Ehefrau in Familienversicherung der Eltern belassen(GKV)?
Re: Ehefrau in Familienversicherung der Eltern belassen(GKV)
In welchem Bundesland bist du verbeamtet worden? Das Beihilferecht kann nämlich auch eine Rolle spielen
Re: Ehefrau in Familienversicherung der Eltern belassen(GKV)
Ich bin in Hessen verbeamtet. Meine Frau hat 70% Beihilfe und evtl. Kinder 80%. Hat man Beihilfe eigentlich auch, wenn man in der GKV ist? Wahrscheinlich nicht oder?kuddelmux hat geschrieben:In welchem Bundesland bist du verbeamtet worden? Das Beihilferecht kann nämlich auch eine Rolle spielen
Re: Ehefrau in Familienversicherung der Eltern belassen(GKV)
Ein Hesse, wie schön! Ich bin auch in Hessen verbeamtet und habe frischen Nachwuchs
Leider muss ich dir mitteilen, dass das hessische Beihilfeverfahren so seine Eigenheiten hat.
Ist ein Partner verbeamteter Lehrer in der PKV und der andere Partner sozialversicherungspflichtig in der GKV, gibt es keine Beihilfe zur PKV des Kindes, da es ja kostenlos in der Familienversicherung des GKV-Partners versichert wäre.
Sind beide in der PKV, bekommt das Kind Beihilfe.
Leider muss ich dir mitteilen, dass das hessische Beihilfeverfahren so seine Eigenheiten hat.
Ist ein Partner verbeamteter Lehrer in der PKV und der andere Partner sozialversicherungspflichtig in der GKV, gibt es keine Beihilfe zur PKV des Kindes, da es ja kostenlos in der Familienversicherung des GKV-Partners versichert wäre.
Sind beide in der PKV, bekommt das Kind Beihilfe.
Re: Ehefrau in Familienversicherung der Eltern belassen(GKV)
Über eine Aussage bin ich nur gestolpert: sie ist ja nicht über dich in der PKV, sondern sie hätte ja schon einen eigenen Vertrag, könnte auch je nach Konditionen etc eine andere Versicherung wählen.
Und (korrigiert mich, falls ich falsch liege), sie bekommt die Beihilfe doch nur, wenn sie unter Betrag XX verdient, oder? (Bin unsicher ob das in Hessen anders ist). Das ist ja vielleicht auf lange Sicht auch interessant. Eure Kinder werden ja nicht immer minderjährig bleiben und auch irgendwann mal ausziehen.
Und (korrigiert mich, falls ich falsch liege), sie bekommt die Beihilfe doch nur, wenn sie unter Betrag XX verdient, oder? (Bin unsicher ob das in Hessen anders ist). Das ist ja vielleicht auf lange Sicht auch interessant. Eure Kinder werden ja nicht immer minderjährig bleiben und auch irgendwann mal ausziehen.
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Re: Ehefrau in Familienversicherung der Eltern belassen(GKV)
Der Punkt mit der Anwartschaft bzw. mit dem Optionstarif ist genau richtig. Diese gibt es je nach Anbieter ab 1 Euro im Monat.
Wenn ihr Kinder bekommt und du in der PKV bist, habt Ihr zwei Monate nach der Geburt die Möglichkeit die Kinder ohne Gesundheitsfragen in der PKV nachzuversichern. Dies geht auf jeden Fall bei sehr vielen Anbietern auch dann noch, wenn das Kind nicht gesund auf die Welt kommt.
Hier habe ich auch noch den Tipp, dass ein Elternteil am besten ein Pflegetagegeld in der PKV mit einschließt. Dann hat das Kind nämlich auch direkt nach der Geburt die Möglichkeit, das Pfelegetagegeld ohne Gesundheitsfragen zu bekommen. Dies ist besonders wichtig, falls das Kind mit Erkrankungen auf die Welt kommt. So hatte ich das auch schon früh selbst bei meiner Frau gemacht.
Ansonsten hat deine Frau auch noch einen Beihilfeanspruch über dich. Dieser ist aber in jedem Bundesland anders. In NRW sieht es so aus: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/beihilfe Hier müsst ihr dann auf die Gehaltsgrenzen deiner Frau achten, damit sie einen Anspruch auf Beihilfe hat.
Liebe Grüße
Jonathan
Wenn ihr Kinder bekommt und du in der PKV bist, habt Ihr zwei Monate nach der Geburt die Möglichkeit die Kinder ohne Gesundheitsfragen in der PKV nachzuversichern. Dies geht auf jeden Fall bei sehr vielen Anbietern auch dann noch, wenn das Kind nicht gesund auf die Welt kommt.
Hier habe ich auch noch den Tipp, dass ein Elternteil am besten ein Pflegetagegeld in der PKV mit einschließt. Dann hat das Kind nämlich auch direkt nach der Geburt die Möglichkeit, das Pfelegetagegeld ohne Gesundheitsfragen zu bekommen. Dies ist besonders wichtig, falls das Kind mit Erkrankungen auf die Welt kommt. So hatte ich das auch schon früh selbst bei meiner Frau gemacht.
Ansonsten hat deine Frau auch noch einen Beihilfeanspruch über dich. Dieser ist aber in jedem Bundesland anders. In NRW sieht es so aus: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/beihilfe Hier müsst ihr dann auf die Gehaltsgrenzen deiner Frau achten, damit sie einen Anspruch auf Beihilfe hat.
Liebe Grüße
Jonathan