Ja, denn der Anspruch bezieht sich auf den Standardtarif und der ist bei jedem Versicherer im Detail unterschiedlich. Am einfachsten ist die Sache bei Versicherern die ohnehin nur wenige oder einen "großen" Tarif anbieten der das meiste abdeckt und ansonsten wirklich nur noch ein paar Zusatzbausteine offerieren. Hier ist der Haupttarif dann der Standardtarif für den die Öffnungsaktion gilt. Das ist im im Prinzip schon eine umfassende Versicherung mit der man gut versorgt ist.Magnia hat geschrieben:Gibt es hinsichtlich der Leistungen Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherungsunternehmen, wenn ich über die Öffnungsaktion in die PKV wechsele?
Eher ungünstig sind meiner Kenntnis nach Versicherer die als Standardtarif eher eine günstige Grundversorgung anbieten und vieles weitere gerne mit optionalen Zusatztarifen verkaufen, diese aber in der Öffnungsaktion nicht oder nur sehr eingeschränkt offerieren.
Klare Antwort: Die Öffnungsaktion hat mit dem gesetzlich regulierten Basistarif nichts zu tun. Es geht ja gerade darum, eine Aufnahme in den Standardtarif ohne besondere Leistungslücken zu ermöglichen. Es geht also überhaupt nicht um den Basistarif.Magnia hat geschrieben: Oder wird man grundsätzlich in den Basistarif eingestuft, der sich hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen bei den einzelnen Unternehmen nicht unterscheidet?
Hier liegen die Unterschiede. Meines Wissens gibt es durchaus Versicherer, die im Rahmen der Öffnungsaktion bestimmte Zusatz- und Ergänzungstarife, ggf. mit eingeschränkten Leistungen, anbieten. Rundum-Sorglos-Premiumpakete wird man aber normalerweise nicht bekommen. Hier muss man gemeinsam mit Makler oder Berater vergleichen.Magnia hat geschrieben: Ich meine z. B. bei eventuellen "Lücken", die durch Beihilfeergänzungstarifen versichert werden können?