Die Krankenversicherung kann man ja durchaus abschließen, die ist ja auch gültig. Das ist ja nicht verboten die trotz gesetzlicher versicherungspflicht abzuschließen.
Er ist aber trotzdem Versicherungspflichtig.
Allerdings wurde hier meines Erachtens nach von seitens des Verkäufers der PKV nicht sauber gearbeitet, man kann ja durchaus auch mal fragen, wie denn das konkrete Beschäftigungsverhältnis aussieht - als auch vom Threadersteller, der sich nicht schlau gemacht hat.
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Re: Keine Beihilfe im Ref in Sachsen?
Schön, dass jemand auch mal ne Rückmeldung gibt, denn viele fragen hier was und verabschieden sich dann wieder in die Unendlichen Weiten des Internets.
Viel Erfolg im Ref
Viel Erfolg im Ref