ich bin unsicher, wie ich folgenden Auszug aus den Tarifbedingungen ( Tarif B) der debeka verstehen soll:
Ist das jetzt ein offener Heilmittelkatalog oder nicht? Macht man hier irgendwas falsch?debeka hat geschrieben: 6. Heilmittel
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Inhalationen, Kranken- gymnastik, Bewegungsübungen, Massagen, Packungen, Kammern, Hydrotherapie, Heilbäder, Kälte- und Wärmeanwendungen, Elektro- therapie, Lichttherapie, Logopädie, Ergotherapie, Osteopathie, podo- logische Therapien sowie sonstige physikalische Therapien. Heilmittel müssen von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet und von einem staatlich geprüften Angehörigen eines Gesundheitsberufes bezie-
hungsweise Heilhilfsberufes angewandt werden. Für osteopathische Behandlungen ist keine Verordnung notwendig.
Zugrunde gelegt werden Aufwendungen bis zur jeweils beihilfefähigen Höhe.
Und wie ist das bei den Hilfsmitteln. Hier steht zunächst eine offene Definition von Hilfsmitteln:
Darauf folgt dann später eine Liste, die als beispielhaft eingeleitet wird:debeka hat geschrieben:Als Hilfsmittel gelten medizinisch-technische Mittel, Körperersatzstü- cke und Geräte, die am Patienten für diagnostische oder therapeuti- sche beziehungsweise lebenserhaltende Zwecke angewandt werden, um Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen zu mildern oder auszugleichen.
debeka hat geschrieben:Der Versicherer erstattet Aufwendungen zum Beispiel für .....
Macht man hier irgendwo etwas falsch?
Kennt sich jemand damit aus? Kann das besser deuten?