Wie viele probatorische Sitzungen bei VERSCHIEDENEN Psycholo

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hubifreund
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Wie viele probatorische Sitzungen bei VERSCHIEDENEN Psycholo

Beitrag von hubifreund »

Hallo zusammen,

die Beihilfe zahlt ja bis zu 5 probatorische Sitzungen bei Psychologen. Aber dürfen es auch mehrere Therapeuten sein, also 5 bei JEDEM?

Beispielsweise - THEORETISCH - bei 3 Psychologen je 5 probatorische Sitzungen macht insgesamt 15 Stück? Beihilfe ist Bayern, falls das eine Rolle spielt. Rest wäre Debeka.

Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße, Hubi

chilipaprika
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Re: Wie viele probatorische Sitzungen bei VERSCHIEDENEN Psyc

Beitrag von chilipaprika »

in der Theorie: bei der gesetzlichen wäre die Antwort "ja".
Wird bei der Beihilfe vermutlich auch "ja" sein. Die allerwenigsten Therapeuten schöpfen aber die 5 probatorischen Sitzungen aus, weil sie wesentlich schlechter bezahlt werden. Du musst also wirklich ganz sicher absprechen, dass sie es nicht als Therapie einreichen (wollen).
Abgesehen davon: man merkt normalerweise vor der 5. Sitzung, ob es passt oder nicht, insbesondere, wenn man schon einen Fehlversuch hatte, es wird also schwer zu argumentieren, warum man alle Sitzungen braucht.

hubifreund
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Re: Wie viele probatorische Sitzungen bei VERSCHIEDENEN Psyc

Beitrag von hubifreund »

Ja da hast Du recht, aber beim Erstgespräch erfährt man recht wenig über den Therapeuten, da erfährt der mehr über den Patienten. Und ob man einander versteht, denk ich wird erst so aber der 3. Sitzung klar. Da käm man ja dann flux auf über 5 insgesamte Probatorische, daher meine Frage.

Dass diese schlechter bezahlt werden, wusst ich gar nicht. Die erste Rechnung über ca. 92 Euro kam schon, wobei das "probatorisch" oben steht, wie es für die Beihilfe sein muss.

chilipaprika
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Re: Wie viele probatorische Sitzungen bei VERSCHIEDENEN Psyc

Beitrag von chilipaprika »

Gut, ich kannte die allgemeinen Tarife der Gesetzlichen.
92 Euro erscheint mir für eine probatorische Sitzung selbst ein bisschen teuer. Wieviel nimmt er dann später? oder ist es der "normale Tarif"?

(also als Richtwert war vor ein paar Jahren (und die Gebührenordnung hat sich seitdem nicht geändert) ca. 40-50 Euro für eine probatorische, 60-75 für eine "normale" Sitzung.) Dass es für die privat versicherten teurer ist, ist "klar", hängt eh vom Versicherungstarif ab.

nrw31
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Re: Wie viele probatorische Sitzungen bei VERSCHIEDENEN Psyc

Beitrag von nrw31 »

hubifreund hat geschrieben: Dass diese schlechter bezahlt werden, wusst ich gar nicht. Die erste Rechnung über ca. 92 Euro kam schon, wobei das "probatorisch" oben steht, wie es für die Beihilfe sein muss.
Der Betrag passt und dass probatorische Sitzungen bei Privatpatienten schlechter vergütet würden als spätere Therapiesitzungen ist aus der GOP (Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten, einsehbar z.B. hier, http://www.praxislange.de/downloads/gop2008.pdf ) nicht erkennbar, diese Differenzierung gibt es meiner Kenntnis nach auch nicht.

Bei dir wird vollkommen korrekt Position 863 Analytische Psychotherapie oder 861 Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung, jeweils 92,50 EUR (2,3 facher Satz) abgerechnet worden sein.

In vielen Fällen geht es heute allerdings um (potentielle) Verhaltenstherapien. Da ist dann die die teurere Position 870 Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung 100,55 EUR (2,3 facher Satz) relevant, auch da gibt es keine Sonderregelung für probatorische Sitzungen.

