Wahlleistungen bei LBV nach Referendariat wieder möglich?

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flosse
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Wahlleistungen bei LBV nach Referendariat wieder möglich?

Beitrag von flosse »

Hallo,
ich werde zu den Sommerferien fertig mit meinem Referendariat in BW. Derzeit habe ich die Wahlleistungen zu 100% bei der PKV versichert. Das Schreiben des LBV bezüglich der Wahlleistungen habe ich zum Beginn des Referendariats nicht beantwortet. Nach den Ferien würde ich gerne eine Aufteilung der Absicherung der Wahlleistungen von 50% bei der PKV und 50% beim LBV haben. Bekomme ich vom LBV nach den Ferien nochmals die Anfrage, ob ich den Anspruch auf Wahlleistungen bei der Beihilfe haben möchte, oder habe ich hierzu keine Möglichkeit mehr, wenn ich im Ref nicht bei der Beihilfe die Wahlleistungen versichert hatte?

Grüße
Flosse

Löwenherz
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Re: Wahlleistungen bei LBV nach Referendariat wieder möglich

Beitrag von Löwenherz »

Ich habe im Hinterkopf, dass man, wenn man die Zahlung dieser 22 Euro monatlich einmalig ablehnt nicht erneut gefragt wird, würde dir aber empfehlen, dass nochmal mit deiner Gewerkschaft zu besprechen (mir hat das damals mein Versicherungsvertreter der PKV erklärt gehabt, der mir das ans Herz gelegt hat, sonst hätte ich im Ref wohl auch darauf verzichtet).

Löwenherz
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Re: Wahlleistungen bei LBV nach Referendariat wieder möglich

Beitrag von Löwenherz »

Ach so: Oder einfach kurz das LBV direkt kontaktieren. Können dir doch ganz einfach sagen per Telefon/Mail.

Thomas Kliem
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Re: Wahlleistungen bei LBV nach Referendariat wieder möglich

Beitrag von Thomas Kliem »

Hallo,

hier wird alles genau erklärt:

https://lbv.landbw.de/documents/20181/4 ... nload=true
Thomas Kliem
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Löwenherz
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Re: Wahlleistungen bei LBV nach Referendariat wieder möglich

Beitrag von Löwenherz »

Danke für den Link: Ich fasse mal den entscheidenen Teil für die Frage hier zusammen: Bei der Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf (= Ref) in ein Beamtenverhältnis auf Probe besthet noch einmal dasselbe Wahlrecht wie zu Beginn des Refs. Die Frist beginnt mit der Ernennung zum Beamten auf Probe und man hat 5 Monate Zeit zur Fristwahrung. Da du die Wahlleistungen zum Ref ausgeschlossen hast, könnte es sein, dass du nicht erneut vom LBV angeschrieben wirst, sondern selbst aktiv werden musst. Also einfach anrufen, um den Wisch bitten (bzw.runterladen) ausfüllen und hinschicken.

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