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Re: PKV, erste Schritte?
Ich vermute mal, dass du "freiwillig gesetzlich versichert" bist?
a) Kontakt zu irgendeiner PKV aufnehmen (Debeka, HUK, DBV o.ä.) dort die Situation schildern (Ref blabla usw.) und sich ein Angebot machen lassen. Würde aber aufpassen, dass mir keine Bausparverträge usw. untergejubelt werden. Auf den Preis würde ich bei einer privaten KV nicht zwangsläufig schauen, sondern eher in den Leistungen, Bearbeitungszeit usw. Mit den oben genannten machst du aber erstmal nichts falsch.
Benötigen tust du da erstmal nichts besonderes, wichtig ist aber, dass du weißt, wo du in den letzten 5 Jahren z.B. was beim Arzt gemacht hast. Die Gesundheitsfragen müssen, ich kann das wirklich nur dringend empfehlen, müssen penibel beantwortet werden.
b) Falls die Zusage zuliegt (es kann auch sein, dass durch deine gesundheitliche Situation dich keine PKV aufnehmen will, dann musst du in der gesetzlichen bleiben, wenn du aber so fit bist dürfte das kein Problem sein) dann die gesetzliche KK kündigen, drei Monate Frist müsste das sein. Zum 1. August klappt das nicht, dann lässt du die private KV eben etwas später starten, Oktober oder so. Bis dahin zahlst du halt eben mehr.
Dann bist du in der privaten KV. Fertig.
Wenn du nachher eine feste Stelle als Beamter kriegst, wird der Ausbildungstarif dann umgewandelt, der ist etwas teurer. Kriegst du danach erstmal nur eine Vertretungsstelle, bist du eh gesetzlich pflichtversichert.
Ansonsten kannst du das ganze natürlich auch über irgendeinen Makler laufen lassen. Das ist deine Entscheidung.
Sich vier Tage vorher "so langsam Gedanken zu machen" ist natürlich etwas kurzfristig.
a) Kontakt zu irgendeiner PKV aufnehmen (Debeka, HUK, DBV o.ä.) dort die Situation schildern (Ref blabla usw.) und sich ein Angebot machen lassen. Würde aber aufpassen, dass mir keine Bausparverträge usw. untergejubelt werden. Auf den Preis würde ich bei einer privaten KV nicht zwangsläufig schauen, sondern eher in den Leistungen, Bearbeitungszeit usw. Mit den oben genannten machst du aber erstmal nichts falsch.
Benötigen tust du da erstmal nichts besonderes, wichtig ist aber, dass du weißt, wo du in den letzten 5 Jahren z.B. was beim Arzt gemacht hast. Die Gesundheitsfragen müssen, ich kann das wirklich nur dringend empfehlen, müssen penibel beantwortet werden.
b) Falls die Zusage zuliegt (es kann auch sein, dass durch deine gesundheitliche Situation dich keine PKV aufnehmen will, dann musst du in der gesetzlichen bleiben, wenn du aber so fit bist dürfte das kein Problem sein) dann die gesetzliche KK kündigen, drei Monate Frist müsste das sein. Zum 1. August klappt das nicht, dann lässt du die private KV eben etwas später starten, Oktober oder so. Bis dahin zahlst du halt eben mehr.
Dann bist du in der privaten KV. Fertig.
Wenn du nachher eine feste Stelle als Beamter kriegst, wird der Ausbildungstarif dann umgewandelt, der ist etwas teurer. Kriegst du danach erstmal nur eine Vertretungsstelle, bist du eh gesetzlich pflichtversichert.
Ansonsten kannst du das ganze natürlich auch über irgendeinen Makler laufen lassen. Das ist deine Entscheidung.
Sich vier Tage vorher "so langsam Gedanken zu machen" ist natürlich etwas kurzfristig.
Re: PKV, erste Schritte?
Das stimmt so nicht ganz mit der Kündigungsfrist. Du hast ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Statuswechsels, auch Rückwirkend. Hab mal einen beliebigen Artikel dazu rausgesucht: https://www.private-krankenversicherung ... anwaerter/
Bei Google gesucht nach Sonderkündigungsrecht Krankenversicherung statuswechsel
Bei Google gesucht nach Sonderkündigungsrecht Krankenversicherung statuswechsel
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Re: PKV, erste Schritte?