Und zu Behandlungsbeginn ist bei allen Therapieformen einmalig zusätzlich die Position 860 Biographische Anamnese 123,34 EUR (2,3 facher Satz) abrechnungsfähig, außerdem bei Durchführung solcher Tests die Positionen 855-857 für verschiedene Testverfahren. Das ist auch schlüssig, denn erst nach entsprechenden Untersuchungen hat der Therapeut überhaupt genug Material für den Inhalt den er für die Begründung des Antrags für die spätere Therapie benötigt.

Eine geringere Vergütung von probatorischen Sitzungen in der GKV ist letztzlich ein ordnungspolitisches Instrument. Der Aufwand für den Therapeuten ist ja dadurch nicht geringer. Insofern ist es schlüssig, dass es das bei der GOP nicht gibt.

Der 2,3 fache Satz ist der von der Beihilfe heute bundesweit akzeptierte übliche Steigerungssatz, daher wird nach diesem standardmäßig abgerechnet.
Zuletzt geändert von nrw31 am 06.07.2017, 11:02:58, insgesamt 1-mal geändert.

nrw31
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Re: Wie viele probatorische Sitzungen bei VERSCHIEDENEN Psyc

Beitrag von nrw31 »

hubifreund hat geschrieben: die Beihilfe zahlt ja bis zu 5 probatorische Sitzungen bei Psychologen. Aber dürfen es auch mehrere Therapeuten sein, also 5 bei JEDEM?
Ja, defintiv, wie auch Chili schon geschrieben hat. Das geht und soll auch ganz bewusst so sein, denn man soll ja eben die Möglichkeit haben verschiedene Therapeuten kennen zu lernen. Dafür gibt es das.

In der Praxis dürfte die Überlastung gerade der guten Therapeuten allerdings dazu führen, dass man auch als Privatpatient Schwierigkeiten haben wird, überhaupt bei mehreren Therapeuten kurzfristig Termine zu bekommen, wenn das aber klappt ist das problemlos abzurechnen.
hubifreund hat geschrieben: Beispielsweise - THEORETISCH - bei 3 Psychologen je 5 probatorische Sitzungen macht insgesamt 15 Stück? Beihilfe ist Bayern, falls das eine Rolle spielt. Rest wäre Debeka.
Meines Wissens sind die diesbezüglichen Beihilfregelungen bundesweit weitgehend identisch und es geht daher definitiv uneingeschränkt.

Die DEBEKA unterscheidet ohnehin keine probatorischen Sitzungen o.ä.. Hier wird einfach die korrekt gestellte Rechnung des Therapeuten bezahlt, so wie man das auch von Arztrechnungen kennt. Eine Genehmigungspflicht gibt es nicht, man kann hingehen wo man möchte. Es zählt aber jede Rechnung zum Jahrekontingent. Hat man also z.B. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr frei, wären in deinem Beispiel schon 15 davon verbraucht. Wobei die Debeka meines Wissens in den "alten" Tarifen (vor Unisex) die Regelung hat, dass sie alles über 25 Sitzungen pro Jahr sodann zur Hälfte bezahlt, das heißt unterm Strich hätte man dann bei einer Sitzung zu 92,50 EUR nach Beihilfe und Debeka einen Eigenanteil von ungefähr 23 EUR je Sitzung, ausgehend von 50 % Beihilfe. Bei 70 oder 80 % Beihilfe würde es natürlich entsprechend günstiger.
Die neuen Tarife gewähren meiner Kenntnis nach pro Kalenderjahr ohne Genehmigung eine vollständige Erstattung von 52 Sitzungen, darüber hinaus gehender Bedarf muss genehmigt werden.

hubifreund
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Re: Wie viele probatorische Sitzungen bei VERSCHIEDENEN Psyc

Beitrag von hubifreund »

Danke für die tollen Infos. Ich bin deshalb drauf gekommen, weil ich es hier gelesen habe, dass manchmal die Beihilfen insgesamt max. 5 prob. Sitzungen nur zahlen;

anfangs im dritten Abstatz
http://www.dr-mueck.de/HM_FAQ/Probatori ... erapie.htm

Aber das macht natürlich nicht wirklich Sinn find ich.

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