Hallo,
ich werde zu den Sommerferien fertig mit meinem Referendariat in BW. Derzeit habe ich die Wahlleistungen zu 100% bei der PKV versichert. Das Schreiben des LBV bezüglich der Wahlleistungen habe ich zum Beginn des Referendariats nicht beantwortet. Nach den Ferien würde ich gerne eine Aufteilung der Absicherung der Wahlleistungen von 50% bei der PKV und 50% beim LBV haben. Bekomme ich vom LBV nach den Ferien nochmals die Anfrage, ob ich den Anspruch auf Wahlleistungen bei der Beihilfe haben möchte, oder habe ich hierzu keine Möglichkeit mehr, wenn ich im Ref nicht bei der Beihilfe die Wahlleistungen versichert hatte?
Grüße
Flosse