Wie viele probatorische Sitzungen bei VERSCHIEDENEN Psycholo

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nrw31
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Re: Wie viele probatorische Sitzungen bei VERSCHIEDENEN Psyc

Beitrag von nrw31 »

hubifreund hat geschrieben:Danke für die tollen Infos. Ich bin deshalb drauf gekommen, weil ich es hier gelesen habe, dass manchmal die Beihilfen insgesamt max. 5 prob. Sitzungen nur zahlen;

anfangs im dritten Abstatz
http://www.dr-mueck.de/HM_FAQ/Probatori ... erapie.htm

Aber das macht natürlich nicht wirklich Sinn find ich.
Das dort beschriebene Szenario beruht auf einer fehlerhaften Auslegung der Vorschriften, das steht ja auch im Beitrag selbst. Von einer solchen Vorgehensweise einer Beihilfestelle sollte man nicht ausgehen, ich setze selbstverständlich voraus, dass mein Dienstherr rechtskonform handelt.

Sollte man tatsächlich wider erwarten in die unwahrscheinliche Situation kommen, dass die eigene Beihilfestelle so rechtswidrig verfährt sollte man gegen den Beihilfebescheid Widerspruch einlegen. Das ist dort Alltag, größere Beihilfestellen haben für Widersprüche eigene Sachbearbeiter. In so einem eindeutigen Fall sollte ein Widerspruch auch ohne Klage o.ä. erfolgreich sein, da der prüfende Jurist schnell feststellen wird, dass die Vorschrift keine Grundlage für die Ablehnung bietet.

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