wer ist nun der Dienstherr und was ist die Beihilfestelle?

(Hier werden Fragen beantwortet, aber eine rechtsverbindliche Beratung ist nicht möglich. Bitte hierfür Makler am Wohnort einschalten.)
jimihenrik
Beiträge: 10
Registriert: 31.01.2017, 16:28:33

wer ist nun der Dienstherr und was ist die Beihilfestelle?

Beitrag von jimihenrik »

Guten Tag
Ich hoffe, dass ich mit meiner Frage nicht nerve, weil sie mir allzu trivial erscheint. Über die Suchfunktion konnte ich allerdings keine Antwort finden.
Ich beginne gerade den Vorbereitungsdienst in NRW und es geht darum, dass ich von der PKV Unterlagen bekommen habe, von denen einige an den "Arbeitgeber bzw. Dienstherrn" und andere an die "Beihilfestelle" weitergeleitet werden sollen. Soweit ich weiß ist das LBV die Beihilfestelle. Aber wer ist der Arbeitgeber bzw. Dienstherr. Ich dachte bisher, dass die Bezirksregierung der Arbeitgeber aber das ZfsL der Dienstherr wäre. Aber auf dem Dokument sieht es so aus, als sei dies die selbe Stelle. Weiß hier vielleicht jemand mehr?
LG
jimihenrik

Valerianus
Beiträge: 602
Registriert: 04.09.2010, 22:41:27
Wohnort: NRW / GyGe / Mathe & Geschichte

Re: wer ist nun der Dienstherr und was ist die Beihilfestell

Beitrag von Valerianus »

Die Beihilfestelle gehört zum LBV, die haben aber eine eigene Postanschrift (und Postleitzahl):

Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold

Dein Dienstherr ist das Land NRW, dein Dienstvorgesetzter der Leiter des ZfSL, dein Dienstort die Schule, der Dienstweg läuft über das ZfSL. (hoffe ich hab alles richtig in Erinnerung)
Non vitae, sed scholae discimus (Seneca)

rossi87
Beiträge: 135
Registriert: 01.02.2016, 19:00:12

Re: wer ist nun der Dienstherr und was ist die Beihilfestell

Beitrag von rossi87 »

Du bist unmittelbarer Landesbeamter und als solcher ist der Dienstherr und Arbeitgeber natürlich das Land NRW.

nrw31
Beiträge: 1001
Registriert: 11.02.2010, 21:39:33
Wohnort: NRW / Hochschulbereich

Re: wer ist nun der Dienstherr und was ist die Beihilfestell

Beitrag von nrw31 »

Hier liegt ein in NRW häufiges Missverständnis vor:
jimihenrik hat geschrieben:[...] an die "Beihilfestelle" weitergeleitet werden sollen. Soweit ich weiß ist das LBV die Beihilfestelle.[...]
Valerianus hat geschrieben:Die Beihilfestelle gehört zum LBV, die haben aber eine eigene Postanschrift (und Postleitzahl):

Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold
Das ist nicht korrekt. Die Beihilfestellen für aktive Beamt/innen sind in NRW bei den jeweiligen Dienstbehörden angesiedelt, für Lehrkräfte sind dies die Bezirksregierungen, für Hochschulpersonal die Hochschulen selbst usw. Die Ausnahme beim Lehramt bilden Grund- und Hauptschullehrkräfte, hier sind die Kommunen für die Beihilfesachbearbeitung zuständig unabhängig davon dass es sich genauso um Landesbeamte handelt. Das ist alles historisch gewachsen.

Das LBV ist in NRW "nur" für die Versorgungsempfänger/innen (Pensionär/innen) und zusätzlich die aktiven Beamt/innen der Finanzverwaltung, der obersten Dienstbehörden (Ministerien) und des Landesrechnungshofes zuständig.

Die Scanstelle in Detmold ist eine Serviceeinrichtung des Landes die u.a. für die Bezirksregierungen und das LBV den gesamten eingehenden Schriftverkehr bzgl. Beihilfe einscannt, die Dokumente werden elektronisch an die jeweilige Beihilfestelle übermittelt. Die Scanstelle selbst ist keine Beihilfestelle.

Für die Praxis wichtig ist, dass das LBV mangels Zuständigkeit keine Auskünfte an aktive Lehrkräfte bzgl. Beihilfe geben kann- die Merkblätter usw. sind natürlich trotzdem korrekt, denn es gilt ja das NRW-Beihilferecht.

jimihenrik
Beiträge: 10
Registriert: 31.01.2017, 16:28:33

Re: wer ist nun der Dienstherr und was ist die Beihilfestell

Beitrag von jimihenrik »

Vielen Dank für eure Antworten. Interessanterweise konnte man mir mit dieser Frage weder in der Schule, noch im ZfsL weiterhelfen, so dass ich echt lagen suchen musste, bis ich die Unterlagen korrekt verschicken konnte.

cobalt8
Beiträge: 76
Registriert: 03.08.2015, 23:55:54

Re: wer ist nun der Dienstherr und was ist die Beihilfestell

Beitrag von cobalt8 »

Das kann ich tatsächlich nicht so richtig glauben. Vll. hat man Ihnen nicht zugehört, oder man wollte Ihnen nicht helfen?

Den Unterschied zwischen LBV und Beihilfestelle wird jeder fertige Lehrer kennen! Mit beiden hat man hinterher häufiger zu tun, als einem Lieb ist, wobei die Besoldung vom LBV ganz gut läuft, solange man nicht auf die Idee kommt, irgendetwas zu ändern.

Das der Dienstherr nicht das LBV und die Beihilfestelle ist, wird auch jeder Lehrer wissen. Das Einzige, was vermutlich einige Lehrer nicht wissen, ist, dass der Dienstherr nicht die Schule, sondern das Land ist. Im Falle von Referendaren kommt dort natürlich noch das Studienseminar dazu, das könnte einige verwirrt haben.

HAJ
Beiträge: 305
Registriert: 07.11.2006, 21:57:07
Wohnort: Hannover

Re: wer ist nun der Dienstherr und was ist die Beihilfestell

Beitrag von HAJ »

manchmal wundert man sich hier.....:-))
Meine Beiträge erfolgen hier rein privat. Ich habe kein berufliches Interesse. Ich teile nur meine Meinung mit.

Antworten