Hallo Servent,
ein Wechsel in die PKV kann in Ihrem Fall frühestens zum 01.10. erfolgen.
Jedoch nur dann, wenn Ihre Kündigung nachweislich bis zum 31.07. bei der Krankenkasse eingeht.
Geht die Kündigung erst im August bei der Krankenkasse ein, kann der Beginn erst am 01.11. sein usw.
Sie haben kein Sonderkündigungsrecht, weil der Statuswechsel bereits vollzogen wurde, als Sie sich freiwillig bei der GKV versichert haben.
Wenn Sie bei der Krankenkasse einen so genannten "Wahltarif" haben, kann durch eine verlängerte Bindungsfrist ein noch späterer Wechsel möglich sein.
Bevor Sie sich zu einem Gespräch zu einem Versicherungsunternehmen oder Versicherungsmakler begeben, sollten Sie eine Aufstellung über Ihre Arztbesuche der letzten fünf Jahre erstellen. Wichtig sind dabei die Diagnosen, die die Ärzte in der Patientenakte vermerkt haben. Diese Infos erhalten Sie durch Anforderung der Patientenakte, einer Auskunftsanfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung und manchmal auch direkt bei der Krankenkasse.
Ein seriöser Berater wird Ihnen genau erklären, wie Sie an die Auskünfte kommen.
Die PKV-Unternehmen fragen nach Arztbesuchen der letzten 3 - 5 Jahre, nach Krankenhausaufenthalten der letzten 5 - 10 Jahre und nach bestehenden Erkrankungen.
Die in Textform formulierten Fragen des Versicherers müssen vollständig, wahrheitsgemäß und ohne eigene Wertung beantwortet werden.
Lesen Sie unbedingt den Hinweis zu den Folgen einer unvollständigen und/oder fehlerhaften Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag!
Unterschreiben Sie aus Bequemlichkeit nicht beim Erstbesten, sondern machen Sie sich die Mühe, verschiedene Anbieter und Tarife zu vergleichen. Sie haben ja noch Zeit...
ein Wechsel in die PKV kann in Ihrem Fall frühestens zum 01.10. erfolgen.
Jedoch nur dann, wenn Ihre Kündigung nachweislich bis zum 31.07. bei der Krankenkasse eingeht.
Geht die Kündigung erst im August bei der Krankenkasse ein, kann der Beginn erst am 01.11. sein usw.
Sie haben kein Sonderkündigungsrecht, weil der Statuswechsel bereits vollzogen wurde, als Sie sich freiwillig bei der GKV versichert haben.
Wenn Sie bei der Krankenkasse einen so genannten "Wahltarif" haben, kann durch eine verlängerte Bindungsfrist ein noch späterer Wechsel möglich sein.
Bevor Sie sich zu einem Gespräch zu einem Versicherungsunternehmen oder Versicherungsmakler begeben, sollten Sie eine Aufstellung über Ihre Arztbesuche der letzten fünf Jahre erstellen. Wichtig sind dabei die Diagnosen, die die Ärzte in der Patientenakte vermerkt haben. Diese Infos erhalten Sie durch Anforderung der Patientenakte, einer Auskunftsanfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung und manchmal auch direkt bei der Krankenkasse.
Ein seriöser Berater wird Ihnen genau erklären, wie Sie an die Auskünfte kommen.
Die PKV-Unternehmen fragen nach Arztbesuchen der letzten 3 - 5 Jahre, nach Krankenhausaufenthalten der letzten 5 - 10 Jahre und nach bestehenden Erkrankungen.
Die in Textform formulierten Fragen des Versicherers müssen vollständig, wahrheitsgemäß und ohne eigene Wertung beantwortet werden.
Lesen Sie unbedingt den Hinweis zu den Folgen einer unvollständigen und/oder fehlerhaften Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag!
Unterschreiben Sie aus Bequemlichkeit nicht beim Erstbesten, sondern machen Sie sich die Mühe, verschiedene Anbieter und Tarife zu vergleichen. Sie haben ja noch Zeit...
Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de
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Re: PKV, erste Schritte?
Genau. Die Kündigung der KK sollte aber zwingend sinnvollerweise in den nächsten paar Tagen erfolgen.