Hallo alle zusammen,
ich habe kürzlich gehört, die Öffnungsaktion der PKV würde nun auch für Beamte auf Widerruf (d.h. Referendare!) möglich sein.
Das würde in der Praxis ja bedeuten, dass man sich als Betroffener (z.B. aufgrund entsprechender Vorerkrankungen) die 250€ monatlich für die GKV im Ref sparen könnte, und sofort im Ref in die PKV könnte.
Da drängen sich mir nun allerdings zwei Fragen auf:
1) Stimmt diese Information überhaupt?
2) Wie sieht es in diesem Fall aus, wenn man nach dem Referendariat - was ja gerade bei Gymnasiallehrern sehr wahrscheinlich ist - eben nicht verbeamtet wird? Als regulär in der PKV versicherter Referendar kann man dann ja mit der Anwartschaft in die GKV zurück, und dann eine paar Jahre später bei der eventuellen Verbeamtung wieder in den "eingefrorenen" PKV-Tarif. Ginge das in diesem Fall auch?
Öffnungsaktion nun auch für Beamte auf Widerruf!?
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Re: Öffnungsaktion nun auch für Beamte auf Widerruf!?
1) Habe ich nichts von gehört. Will ich aber nicht ausschließen.
2) Denke schon, aber keine Garantie.
2) Denke schon, aber keine Garantie.
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Re: Öffnungsaktion nun auch für Beamte auf Widerruf!?
Gem. der Broschüre "Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige, Öffnungsaktionen der Privaten Krankenversicherung" des PKV-Verbandes, Stand Januar 2019, können nun auch Beamte auf Widerruf (z.B. Referendare, Beamtenanwärter) von der Öffnungsaktion profitieren.HankMoody hat geschrieben:Hallo alle zusammen,
ich habe kürzlich gehört, die Öffnungsaktion der PKV würde nun auch für Beamte auf Widerruf (d.h. Referendare!) möglich sein.
Das würde in der Praxis ja bedeuten, dass man sich als Betroffener (z.B. aufgrund entsprechender Vorerkrankungen) die 250€ monatlich für die GKV im Ref sparen könnte, und sofort im Ref in die PKV könnte.
Da drängen sich mir nun allerdings zwei Fragen auf:
1) Stimmt diese Information überhaupt?
2) Wie sieht es in diesem Fall aus, wenn man nach dem Referendariat - was ja gerade bei Gymnasiallehrern sehr wahrscheinlich ist - eben nicht verbeamtet wird? Als regulär in der PKV versicherter Referendar kann man dann ja mit der Anwartschaft in die GKV zurück, und dann eine paar Jahre später bei der eventuellen Verbeamtung wieder in den "eingefrorenen" PKV-Tarif. Ginge das in diesem Fall auch?
Eine Anwartschaft / Ruheversicherung ist möglich. Zumindest findet sich keine abweichende Regelung.
Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de
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