Nach dem Ref keinen Beamtenstatus - Wer zahlt die GKV?

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Saskialein
Beiträge: 4
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Nach dem Ref keinen Beamtenstatus - Wer zahlt die GKV?

Beitrag von Saskialein »

Hallo! Wie ich jetzt dank dieses Forums herausgefunden habe, werde ich nach dem Ref wohl 1,5 Jahre als Angestellte eingestellt. Eine der diversen Abwägungsfragen ist: Zahle ich den GKV Beitrag komplett selbst? Das ist ja n ganz schöner Eimer... Ist vll eine echt doofe Frage, aber ich steige da nicht ganz durch - oder will es nicht glauben :)

Eine weitere Frage: Ich habe zum Ref in die DBV gewechselt und bin ab Februar bei der ARAG, die wegen meines Alters zu teuer im Ref gewesen wäre. Die DBV ist noch nicht gekündigt. Weiß jemand, ob die ARAG eine Anwärterschaft beibehält? Die Bedingungen waren geklärt und einen Vertrag gibt es auch. Wäre es sonst klüger, den Vertrag mit der DBV nicht zu kündigen, wegen des wohl bevorstehenden Statuswechsels!?

Danke für Eure Mühen!

rossi87
Beiträge: 135
Registriert: 01.02.2016, 19:00:12

Re: Nach dem Ref keinen Beamtenstatus - Wer zahlt die GKV?

Beitrag von rossi87 »

Natürlich nicht. Du bist angestellt, also zahlt der Arbeitgeber die Hälfte! :)

kuddelmux
Beiträge: 96
Registriert: 19.07.2012, 11:11:53
Wohnort: Hessen

Re: Nach dem Ref keinen Beamtenstatus - Wer zahlt die GKV?

Beitrag von kuddelmux »

Hallo Sakialein,
die von dir angeführte Problematik kann nur zutreffend sein, wenn du verbeamtet bist, aber aus welchen Gründen auch immer nicht in die PKV kommst/willst
Als "normaler" Angestellter zahlt dein Land die Hälfte der GKV, wie bei allen anderen Jobs auch.

Von zentraler Bedeutung ist dein Wechsel in die ARAG: Wie lange bist du noch im Ref und damit auf Widerruf verbeamtet?

Saskialein
Beiträge: 4
Registriert: 14.11.2018, 18:47:15

Re: Nach dem Ref keinen Beamtenstatus - Wer zahlt die GKV?

Beitrag von Saskialein »

Danke für Eure Antworten. Ich bin noch bis zum 31.1. Referendarin.

MarlboroMan84
Beiträge: 657
Registriert: 03.01.2015, 13:59:37

Re: Nach dem Ref keinen Beamtenstatus - Wer zahlt die GKV?

Beitrag von MarlboroMan84 »

Saskialein hat geschrieben:Hallo! Wie ich jetzt dank dieses Forums herausgefunden habe, werde ich nach dem Ref wohl 1,5 Jahre als Angestellte eingestellt. Eine der diversen Abwägungsfragen ist: Zahle ich den GKV Beitrag komplett selbst?
Nö, du bist ganz normal sozialversicherungspflichtig angestellt, d.h. knapp die Hälfte deiner Beiträge zahlst du. Das wird aber automatisch vom Brutto abgezogen

RHWWW
Beiträge: 40
Registriert: 11.04.2016, 12:31:40

Re: Nach dem Ref keinen Beamtenstatus - Wer zahlt die GKV?

Beitrag von RHWWW »

Hallo Sakialein,

aktuell zahlt der Arbeitgeber für Angestellte 7,3% des Bruttogehalts zu der Krankenversicherung. Der Rest wird vom Mitglied getragen (Höhe abhängig von der jeweiligen Krankenkasse).

Zum 1.1.2019 gibt es eine Gesetzesänderung: dann tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung genau je die Hälfte der Beiträge (nur in der Pflegeversicherung gibt es für Kinderlose einen Zuschlag von 0,25%, den nur der Angestellte trägt).

Am besten einen Netto-Lohnrechner verwenden und das Netto ausrechnen.

Gruß
RHW
Zuletzt geändert von RHWWW am 05.01.2019, 10:23:49, insgesamt 1-mal geändert.

nrw31
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Re: Nach dem Ref keinen Beamtenstatus - Wer zahlt die GKV?

Beitrag von nrw31 »

Saskialein hat geschrieben:Weiß jemand, ob die ARAG eine Anwärterschaft beibehält? Die Bedingungen waren geklärt und einen Vertrag gibt es auch. Wäre es sonst klüger, den Vertrag mit der DBV nicht zu kündigen, wegen des wohl bevorstehenden Statuswechsels!?
Die ARAG bietet auf jeden Fall eine Anwartschaftsversicherung an, das ist ja Alltag bei PKVen. Erkundige dich direkt bei der ARAG wie in deinem Fall vorzugehen ist. Wenn du nicht nahtlos in die GKV musst/darfst, da dein Arbeitsvertrag noch nicht ab 01.02.2019 läuft, musst du dich ggf. vorübergehend vollständig in der PKV versichern und dann zum Beginn deines Arbeitsvertrages in die Anwartschaftsversicherung für die künftige Versicherung für Beihilfeberechtigte wechseln. Hast du einen Arbeitsvertrag ab 01.02.2019 könntest du in die ARAG ja erstmal nur mit der Anwartschaft . Du musst die Sache also mit der ARAG abhängig von deinem Vertragsbeginn klären.

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