VKB bzw. Bayerische Beamtenkrankenkasse und Beihilfe

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dieronja
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VKB bzw. Bayerische Beamtenkrankenkasse und Beihilfe

Beitrag von dieronja »

Hallo an alle,
ich habe mehrere Versicherer zur Wahl und mich auch schon beraten lassen. In die ganz enge Auswahl kommt für mich die VKB. Der Selbstbehalt ist für mich ok.
Nicht ganz verstehe ich aber die Formulierungen, dass die Leistungen irgendwie an die Leistungen der Beihilfe koppelt und nur dann auch bezahlt, wenn die Beihilfe bezahlt. Habe ich das richtig verstanden? Oder was bedeutet der Abschnitt in verständlichen Sätzen?
Ich zitiere dazu diese Passage aus dem BeihilfeErgänzungPlus Tarif:
Der Versicherer erstattet die Aufwendungen, die unter Anrechnung der
Beihilfeansprüche und der Versicherungsleistungen nach dem Tarif
BeihilfeCOMFORT und BeihilfeKlinikPlus verbleiben.
Voraussetzung ist, dass der Beihilfebemessungssatz und die prozentuale
Absicherung des Tarifs BeihilfeCOMFORT 100 % betragen. Ist dies nicht
der Fall, erfolgt die Erstattung aus diesem Tarif nur insoweit, als Tarif
BeihilfeCOMFORT mit dem erforderlichen Erstattungsprozentsatz
bestehen würde.
Soweit Beihilfevorschriften oder der Tarif BeihilfeCOMFORT
Selbstbeteiligungen (z. B. als absoluter Selbstbehalt, Eigenbehalte,
Kostendämpfungspauschale, Abzugsbeträge bezeichnet) vorsehen,
gehören diese nicht zu den verbleibenden Aufwendungen und sind nicht
erstattungsfähig.
Was bedeutet, "dass der Beihilfebemessungssatz ...100% betragen"?
Und was verbirgt sich hinter: "Soweit Beihilfevorschriften...Selbstbeteiligungen vorsehen"?
Ein absoluter Selbstbehalt wäre doch eine Leistung, die die Beihilfe nicht bezahlt und daher dann die Kasse auch nicht bezahlt?

LG Ronja,
die das nächste mal lieber Jura studieren sollte?

nrw31
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Re: VKB bzw. Bayerische Beamtenkrankenkasse und Beihilfe

Beitrag von nrw31 »

dieronja hat geschrieben: Was bedeutet, "dass der Beihilfebemessungssatz ...100% betragen"?
Das bedeutet, dass die Versicherung zur Beihilfe passen muss. Beispiel: Beihilfebemessungsatz 50 % + Bemessungssatz PKV 50 % = 100 %. Es geht z.B. nicht dass man eine PKV mit 50 % Absicherung abschließt obwohl die Beihilfe bereits 70 % zahlt, In diesem Fall dann muss eine 30 % Versicherung abgeschlossen werden, was ja aber auch sinnvoll ist da die Versicherungsprämie entsprechend niedriger ist.
dieronja hat geschrieben: Und was verbirgt sich hinter: "Soweit Beihilfevorschriften...Selbstbeteiligungen vorsehen"?
Ein absoluter Selbstbehalt wäre doch eine Leistung, die die Beihilfe nicht bezahlt und daher dann die Kasse auch nicht bezahlt?
Das betrifft den ganzen Bereich der Zuzahlungen etc. Beispiel: Für einen Tag im Krankenhaus zieht die Beihilfe 10 € als Selbstbeteiligung ab. Diese 10 € kannst du dir von der PKV nicht zurückholen. Zumindest nicht über diesen Vertrag/Vertragsteil.

dieronja
Beiträge: 4
Registriert: 27.09.2018, 13:11:57

Re: VKB bzw. Bayerische Beamtenkrankenkasse und Beihilfe

Beitrag von dieronja »

Danke. Den ersten Punkt verstehe ich jetzt besser.

Der zweite Punkt ist irgendwie noch schwammig.
Heißt das nicht automatisch, die VKB bezahlt immer auch nur das, was die Beihilfe bezahlt?
Wenn also die Beihilfe in ein paar Jahren gewisse Dinge nicht mehr bezahlt, hätte ich doch dann ein Problem, oder?

Ist das bei allen Versicherern so oder sehe ich das gerade falsch?

Vielen lieben Dank, Ronja

MarlboroMan84
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Registriert: 03.01.2015, 13:59:37

Re: VKB bzw. Bayerische Beamtenkrankenkasse und Beihilfe

Beitrag von MarlboroMan84 »

Du hast dich doch beraten lassen - der Kerl/Frau, der dir diese Versicherung vermittelt, bekommt eine ordentliche Provision dafür. Dann löcher den.

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