag von 2017 sind eventuell gar nicht mehr gespeichert. Aber das ist nur eine Vermutung.
Wenn Sie damals etwas vergessen haben, ist das so oder so für die neu durchzuführende Prüfung kein Problem. Es kam ja kein Vertrag zustande.
Thomas Kliem
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Figuresense
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Re: Öffnungsaktion

Beitrag von Figuresense »

Hallo,

danke nochmal für die Hilfe. Also ist es trotz Öffnungsaktion möglich beim Versicherer abgelehnt zu werden? Und dann wäre ein Widerspruch sinnlos? Dann könnten mich ja alle Pkvs ablehnen und mein Erstantrag wäre zudem auch verwirkt.

VG

Jana

Thomas Kliem
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Re: Öffnungsaktion

Beitrag von Thomas Kliem »

Sorry, ich habe Sie offenbar falsch verstanden.

In der Öffnungsaktion muss Sie der Versicherer annehmen, bei dem der erste Antrag gestellt wurde.
Bei einer Ablehnung sollten Sie widersprechen.
Thomas Kliem
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lepota29
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Re: Öffnungsaktion

Beitrag von lepota29 »

Hallo, ich hätte auch eine Frage bzgl. Öffnungsaktion: kann man als Beamter auf Probe dadurch aufgenommen werden, obwohl man während des Refs bereits in der PKV versichert war? Habe zum ersten Mal was gelesen von wegen "Erstabschließung einer privaten Versicherung", was mir aber neu ist.
Damals ging es bei mir (Beamter auf Widerruf) auch noch nicht über die Öffnungsaktion, sondern bin normal reingekommen mit Risikozuschlag. Habe jetzt nicht sofort eine Planstelle und werde erstmal wieder in der GKV sein. Kann es dann wirklich sein, dass man bei Antritr einer Planstelle -eben mit Unterbrechung nach dem Ref- komplett abgelehnt wird und sein Leben lang in der GKV verbleiben muss trotz Beamtenstatus?

Edit: Ich würde im Falle einer Planstelle beim gleichen Anbieter wie im Ref bleiben.

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