Hallo zusammen,
folgende Situation:
Meine Frau hat Aussicht auf ihre erste verbeamtete Stelle. Sie hat außerdem bedenken, ob sie in eine PKV aufgenommen würde, weil eine Behandlung in den Abfragezeitraum fällt.
Daher folgende Frage:
Könnte man über die Öffnungsaktion in die PKV, ggf. einen entsprechenden Risikoaufschlag in Kauf nehmen und dann in wenigen Jahren, nachdem der Abfragezeitraum für die Behandlung überschritten wurde, den Versicherer wechseln? Dann würde man ja theoretisch in einen regulären Tarif (ohne Aufschlag) kommen.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
unam
Öffnungsaktion und späterer Wechsel
Re: Öffnungsaktion und späterer Wechsel
In der Praxis halte ich das für wenig realistisch, rechtlich ausgeschlossen ist ein Versichererwechsel aber nicht.unam hat geschrieben: Könnte man über die Öffnungsaktion in die PKV, ggf. einen entsprechenden Risikoaufschlag in Kauf nehmen und dann in wenigen Jahren, nachdem der Abfragezeitraum für die Behandlung überschritten wurde, den Versicherer wechseln? Dann würde man ja theoretisch in einen regulären Tarif (ohne Aufschlag) kommen.
Es dürfte aber defintiv während des gesamten Abfragezeitraums nichts mehr in Zusammenhang mit der vormaligen Erkrankung passiert sein. Keine Kontrolluntersuchung, keine Erwähnung bei irgendeiner fachärztlichen Untersuchung etc. Dazu kommt, dass neue Erkrankungen natürlich das Urteil der Versicherer ebenfalls beeinflussen können.